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Vermittler müssen sich erst ab 2018 weiterbilden

Weiterbildungspflicht tritt erst 2018 in Kraft - (c) Picture-Factory/Fotolia
Anlageberatung

Mit Umsetzung der IDD in deutsches Recht tritt auch die regelmäßige Weiterbildungsverpflichtung in Kraft. Versicherungsvermittler müssen sich demnach ab dem 23. Februar 2018 mindestens 15 Zeitstunden pro Kalenderjahr weiterbilden.

08.02.2017 | 10:43 Uhr von «Matthias von Arnim»

Einer der zentralen Punkte der neuen EU-Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) ist die Pflicht für die Vermittler, sich fortlaufend weiterzubilden. Mit der Umsetzung der IDD in deutsches Recht kommt diese Pflicht zwangsläufig auf die Makler zu.

Der Verpflichtung zur Weiterbildung kommt aus gutem Grund: Die Anforderungen der Branche an die Fortbildung der Versicherungsmakler sind in den vergangenen Jahren immer anspruchsvoller geworden. So müssen Vermittler etwa wissen, wie eine Cyberversicherung funktioniert – ein Thema, das es vor zehn oder zwanzig Jahren gar nicht gab. Selbst eine Hausratversicherung ist heute komplexer gestrickt als noch vor zehn Jahren. Der Verband Deutscher Versicherungsmakler und andere Verbände haben daher die Pflicht zur Fortbildung grundsätzlich begrüßt.

Bereits im Jahr 2007 wurde deshalb dank der ersten Versicherungsvermittlerrichtlinie mit dem Sachkundenachweis eine Mindestqualifikation eingeführt, die 240 Stunden Lerninhalte umfasst. Eine Brancheninitiative der Assekuranz hat zudem ein eigenes System „gut beraten“ entwickelt, mit dem durch den Besuch von zertifizierten Weiterbildungsvorträgen Bildungspunkte erzielt werden können. Nachteil: Das freiwillige Konzept der Versicherer ist nicht staatlich kontrolliert und sehr breit und offen konzipiert.

Kein monopolisiertes Fortbildungs-Konzept

Das Thema Fortbildung soll mit der IDD Richtlinie nun auf eine Stufe gehoben werden. Der Gesetzgeber wird in einer noch zu erstellenden Verordnung die Details regeln, welche Schulungsinhalte anerkannt werden und wie der entsprechende Nachweis zu erbringen ist. Nach Informationen des AfW Bundesverband Finanzdienstleitung wird der Gesetzgeber nun kein Punkte-Nachweissystem monopolisieren wie etwa das „gut beraten“-Konzept, sondern eher offene Rahmenbedingungen erlassen. Eine entsprechende Verordnung wird gerade im Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Ein wichtiger Punkt wird dabei sein, wie die Qualität der akzeptierten Weiterbildungsveranstaltungen sichergestellt werden kann.

„Weiterbildung ist für Versicherungsvermittler immer sinnvoll, ein Sammeln von zum Beispiel gutberaten-Punkten ist aber in 2017 rechtlich für Makler nicht nötig, weil die gesetzlichen Anforderungen erst ab Februar 2018 greifen und es keine rückwirkenden Anforderungen geben wird“, erklärt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Die Übertragbarkeit von Punkten von einem auf das andere Jahr ist derzeit gar nicht vorgesehen. Um zum Beispiel dem GDV-Kodex zu genügen, reichen andere Weiterbildungsnachweise wie zum Beispiel Teilnahmebescheinigungen der Seminaranbieter“, so Rottenbacher. Etwas anders kann die Situation bei Unternehmen aussehen, die sich dem Kodex der Versicherungsunternehmen unterworfen haben.

(MvA)

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