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Deutliche Kritik an EU-Kleinanlegerstrategie

Nicht alles, was sich die Eurokraten einfallen lassen, trifft auf Zustimmung.
Analyse

Das Freiburger Centrum für Europäische Politik (CEP) hat die neue EU-Kleinanlegerstrategie auf Herz und Nieren untersucht. Das Fazit ihrer Studie: Viel Schatten, wenig Licht.

30.10.2023 | 15:00 Uhr

Viel Schatten, wenig Licht. Dies ist das kurze Fazit zu den zentralen Vorschlägen der Kommission im Rahmen ihrer Rahmen ihrer Kleinanlegerstrategie, die Gegenstand dieser CEP-Studie sind. Während laut dem CEP auf der positiven Seite insbesondere der zumindest vorläufige Verzicht auf ein pauschales Provisionsverbot, die Ansätze zur Digitalisierung der Informationsbereitstellung, die Bemühungen zur Stärkung der Finanzkompetenz von Kleinanlegern, die Erleichterungen für professionelle Anleger und auch - zumindest teilweise - die umfassenden Vorgaben zum Marketing zu nennen sind, sind zahlreiche andere vorgeschlagene Maßnahmen aus regulatorischer Sicht mehr als fragwürdig. So seien die nun vorgesehenen partiellen Provisionsverbote abzulehnen. Sie verzerrten den Wettbewerb um das beste Vertriebsmodell, fokussierten erstaunlicherweise auf Tätigkeiten, bei denen die Risiken für das Entstehen von Interessenkonflikten vergleichsweise gering seien, und bürgen die Gefahr, bestimmte Gruppen von Kleinanlegern vom Erwerb von Anlageprodukten abzuhalten.

Nutzen für Kleinanleger oftmals fraglich

Der neue "best-interest test", der den "quality improvement test" und den "no adversity test" ersetzen soll, ist laut CEP unlogisch, bevormundend, zu kostenorientiert, wettbewerbsverzerrend und einseitig. Die Offenlegung von Informationen über Kosten, Nebenkosten und Zahlungen Dritter könne zwar die Investitionsentscheidung erleichtern und den Wettbewerb stärken. Es sei jedoch fraglich, ob Kleinanleger ein Interesse an derart granularen Kosteninformationen haben, wie sie jetzt vorgeschlagen würden. Ebenso fraglich sei, ob diese von den Kleinanlegern richtig eingeordnet werden könnten und damit bessere Anlageentscheidungen zu erwarten seien. 

Staatliche Kostenkontrolle droht

Der verpflichtende Vergleich der Kosten mit von ESMA oder EIOPA entwickelten Benchmarks und die Festlegung von Kriterien für gerade noch akzeptable "gerechtfertigte und angemessene" Produktkosten durch die Kommission kommen laut dem CEP einer staatlichen Kostenkontrolle sehr nahe. Ein solcher Eingriff in die freie Preisgestaltung von WF, VS und VSV hätte in einer Marktwirtschaft grundsätzlich nichts und schon gar nichts im wettbewerbsintensiven Finanz- und Versicherungsvertrieb verloren. Auch die neuen Pflichten zur Berücksichtigung der Portfoliodiversifikation bei der Angemessenheitsprüfung sei wenig praxistauglich. Es bleibe also viel Arbeit für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und den Vertretern der Mitgliedstaaten, die zahlreichen wunden Punkte der Kleinanlegerstrategie im Rahmen der weiteren Verhandlungen zu heilen.

Regelungen könnten frühestens 2026 in Kraft treten

Die Kommission hat ihren Vorschlag zur Kleinanlegerstrategie Ende Mai 2023 vorgelegt. Derzeit prüfen laut CEP sowohl der Rat als auch der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON-Ausschuss) im Europäischen Parlament (EP) den Vorschlag eingehend. Sobald Rat und Ausschuss ihre jeweiligen Positionen zum Kommissionsvorschlag festgelegt hättem, könnten die Trilogverhandlungen beginnen. Diese dürften sich mindestens bis Ende 2023 hinziehen. Ob die Trilogverhandlungen dann noch vor dem den für Juni 2024 geplanten Europawahlen abgeschlossen werden könnten, sei mehr als fraglich, insbesondere aufgrund der Vielzahl umstrittener Neuregelungen. Sobald die neue Gesetzgebung von Rat und EP verabschiedet und in Kraft getreten sind, haben die Mitgliedsstaaten laut CEP zwölf Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Weitere sechs Monate später müssen WF, VS und VSV bereits die neuen Vorschriften anwenden. Es sei also davon auszugehen, dass die Regelungen frühestens 2026 zur Anwendung kommen.

Die komplette Studie finden Sie hier

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