• PartnerLounge
  • Bellevue Funds (Lux) SICAV
  • Metzler Asset Management
  • Comgest Deutschland GmbH
  • Capital Group
  • Robeco
  • Degroof Petercam SA
  • William Blair
  • Columbia Threadneedle Investments
  • Shareholder Value Management AG
  • DONNER & REUSCHEL AG
  • Bakersteel Capital Managers
  • ODDO BHF Asset Management
  • KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Aberdeen Standard Investments
  • Pro BoutiquenFonds GmbH
  • Edmond de Rothschild Asset Management
  • iQ-FOXX Indices
  • AB Europe GmbH
  • M&G Investments
  • Morgan Stanley Investment Management
  • Carmignac
  • RBC BlueBay Asset Management
  • Pictet
  • dje Kapital AG
  • DAX----
  • ES50----
  • US30----
  • EUR/USD----
  • BRENT----
  • GOLD----

Vermögensverwalter diskutieren Geld-zurück-Garantie

Vermögensverwalter Thomas Fleck von My Advice
Anlageberatung

Der Vermögensverwalter My Advice aus Friedrichsdorf bietet Kunden ein neues Gebührenmodell an: Wächst ihr Vermögen nicht um einen vorgegebenen Prozentsatz, zahlt ihnen My Advice das Honorar zurück. In der Branche wird der Vorstoß kritisch gesehen.

03.02.2017 | 16:48 Uhr von «Matthias von Arnim»

Ein Branchenneuling traut sich etwas. Thomas Fleck hat My Advice erst 2015 gegründet. Doch mit seinem neuen Gebührenmodell sorgt er schon für Diskussionen: Seine Vermögensverwaltung bietet Kunden alternativ zu klassischen Vergütungsmodellen auch ein sogenanntes Cash-Airbag an.

Und das funktioniert so: Kunden zahlen ein fixes Honorar pro Monat. Dafür verspricht Fleck ihnen eine Jahresmindestrendite von 4,8 Prozent auf das verwaltete Vermögen. Wird die Zielmarke nicht erreicht, gibt es Geld zurück – bis zu maximal 2.400 Euro. Einschränkungen: Das Angebot gilt nur für Vermögen bis zu 220.000 Euro, und es wird unterjährig berechnet: „Wird das Aktienmandat zum 1.März 2017 aufgesetzt, das heißt noch 10 Monate bis zum Jahresende, so liegt die verbleibende Brutto-Mindest-Rendite bei 4,00% und die maximale Rückvergütung liegt bei 2.000 Euro“, rechnet My Advice auf seiner Website vor. Die 4,8 Prozent gelten dabei nur für das Jahr 2017. Die absoluten Mindest-Bruttorenditeziele werden für jedes Kalenderjahr zu Beginn neu justiert und vereinbart.

Bei einem fixen Honorar von 200 Euro pro Monat bedeutet das, dass Fleck bei einer Jahresrendite von weniger als 4,8% an seinen Cash-Airbag-Kunden im Jahr 2017 nichts verdienen wird, wie er in einem Gespräch mit FundResearch erklärt. „Ich bin mir des Risikos bewusst, gleichzeitig aber zuversichtlich, dieses Ziel zu erreichen“, so Fleck. Den Cash-Airbag bietet My Advice nur für reine Aktien-Portfolios. „Ich möchte mit dem Angebot Menschen erreichen, die sich zum ersten Mal mit dem Thema Vermögensverwaltung auseinandersetzen und mit den gängigen Gebührenmodellen noch nicht vertraut sind. Wenn ich die Leute dann auch noch für das Thema Aktien begeistern kann, habe ich mein Ziel erreicht“, erklärt Fleck im Gespräch mit FundResearch.

Gebührenmodell in der Diskussion

Thomas Fleck geht davon aus, dass das Gebührenmodell Nachahmer finden wird. FundResearch wollte es genauer wissen und hat sich in der Branche umgehört. Was sich jetzt schon sagen lässt: Tatsächlich ist die Botschaft angekommen. Fast alle befragten Vermögensverwalter hatten bereits von dem Vorstoß gelesen oder gehört. Manch einer will das Modell in Ruhe diskutieren und bewerten. Doch die Skepsis in der Branche überwiegt.

So lobt Kathrin Eichler von Eichler & Mehlert den Mut des Kollegen: „4,8 Prozent per annum ist auch für ein reines Aktienportfolio keine Selbstverständlichkeit“. Die Düsseldorfer Vermögensverwalterin sieht die Botschaft des Angebots allerdings kritisch: „Ich finde, dass es kein gutes Signal für die Branche ist, wenn Leistung – wenn auch nur unter bestimmten Bedingungen – umsonst angeboten wird. Qualität hat schließlich ihren Preis. Und die Qualität einer Vermögensverwaltung misst sich nicht allein an einer statischen Jahresperformance“, so Eichler.

Ähnlich argumentiert Ottmar Wolf von Wallrich Wolf Asset Management aus Frankfurt: „Das Gebührenmodell von My Advice ist innovativ. Ich habe von etwas Ähnlichem jedenfalls noch nicht gehört“, so Wolf, der die Idee einer Mindestperformance als bemessungsmaßstab jedoch für fragwürdig hält. „Der Mehrwert einer Vermögensverwaltung besteht ja darin, das Vermögen der Kunden möglichst gut zu streuen und gegen Unwägbarkeiten abzusichern. Performance ist nicht alles“, so Wolf.

Auch Claus Walter von der Freiburger Vermögensmanagement GmbH bewertet den Vorstaß zwar grundsätzlich als mutige, neue Idee, hält das Signal einer Mindestperformance aber für den falschen Ansatz: „In schlechten Börsenjahren und einer Baisse kann auch eine Performance von null Prozent für die Kunden ein Erfolg sein. Und in einer Hausse, wenn die Kurse allgemein beispielsweise um zehn Prozent steigen, dann ist das nicht der Erfolg des Vermögensverwalters“, rechnet Walter vor. Aus seiner Sicht sei sowohl für Kunden als auch für Vermögensverwalter eine Kombination aus fixen Kosten und performanceabhängigen Gebühren das fairste Modell, so Walter.

Darin sind sich im Übrigen alle Vermögensverwalter einig. Auch Thomas Fleck bietet seinen Kunden das übliche Kombimodell an – für größere Vermögen deutlich über 220.000 Euro ohnehin standardmäßig.

(MvA)

Diesen Beitrag teilen: