Freie Finanzberater weisen ihre Kunden zu Recht darauf hin, dass sie ausreichende finanzielle Vorsorge für die Zukunft treffen sollten. Sie selbst nehmen ihre Altersvorsorge als Freiberufler ohnehin oft in die eigene Hand. Jetzt will eine künftige GroKo-Regierung sie dazu verpflichten.
09.02.2018 | 08:00 Uhr
„Wir honorieren Lebensleistung und bekämpfen Altersarmut“. So beginnt ein Abschnitt auf Seite 14 des GroKo-Vertrages, der es in sich hat. Die Koalition aus CDU, CSU und SPD wollen, so liest man weiter, eine Grundrente einführen, die zehn Prozent über der Grundsicherung liegt – und zwar für alle, die ein Leben lang gearbeitet haben.
Die Ideen der Grundrente sind, das liest man schnell heraus, von CSU und SPD zusammengezimmert worden und zielt auf eine Klientel von Geringverdienern und/oder Haushalten, in denen ein Elternteil zu Hause bleibt: Kindererziehungs- und Pflegezeiten sollen demnach bei der Berechnung der Lebensarbeitszeit einbezogen werden. Es soll bessere Verschonungsregeln für selbstgenutztes Wohneigentum geben – wer Immobilien erbt, soll also nicht so streng zur Kasse gebeten werden. Und für ihre Erziehungszeiten erhalten Mütter die verbesserte Mütterrente. Verbesserungen gibt es auch bei der Erwerbsminderungsrente – welche genau, das wird sich noch zeigen. Das Alles liest sich auf den ersten Blick wohlwollend. Die Parteien gönnen ihren Wählern etwas.
Allerdings muss die GroKo-Verteilungsgießkanne auch irgendwer füllen. Beamte kommen nicht infrage. Diese Klientel ist in der Rentendiskussion klassischerweise außen vor. Das ändert sich auch nicht unter einer neuen großen Koalition.
Dafür sollen nun die Selbständigen verpflichtet werden, vorzusorgen. Im Koalitionsvertrag sprechen die (vermutlich) künftigen Regierungsparteien davon, dass Selbständige obligatorisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen – es sei denn, sie wählen aktiv eine andere geeignete insolvenzsichere und pfändungssichere Vorsorgeart. Was geeignet ist, bestimmt der Staat. So viel steht aber schon fest: Die betreffende Vorsorgeart muss zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen.
Mit anderen Worten: Auch freiberufliche Finanzberater, die in der Regel wissen, wie man Vermögen aufbaut und für die eigene Zukunft vorsorgt, sollen in Zukunft dazu verpflichtet werden, für sich selbst Vorsorgemodelle und -produkte zu wählen, die ihnen der Staat gesetzlich vorschreibt.
Fazit: Es ist anzunehmen, dass das Thema Altersvorsorge auch in der kommenden Legislaturperiode die Finanzbranche noch intensiv beschäftigen wird – auf die eine oder andere Weise.
(MvA)
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