• PartnerLounge
  • Bellevue Funds (Lux) SICAV
  • Metzler Asset Management
  • Comgest Deutschland GmbH
  • Capital Group
  • Robeco
  • Degroof Petercam SA
  • William Blair
  • Columbia Threadneedle Investments
  • Shareholder Value Management AG
  • DONNER & REUSCHEL AG
  • Bakersteel Capital Managers
  • ODDO BHF Asset Management
  • KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Aberdeen Standard Investments
  • Pro BoutiquenFonds GmbH
  • Edmond de Rothschild Asset Management
  • iQ-FOXX Indices
  • AB Europe GmbH
  • M&G Investments
  • Morgan Stanley Investment Management
  • Carmignac
  • RBC BlueBay Asset Management
  • Pictet
  • dje Kapital AG
  • DAX----
  • ES50----
  • US30----
  • EUR/USD----
  • BRENT----
  • GOLD----

„Bankentestament grundsätzlich sachgerecht“

Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer Bankenverband
Banken

Bankenverband begrüßt die Regulierung in der Sache. Warnung vor deutschem Alleingang und Gesetzgebung im Zick-Zick-Kurs.

05.02.2013 | 07:45 Uhr von «Patrick Daum»

Am kommenden Mittwoch entscheidet die Bundesregierung über die Sanierung und Abwicklung von Banken, dem sogenannten „Bankentestament“. Die zur Entscheidung stehenden Vorgaben seien grundsätzlich sachgerecht, teilte der Bankenverband vorab in einer Stellungnahme mit. Kreditinstitute müssen demnach künftig stärker und formalisierter als bislang planen, was sie gegen eine sich abzeichnende Krisensituation unternehmen können. Ergänzend muss die Aufsichtsbehörde sicherstellen, dass sie ein Institut im Ernstfall ohne Gefährdung der Finanzmarktstabilität abwickeln kann, wenn die eigenen Maßnahmen des Instituts nicht erfolgreich sind. Der Gesetzentwurf greift damit die vom Financial Stability Board gesetzten internationalen Standards für die Sanierungs- und Abwicklungsplanung auf.

Kritik übt der Verband jedoch an der Art des Vorgehens: „Wenig verständlich ist, dass die Bundesregierung in dieser wichtigen Frage einen Alleingang plant, bevor die bereits auf den Weg gebrachten EU-rechtlichen Rahmenbedingungen feststehen.“ Die Europäische Kommission habe bereits im Juni 2012 einen Richtlinienvorschlag zu diesem Thema vorgelegt, der derzeit im Rat und im Europäischen Parlament beraten werde. Ein nationales Gesetz sei daher verfrüht: „Wir sollten nicht durch eine Gesetzgebung im Zick-Zack-Kurs unnötige Hindernisse für eine EU-weit einheitliche Regulierung auf diesem wichtigen Feld aufbauen“, mahnt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. „Krisen machen nicht an Landesgrenzen halt – wir brauchen auch in diesem Bereich ein koordiniertes Vorgehen.“

(PD)

Diesen Beitrag teilen: