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MiFID II: Keine Kickbacks für Vermögensverwalter

Triloggespräche der EU sind zu „finalem Kompromiss“ gekommen. Annahme von Kickbacks nur für abhängige Finanzberater.

18.12.2013 | 15:11 Uhr von «Patrick Daum»

Nach monatelangen Verhandlungen scheint eine Einigung über die MiFID-II-Richtlinie auf europäischer Ebene erreicht worden zu sein. In den heutigen Trilogverhandlungen sollen Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Rat einen „finalen Kompromiss“ geschlossen und sich auf ein Verbot von „Kickbacks“ geeinigt haben. Das erfuhr FundResearch aus unterrichteten Quellen.

Schon Anfang Dezember wurde Markus Ferber (CSU), MiFID-II-Berichterstatter des Europäischen Parlaments, vom Online-Portal „Ignites Europe“ mit den Worten zitiert, dass eine Einigung politisch erreicht worden sei und sich im „technischen Trilog“ befinde.

Den heute erzielten Ergebnissen zufolge soll es nach britischem Vorbild europaweit verboten sein, dass unabhängige Finanzberater  und Vermögensberater mit einer Zulassung nach § 34f Gewerbeordnung von Produktanbietern Zahlungen annehmen. Dies betrifft Kickbacks, Provisionen, Fees oder andere unentgeltlichen Vergünstigungen von Dritten. Nicht unabhängigen Finanzberatern soll die Annahme von Kickbacks weiterhin erlaubt sein.

Bei Vermögensverwaltern spielt es den FundResearch-Informationen zufolge keine Rolle, ob sie sich „unabhängig“ oder „nicht unabhängig“ nennen. Ihnen wird die Annahme von Kickbacks grundsätzlich untersagt sein. Offen ist hingegen, wie sich das Verbot der Kickback-Annahme auf Vermögensverwalter nach § 32 KWG auswirkt, wenn diese zusätzlich eine abhängige Vermögensberatung durchführen.

Wann die MiFID-II-Richtlinie exakt in Kraft tritt, ist noch nicht sicher. Experten gehen derzeit von Anfang 2016 aus, wobei der deutsche Gesetzgeber das Verbot der Kickback-Annahme schon früher umsetzen könnte. Hier wird das von der SPD geführte Justiz- und Verbraucherschutzministerium eine entscheidende Rolle spielen.

(PD)

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