• PartnerLounge
  • Bellevue Funds (Lux) SICAV
  • Metzler Asset Management
  • Comgest Deutschland GmbH
  • Capital Group
  • Robeco
  • Degroof Petercam SA
  • William Blair
  • Columbia Threadneedle Investments
  • Shareholder Value Management AG
  • DONNER & REUSCHEL AG
  • Bakersteel Capital Managers
  • ODDO BHF Asset Management
  • KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Aberdeen Standard Investments
  • Pro BoutiquenFonds GmbH
  • Edmond de Rothschild Asset Management
  • iQ-FOXX Indices
  • AB Europe GmbH
  • M&G Investments
  • Morgan Stanley Investment Management
  • Carmignac
  • RBC BlueBay Asset Management
  • Pictet
  • dje Kapital AG
  • DAX----
  • ES50----
  • US30----
  • EUR/USD----
  • BRENT----
  • GOLD----

MiFID II: Kreditwirtschaft verteidigt Pläne zur Provisions-Beratung

In Filialnetzwerken sollen Provisionen erlaubt sein – Foto: Pixabay
Anlageberatung

Die Bundesregierung will Filialnetzwerken provisionsbasierte Anlageberatung erlauben. Dies würde auch für Finanzanlagenvermittler gelten. Verbraucherschützer und Grüne wollen das verhindern. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) verteidigt die Pläne der Bundesregierung.

26.05.2017 | 11:19 Uhr von «Matthias von Arnim»

Die Finanzexperten des Verbraucherzentralen Bundesverbands (VZBV) und der Grünen, Dorothea Mohn und Gerhard Schick, haben eine Passage im Entwurf der Verordnung der Bundesregierung zur EU Finanzmarktrichtlinie Mifid II kritisiert. Die Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung regelt Ausnahmen vom grundsätzlichen Provisionsverbot in der Anlageberatung. Laut Plänen der Bundesregierung soll demnach provisionsbasierte Anlageberatung erlaubt sein, wenn Institute über ein „weit verzweigten Filialberaternetzwerk“ verfügen. Mohn und Gerhard Schick geht diese Ausnahmeregelung zu weit. Ihrer Meinung nach werde das Provisionsverbot nach Europarecht umgangen. Rückendeckung erhalten sie dabei auch durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) dagegen verteidigt die Pläne der Bundesregierung, provisionsbasierte Anlageberatung Instituten mit einem „weit verzweigten Filialberaternetzwerk“ zu erlauben. Die Vorwürfe der Verbraucherschützer und Grünen im Bundestag weist sie zurück. „Gerade in Deutschland profitieren Anleger von einer hohen Dichte von Filialen, die Anlageberatung vor Ort anbieten“, erklärte die DK im Gespräch mit der Börsen-Zeitung. Die Begründung der DK: Qualifizierte Berater müssten aus- und weitergebildet werden. Das werde zum Teil auch durch Provisionen aus Wertpapiergeschäften finanziert. Wäre dies nicht mehr möglich, ließe sich Beratung vor Ort auf Dauer nicht aufrechterhalten, so die DK.

Eine Frage der Qualität

Auch der Argumentation des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag widerspricht die DK. Hintergrund: Die Beratung darf den Plänen der Bundesregierung zufolge weiter über Provisionen vergütet werden, wenn die Beratungsqualität für den Kunden durch bestimmte Instrumente verbessert wird. Dazu gehört laut dem deutschen Verordnungsentwurf die Existenz eines Filialberaternetzwerkes. Der Wissenschaftliche Dienst im Bundestag hält dieses Kriterium für europarechtswidrig, da es nur allgemein sei und nicht einem bestimmten Kunden zugutekomme.

Die DK argumentiert anders: Der Gesetzgeber habe in der EU bewusst auf den direkten Zusammenhang zwischen Qualitätsverbesserung und einem konkreten Kunden verzichtet. Zudem bedeute höchstmögliches Qualitätsniveau, möglichst vielen Anlegern Zugang zu persönlicher Beratung zu eröffnen, etwa mit vielen Filialen. Der deutsche Gesetzgeber habe Umsetzungsspielraum genutzt. Dass ein weit verzweigtes Filialberaternetzwerk ein Qualitätsmerkmal darstellt, habe schließlich auch die EU-Kommission bestätigt, so die DK.

Anlagenvermittler sind die Nutznießer

Eintracht ist nicht immer Sache der Kreditwirtschaft. In diesem Punkt scheinen sich die Finanzinstitute aber einig zu sein, auch wenn die Formulierung eines „weit verzweigten Filialberaternetzwerks“ vor allem Sparkassen und Genossenschaftsbanken begünstigen dürfte.

Was in der Diskussion ein wenig untergeht:  Von den Regierungs-Plänen profitiert noch eine weitere Gruppe. Nachdem die ursprüngliche Formulierung „Filialnetzwerk“ von der Regierung auf „Filialberaternetzwerk“ ausgeweitet wurde, fallen auch Finanzanlagenvermittler darunter. Sie dürfen demnach auch weiterhin provisionsbasiert beraten. Für die neue Formulierung hatte sich der Bundesverband Deutscher Vermögensberater eingesetzt.

(MvA)

Diesen Beitrag teilen: