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Fondsgesellschaften nehmen in großem Stil die Nachhaltigkeits-Klassifizierungen ihrer ETFs zurück.
ESG

Die große Neuordnung der grünen Fonds

Zahlreiche passive Fonds, die sich an den Klimazielen der EU orientieren, wurden in den vergangenen Monaten von den Emittenten von Artikel 9 auf Artikel 8 zurückgestuft. Jetzt droht eine komplette Neubewertung des Sektors durch die europäischen Aufsichtsbehörden.

01.02.2023 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Die Europäische Kommission hat sich ein großes Ziel gesetzt: Sie will bis 2050 Klimaneutralität erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sie einen 10-Punkte-Plan ins Leben gerufen, den so genannten EU-Aktionsplan. Er sieht vor, mithilfe von Verordnungen, Strafen und Subventionen private Finanzmittel so umzulenken, dass die Wirtschaft in Europa nachhaltiger produziert. Die zehn Reformen fußen auf drei zentralen Nachhaltigkeitszielen. Kernstück sind die EU Taxonomie-Verordnung und die Offenlegungs-Verordnung (Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte, Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR). Die Taxonomie definiert, welche Anlagen als wie nachhaltig bezeichnet werden können. Die SFDR beschreibt, ob Anbieter ihre Fonds und ETFs als wenig nachhaltig (Artikel 6), hellgrün (Artikel 8) oder dunkelgrün (besonders nachhaltig, Artikel 9) bezeichnen dürfen.

Kampf gegen Greenwashing und die Folgen

Bisher gibt es noch Lücken in der Gesetzgebung. Deshalb ist Greenwashing mittlerweile ein großes Problem. Die europäische Regulierungsbehörde ESMA hat im vergangenen Jahr ein Konsultationsverfahren gestartet, um hier aufzuräumen und bei Fondsnamen mit Nachhaltigkeitsbezug klare Regeln zu schaffen. Größtes Problem bleibt jedoch die Rechtsunsicherheit. Da die Europäische Kommission immer noch nicht ausdrücklich klargestellt hat, welche Unternehmen genau als Artikel 9-tauglich für Fonds eingestuft werden können, haben sich viele Manager dafür entschieden, ihre Fonds von Artikel 9 auf Artikel 8 herabzustufen, um das Reputations- und Rechtsrisiko zu verringern, sollten die betreffenden Beteiligungen in ihren Fonds nicht automatisch als nachhaltig eingestuft werden.

Vor allem passive Fonds führen die Neubewertungs-Listen an. Auffällig oft sind ETFs mit Benchmarks betroffen, die sich an den Vereinbarungen des Pariser Klimaabkommens orientieren. Erkennen kann man die ETFs daran, dass sie die Abkürzungen PAB oder CTB im Namen tragen. Die Kürzel stehen für die EU-Referenzwerte, die sich aus der Paris Aligned Benchmark (PAB) ableiten oder der Climate Transition Benchmark (CTB) der EU orientieren. Bei den PAB- und CTB-ETFs handelt es sich meistens um Aktien-ETFs und nur vereinzelt um Anleihen-ETFs. Zu den größten Anbietern in diesem Segment gehören Amundi sowie der kürzlich von Amundi übernommene Emittent Lyxor, ebenso wie BNP Paribas, Franklin Templeton, iShares, Deka und Tabula.

Der dunkelgrüne Markt schrumpft

Wie eine aktuelle Morningstar-Studie nun zeigt, ist das Vermögen in Artikel 9-Fonds aufgrund der jüngsten Neubewertungswelle zuletzt um 40 Prozent oder 175 Milliarden Euro geschrumpft. Der Anteil der passiven Artikel 9-Fonds am gesamten europäischen ETF-Markt ist von September letzten Jahres bis Januar um 19 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent gesunken. Die Liste der 20 größten Fonds, deren Klassifizierung von Artikel 9 auf Artikel 8 herabgesetzt wurde, wird von ETFs aus dem Hause Amundi und BlackRock angeführt. Darunter BlackRocks 9-Milliarden-US-ESG-ETF und der 5,5-Milliarden-ETF für saubere Energie sowie zwei Amundi-PABs, die in den US-amerikanischen und europäischen Märkten investieren. Alle passiven Fonds, die zuvor in den Top 20 der größten Artikel-9-Fonds vertreten waren, haben diese Bezeichnung nun verloren. Rund 40 Prozent der 307 Fonds, die im vierten Quartal von Artikel 9 auf 8 herabgestuft wurden, sind passive Fonds, die PAB- oder CTB-Strategien verfolgen. Bei 90 Prozent der herabgestuften Fonds handelt es sich um Aktienstrategien.

Jetzt droht eine komplette Neubewertung

Der Herabstufungswelle hat eine Diskussion darüber ausgelöst, wie sinnvoll die bisherigen Auflagen und Klassifizierungen sind. Die europäischen Finanzaufsichtsbehörden haben deshalb jetzt eine Anfrage an die Kommission gerichtet, ob nicht vielleicht alle Fonds, die den Artikel 9-Status verloren haben, komplett neu eingestuft werden müssen. Maßstab blieben dafür die bereits bestehenden Vorgaben: Fonds, die Nachhaltigkeit in ihrem Namen erwähnen, müssen demnach mindestens 40 Prozent ihres Vermögens in nachhaltige Anlagen investieren. Laut Morningstar-Statistik erfüllen 92,6 Prozent der jetzt noch verbliebenen Artikel 9-Fonds dieses Kriterium. 

Bei den auf Artikel-8 herabgestuften ehemaligen Artikel-9-Fonds sieht es jedoch ganz anders aus: Nur 26,7 Prozent erreichen oder überschreiten die 40-Prozent-Schwelle. Würde die EU Kommissi0n die ESMA-Anfrage bejahen und eine komplette Neubewertung anordnen, würden demnächst fast drei von vier Artikel-8-Fonds, die vormals als Artikel 9 klassifiziert wurden, entweder ihren Namen ändern oder ihren Anteil an nachhaltigen Anlagen erhöhen müssen. Für viele ehemals als dunkelgrüne Vorbilder eingestufte Fonds bedeutet das die Gefahr eines empfindlichen Bewertungsabsturzes.

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