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Neue Regeln für den Derivatemarkt

Bundesfinanzministerium, Berlin
Derivate

Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur EU-Verordnung über OTC-Derivate.

10.10.2012 | 11:48 Uhr von «Patrick Daum»

Die Finanzmarktregulierung geht weiter: Die Finanzkrise habe gezeigt, dass intransparente, frei abgeschlossene Derivategeschäfte zu großem Misstrauen zwischen den Banken führten und die Funktionsfähigkeit der Märkte beeinträchtigten, heißt es aus dem Bundesfinanzministerium. Heute hat die Bundesregierung einen weiteren Baustein des Ordnungsrahmens für die Finanzmärkte beschlossen.

Künftig dürfen bestimmte Derivategeschäfte außerhalb von Börsen nicht mehr direkt zwischen den Geschäftspartnern abgewickelt werden, sondern müssen über zentrale Clearing-Stellen geleitet und in Transaktionsregistern dokumentiert werden. Dies erleichtere es der Finanzmarktaufsicht, einen besseren Überblick über die Marktaktivitäten und Risikopositionen zu erlangen und in diesen bisher weitgehend unregulierten Bereich einzugreifen.

Der Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur EU-Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungsgesetz) flankiert die EU-Regulierung für den Handel mit Derivaten. Die EU setzte kürzlich mit ihrer erlassenen EMIR-Verordnung die Beschlüsse der G20 zur Regulierung des OTC-Derivatehandels um. Die Regelungen der EMIR-Verordnung gelten in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar, müssen aber an nationales Recht angepasst werden. Mit dem vorgeschlagenen Ausführungsgesetz hat die Bundesregierung unter anderem die zuständigen Behörden – vor allem die BaFin – bestimmt und Bußgeldtatbestände im Kreditwesengesetz erweitert.

(PD)

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