Die große Reform der privaten Altersvorsorge nimmt Gestalt an: CDU/CSU und SPD haben sich auf ein neues Altersvorsorgereformgesetz verständigt. Mit einem Mix aus höheren Zulagen, mehr Flexibilität und einem neuen Altersvorsorgedepot soll die Riester-Rente 2027 abgelöst werden. Doch während viele die Reform begrüßen, sorgt ein Punkt für erheblichen Widerstand: der geplante staatliche Einstieg in die private Vorsorge.
25.03.2026 | 01:00 Uhr
Der Reformbedarf war unstrittig. Die klassische Riester-Rente galt zuletzt als zu unflexibel, zu teuer und zu renditeschwach. Ein Grund: die verpflichtende 100-prozentige Beitragsgarantie, die höhere Erträge am Kapitalmarkt faktisch verhindert hat.
Genau hier setzt die Reform an. Künftig sollen Sparer wählen können:
Für viele Beobachter ist das ein Paradigmenwechsel. „Die Reform ist grundsätzlich zu begrüßen, weil sie Schluss macht mit dem Zwang zu Garantien und lebenslanger Verrentung“, sagt Thomas Richter vom BVI. Das eröffne Sparern erstmals realistische Renditechancen am Kapitalmarkt.
Auch bei der staatlichen Förderung legt die Koalition nach. Die Grundzulage steigt auf bis zu 540 Euro jährlich, zudem werden Kinderzulagen ausgeweitet. Besonders profitieren sollen Geringverdiener und Familien.
Ein weiterer wichtiger Schritt: Erstmals werden auch Selbstständige systematisch in die Förderung einbezogen. Für Hans Joachim Reinke, Vorstandsvorsitzender von Union Investment, ist das ein „echter Paradigmenwechsel“.
Die Reform komme damit an einem zentralen Punkt voran: „Privat fürs Alter vorzusorgen soll sich künftig für mehr Menschen lohnen“, so die politische Zielsetzung.
Kernstück der Reform ist das neue Altersvorsorgedepot. Es soll vor allem renditeorientierten Sparern einen einfacheren Zugang zum Kapitalmarkt ermöglichen – etwa über Fonds oder ETF-Sparpläne.
Ein Kostendeckel von einem Prozent der Effektivkosten soll dabei für Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit sorgen. Gleichzeitig bleibt die Frage offen, ob sich unter diesen Bedingungen langfristig attraktive Produkte darstellen lassen.
Aus Sicht der Branche ist klar: Kapitalmarktbasierte Vorsorge bleibt trotz Kosten ein Schlüssel zur Lösung des demografischen Problems. „Die Altersvorsorge über den Kapitalmarkt bietet die Chance, dass Bürgerinnen und Bürger mehr aus ihrem Geld machen“, betont Björn Deyer von der DWS.
Am meisten Kritik entzündet sich jedoch an der geplanten Einführung eines staatlich organisierten Standardprodukts. Dieses soll insbesondere unerfahrenen Sparern eine einfache und kostengünstige Lösung bieten – möglicherweise auch ohne Beratung.
Für viele Branchenvertreter ist das ein ordnungspolitischer Tabubruch.
BVI-Chef Richter spricht von einem „international völlig unüblichen“ Vorgehen. Wenn der Staat Verwaltung und Vertrieb quersubventioniere, sei ein fairer Wettbewerb mit privaten Anbietern kaum möglich. „Weite Teile der Politik tun sich offenbar schwer mit der Marktwirtschaft“, so seine Kritik.
Auch Union Investment sieht das Modell skeptisch. Reinke warnt vor „massiven Wettbewerbsverzerrungen“ und zweifelt daran, dass der Staat ohne versteckte Subventionen bessere Ergebnisse für Sparer erzielen kann. Zudem drohten zusätzliche Bürokratie und Interessenkonflikte.
Ein weiterer Kritikpunkt: der Verzicht auf Beratung im staatlichen Standardprodukt.
Gerade hier sehen die Anbieter eine zentrale Schwachstelle. Laut Umfragen fühlt sich ein Großteil der Bevölkerung beim Thema Altersvorsorge unsicher, viele wünschen sich gezielte Unterstützung.
Für die DWS ist klar: Eine funktionierende private Vorsorge braucht Beratung – auch wenn diese Kosten verursacht. „80 Prozent der Deutschen sind noch nicht am Kapitalmarkt investiert und benötigen Unterstützung“, so Deyer. Ein staatliches Produkt ohne Beratung könne diese Lücke kaum schließen.
Hinter der Debatte steckt eine grundsätzliche Frage: Welche Rolle soll der Staat in der privaten Altersvorsorge übernehmen?
Für die DWS ist die Antwort eindeutig. Der Staat müsse Rahmenbedingungen setzen, nicht selbst als Anbieter auftreten. „Der Staat sollte Schiedsrichter sein, nicht Mitspieler“, sagt Deyer.
Ein staatlicher Fonds in der privaten Vorsorge verwische die Grenzen zwischen den drei Säulen des Systems – gesetzlich, betrieblich und privat – und gefährde damit die gewünschte Risikostreuung.
Das Altersvorsorgereformgesetz bringt zweifellos Bewegung in einen lange stagnierenden Markt. Mehr Flexibilität, höhere Renditechancen und eine breitere Förderung sind wichtige Schritte nach vorn.
Doch der Einstieg des Staates als Anbieter könnte sich als Stolperstein erweisen. Während Verbraucherschützer darin einen Durchbruch sehen, warnt die Branche vor Wettbewerbsverzerrungen und Fehlanreizen.
Am Ende entscheidet sich der Erfolg der Reform an einer zentralen Frage: Schafft sie es, mehr Menschen für die kapitalmarktbasierte Altersvorsorge zu gewinnen? (jk)
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