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BVI: Verlagerung des Clearings in die EU verringert Risiken für Finanzstabilität

Deutsche Fondsverband BVI
Derivate

Der deutsche Fondsverband BVI setzt sich für eine Verlagerung des Derivate-Clearings in die EU ein, um die Abhängigkeit von Drittstaaten und damit die Risiken für die Finanzstabilität in der EU zu reduzieren.

18.09.2023 | 15:50 Uhr

Mit dieser Forderung unterstützt der BVI die Position der Europäischen Zentralbank, EU-Kommission und EU-Wertpapierbehörde ESMA, die ebenfalls die Abhängigkeit der EU-Finanzmärkte von Clearingstellen in Drittstaaten reduzieren wollen. Die ESMA zum Beispiel hat in einem Bericht vom Dezember 2021 deutlich gemacht, dass weder zusätzliche Instrumente für das Krisenmanagement noch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden von Drittstaaten allein die Systemrisiken durch englische Clearingstellen ausreichend verringern können. In einem Krisenszenario wäre die englische Behörde verpflichtet, der Finanzstabilität des Vereinigten Königreichs Vorrang vor derjenigen der EU einzuräumen.

Derzeit werden rund 80 Prozent der auf Euro lautenden Zinsderivate, die ein wichtiger Bestandteil im Risikomanagement von Fonds sind, über das Clearinghaus LCH in London verrechnet. Seit dem Brexit ist es aber nicht mehr unter der EU-Aufsicht. „Eine effektive Überwachung und die im Krisenfall erforderlichen Schritte lassen sich aber nur über den direkten Zugriff durch EU-Aufsichtsbehörden und die EZB sicherstellen“, sagt Thomas Richter, BVI-Hauptgeschäftsführer. Vor diesem Hintergrund unterstützt der BVI Maßnahmen, die den Übergang für die Markteilnehmer erleichtern, wie zum Beispiel aktive Konten bei Clearingstellen in der EU einzurichten.

Der BVI setzt sich bereits seit 2017 für eine Verlagerung des Derivate-Clearings in die EU ein. Er hat damit eine gegensätzliche Position zum EU-Fondsverband EFAMA, der sich gegen eine verpflichtende Einführung von aktiven Konten bei EU-Clearingstellen ausgesprochen hat und somit bei diesem Thema überwiegend die Sichtweise der großen Marktteilnehmer vertritt. „Die Einführung von aktiven Konten in der EU ist ein akzeptabler Kompromiss, um die Finanzstabilität in der EU zu stärken sowie ein wettbewerbsfähiges und effizientes Clearingsystem zu sichern“, sagt Richter. Nicht einverstanden ist der BVI mit der Forderung, Schwellenwerte für aktive Konten einzuführen. (pg)

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