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Steuern

Fondsstandortgesetz: Freibetrag bei Mitarbeiteraktien soll deutlich erhöht werden

Die Große Koalition will im Rahmen des Fondsstandortgesetzes Mitarbeiteraktien stärker fördern. Was Berater wissen sollten.

22.04.2021 | 07:00 Uhr von «Stefan Rullkötter»

Die Erhöhung des entsprechenden Freibetrags von 360 auf 1440 Euro wurde im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen. Für Arbeitnehmer ist es bisher aus steuerlicher Sicht nicht sehr attraktiv, Anteile an der Firma des Arbeitgebers zu übernehmen. Der Steuerfreibetrag für Vermögensbeteiligungen liegt bei lediglich 360 Euro jährlich. Darüber hinaus gehende finanzielle Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen müssen Beschäftigte als Arbeitslohn, konkret in Form eines "Sachbezugs", sofort versteuern.

Das soll sich für Vermögenbeteiligungen die ab 1. Juli 2021 von Unternehmen au Arbeitnehmer übertragen werden, ändern: Geplant ist nun , den steuerfreien Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen auf 1440 Euro Euro pro Jahr zu erhöhen.
"Mitarbeiteraktien sind eine attraktive Möglichkeit für Arbeitnehmer, an den wirtschaftlichen Erfolgen ihrer Unternehmen teilzuhaben und individuell Vermögen aufzubauen. Die Vervierfachung des Freibetrags für Mitarbeiterkapitalprogramme ist ein richtiger Schritt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei zu unterstützen", meint Dr. Christine Bortenlänger, Vorstand des Deutschen Aktieninstituts. "Allerdings bedarf es unbedingt weiterer Maßnahmen, damit möglichst viele Arbeitnehmer von den Vorteilen der Mitarbeiteraktien profitieren können" So sind internationale, zumindest aber EU-weite Harmonisierungen notwendig, um eine grenzüberschreitende Beteiligung der Mitarbeiter an ihrem Unternehmen zu erleichtern.

Dieser Artikel erschien zuerst am 22.04.2021 auf boerse-online.de

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