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Scharmützel unter Vermittler-Organisationen

Finanzberater fürchten Wettberwerbsnachteil gegenüber den Versicherern.
Anlageberatung

Versicherer wollen das Provisionsabgabeverbot reanimieren. Die Fondsbranche befürchtet Wettbewerbsnachteile.

04.12.2014 | 11:18 Uhr von «Patrick Daum»

Es herrscht Streit unter den Vermittlern. Auf der einen Seite stehen die Versicherungs-, auf der anderen Seite die Finanzanlagevermittler. Stein des Anstoßes ist das Provisionsabgabeverbot. Dieses Verbot wurde im Jahr 1923 erlassen und soll verhindern, dass Versicherte auf Kosten anderer Kunden, immer höhere Sondervergütungen erhalten und die Policen teurer werden. Für Fonds und Finanzprodukte gilt dieses Verbot jedoch nicht. Dies führt dazu, dass einige (eher kurzfristig denkende, die Red.) Vermittler eher Lebensversicherungen anstelle von Fonds verkaufen, da sie dann nichts von der Provision abgeben müssen. Im Jahr 2011 jedoch hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt einer Klage des Versicherungsvermittlers AVL gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stattgegeben. Die BaFin – für die Kontrolle der Einhaltung des Provisionsabgabeverbots zuständig – hatte dem Unternehmen verboten, Provisionen an Kunden weiterzureichen. Seit dieser Niederlage vor Gericht verfolgt sie das Verbot nicht mehr. Es herrscht ein juristischer Schwebezustand.

Diesen Zustand wollen die Versicherer nun beenden. Sie setzen sich bei der Bundesregierung dafür ein, das Verbot wiederzubeleben. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) plädiert dafür, dass das bei Verstößen vorgesehene Bußgeld direkt im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt wird und nicht wie bisher nur in einer Verordnung. Dieser Schritt schaffe Rechtssicherheit bei Versicherungsunternehmen und Vermittlern, so die Begründung. 

Finanzanlagenvermittler wittern einen Wettbewerbsvorteil der Assekuranz. „Der GDV-Versuch ist irritierend, weil das Provisionsabgabeverbot sowohl dem Grundgesetz als auch europäischem Recht widerspricht“, sagt Rechtsanwalt Norman Wirth, Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung, der „Süddeutschen Zeitung“. Es sei unangemessen, dass Versicherer den Vermittlern das Verbot auferlegen wollen, sie selbst aber immer häufiger mit Rabattaktionen arbeiten. Auch beim Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) zeigt man sicher verwundert darüber, dass die Versicherungswirtschaft für sich eine Sonderstellung bei der Provisionsvergütung beanspruche. Für den GDV hingegen stelle das Verbot eine verbraucherschützende Maßnahme dar: „Die Verbote schaffen Transparenz und unterstützen die hohe Beratungsqualität der Versicherungsvermittler“, zitiert die Zeitung einen Sprecher. Durch die Verbote sei es ausgeschlossen, dass einzelne Kunden gegenüber anderen bevorzugt werden.

Das Versicherungsaufsichtsgesetz befindet sich derzeit in der sogenannten Novellierung – es wird geändert. In Kraft treten soll das neue VAG im Februar 2015. Der Finanzausschuss, die BaFin und die Versicherungswirtschaft zeigten sich optimistisch, dass noch ausreichend Zeit zur Lösung der Detailprobleme bleibe.

(PD)

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