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Rechtsprechung

Geld für Unternehmen, Selbständige und Kleinstbetriebe: Diese Strafen drohen bei Missbrauch

In dieser Woche sind in allen Bundesländern die staatlichen Hilfen zur Unterstützung von Unternehmen, Selbständigen und Kleinstbetrieben angelaufen. Fast gleichzeitig häuften sich aber auch die Berichte über Missbrauch.

30.03.2020 | 11:15 Uhr von «Felix Petruschke»

Wo es Geld gibt, wachsen die Begehrlichkeiten: Kaum war die Auszahlung von direkten staatlichen Zuschüssen für Unternehmen, Selbständige und Kleinstbetriebe in dieser Woche angelaufen, schon häuften sich die Meldungen über Missbrauch, Betrug und Ungerechtigkeiten. Jeder Betrieb, so scheint es, möchte vom Geldregen des Bundes profitieren - ob von der Corona-Krise betroffen oder nicht.

Weil es darauf ankommt, die staatlichen Zuschüsse extrem schnell auszuzahlen, bevor Tausende Betriebe Insolvenz anmelden müssen, hat die Regierung beschlossen die Einzelfallprüfungen auszusetzen. Das heißt, dass eine detaillierte Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Antrags auf staatliche Hilfen vorerst nicht stattfindet.

Das bayerische Wirtschaftsministerium erklärte jedoch auf Anfrage, dass Betrüger mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen müssen: Wer zum Zeitpunkt des Antrags nachweislich (beispielsweise bei der nächsten Steuererklärung oder bei der Beantragung anderer staatlichen Hilfen mit Bedarfsnachweis) noch ausreichend liquide Mittel auf dem Konto hatte, muss mit einer Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs rechnen (§ 264 StGB).

Betrüger, die sich durch die aktuelle Krise bereichern möchten, sollten sich also nicht zu früh freuen.

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