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Falschberatung: Wo für Vermittler aktuell Haftungsgefahren lauern

Falschberatung: Wo für Vermittler aktuell Haftungsgefahren lauern
Rechtsprechung

Auch wenn die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die Vermittler bis zu einem bestimmten Grad vor Klagen und Folgen wegen Falschberatung schützt, können solche Fälle teuer und nervenaufreibend werden. Aktuelle Urteile und Einschätzungen von Juristen zeigen, in worauf Vermittler achten sollten.

05.06.2023 | 07:30 Uhr von «Ulrich Lohrer»

Gesetzgebung und Rechtssprechung haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten die Haftung für Vermittler von Finanzanlagen und Versicherungen tendenziell verschärft. Hohe Schadensfälle der Anleger wie in der Vergangenheit durch Abschreibungsmodelle, Geschlossene Fonds für Schiffe, Filme oder Immobilien folgten häufig schärfere Gesetze wie beispielsweise das vor rund zehn Jahren beschlossene Kapitalanlagesetzbuch. Wie eine Untersuchung der „Schadensfälle auf dem grauen Kapitalmarkt“ durch die Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentralen von Ende 2017 zeigte, waren vor allem die in den Jahren 2005 bis 2010 vermittelten Geschlossene Fonds von den Schadensfällen bis 2018 betroffen (siehe Grafik1). Nach der Untersuchung wurden diese Anlagen zu 47 Prozent durch freie Finanzvermittler, zu 33 Prozent von Banken und Sparkassen und zu 18 Prozent durch den Direktvertrieb oder gebundene Vermittler vertrieben (keine Anhabe: zwei Prozent). In 69 Prozent der Fälle der Stichprobe kamen die Finanzberater der Verbraucherzentralen zu dem Schluss, dass das vermittelte Produkt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht zum Risikoprofil der Anleger passte, die als Anlagemotiv in 61 Prozent der Fälle den Werterhalt während der gesamten Laufzeit und in 48 Prozent die Altersvorsorge angaben.

Marktwächter

© Schadensfälle auf dem grauen Kapitalmarkt Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentralen


Wie Vermittler der Container-Anlagen der insolventen P&R hafteten

Tatsächlich ergeben sich für Anleger und Vermittler häufig aus dem Bereich der nicht der Finanzmarktaufsicht unterliegenden und kaum regulierten Anlagen des grauen Kapitalmarkts oft hohen Risiken. Für Vermittler locken für die oft schwer durchschaubare und wenig handelbare Graumarktanlagen dabei hohe Provisionen. Einer der größten Finanzskandale der jüngsten Zeit war der Fall des Container-Vermieters P&R, gegen den 2018 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Betroffen sind rund 54.000 Anleger, die nach anfänglichen Schätzungen insgesamt 1,5 bis zwei Milliarden Euro verloren haben sollten. Die Geschädigten versuchten zum Teil auch die Finanzanlagenvermittler und Banken wegen Falschberatung haftbar zu machen, etwa weil diese die Anlage in Container auch als Altersvorsorgeanlage vermittelt hatten, „Die P&R-Verträge weisen gegenüber vergleichbaren Fällen einen bedeutsamen Unterschied auf: häufig haben Anleger über Jahrzehnte hinweg immer wieder neue Verträge abgeschlossen. Dies führte dazu, dass in der Regel keine Anlageberatungsgespräche mehr stattfanden, sondern dem Anleger auf dessen Wunsch hin nur noch unterschriftsreife Vertragsformulare vorgelegt wurden“, erläutert Rechtsanwalt Marc Ellerbrock, der für die Vermittler nahezu hundert derartige Verfahren vor Gerichten geführt hat. Wenn überhaupt, könne daher sehr häufig nur von einer Anlagevermittlung, nicht aber von einer Anlageberatung ausgegangen werden. Diese Unterscheidung ist für die Frage der Haftung von Bedeutung, da der Berater im Unterschied zum Vermittler umfassendere Pflichten zu erfüllen hat. Entscheidender für die Haftung der Vermittler sei die Frage, ob diese auf die Einschränkung der Bestätigungsvermerke in den Jahresanschlüssen der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH bzw. der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH hätten hinweisen müssen. So vertritt das Hanseatische OLG Hamburg offenkundig die Auffassung, dass ein Vermittler oder Berater die Einschränkung des Bestätigungsvermerks im Rahmen der Durchführung der ihm obliegenden Plausibilitätsprüfung hatte erkennen müssen. Er hafte folglich bei mangelnder Kenntnis vom eingeschränkten Bestätigungsvermerk wegen unzureichender Plausibilitätsprüfung oder bei Kenntnis aufgrund eines unterlassenen Hinweises gegenüber dem Anlageinteressenten.
Rechtsanwalt Phillip Hammerich von der Kanzlei Rightmart empfiehlt durch Falschberatung geschädigten Anlegern im Internetauftritt der Kanzlei sich zunächst über einen Beschwerdebrief an die Bank zu wenden. Erst wenn dies und die Einschaltung eines Ombudsmanns nicht hilft, rät er zur Schadensersatzklage – anhängig vom Streitwert – beim Amts- oder Landgericht (siehe Grafik2).

Rightmart

© rightmart


Falschberatung bei Versicherungsvermittler

Einen Überblick über aktuelle Haftungsgefahren für Versicherungsvermittler gab auf dem Vermittler-Kongress im Frühjahr diesen Jahres die *Kanzlei Jöhnke & Reichow. Als typischer Beratungsfehler führten die Hamburger Anwälte die Anpassung geändertet Risiken bei Policen mit entsprechenden Risikoausschlüssen an. In dem geschilderten Fall hatte ein hobbymäßiger Rennfahrer über einen Versicherungsvermittler eine Bündelversicherung aus Privathaftpflicht-, Hausratversicherung sowie einer Unfallpolice abgeschlossen. Die bestehende Unfallversicherung schloss Leistungen von Unfällen in Folge von Rennsportveranstaltungen aus. Entsprechend hätte der Schutz angepasst werden müssen, was der Vermittler trotz seiner Kenntnis von der Rennsportleidenschaft des Versicherten nicht bemerkt hatte. Als dieser kurze Zeit später bei einem Rennunfall schwere und bleibende Schäden davontrug und der Unfallversicherer mit Verweis auf den Risikoausschluss die Zahlung verweigerte, verklagte der Betroffene den Vermittler. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) gab in seinem Urteil vom 13.05.2022 (Az. 7 U 168/16) dem Kläger Recht., obwohl nach Ansicht der Richter für den für Vermittler keine allgemeine Pflicht bestehe, den Versicherungsnehmer jederzeit zu belehren. Allerdings müssen Versicherungsvermittler bei Abschluss einer Unfallversicherung riskante Hobbys ihres Versicherungsnehmers gerade bei Risikoauschlüsse der Versicherung beachten, zumal der Vermittler dieses riskante Hobby seines Kunden kannte.

Gefahr fehlender Beratungsdokumentation

Sowohl Vermittler von Versicherungen wie auch von Finanzanlagen sollten die Beratung gewissenhaft dokumentieren, da sie sonst das Prinzip der Beweislastumkehr zum Tragen kommt. In einem von der Kanzlei Jöhnke & Reichow geschilderten Fall hatte sich ein Ärzteehepaar mit zwei kleinen Kindern von einem Makler bezüglich eines Hinterbliebenenschutzes beraten lassen. Weil das Paar keine größere Schulden hatte und in Miete wohnte, entschieden sich die Kunden keine Risikolebensversicherung abzuschließen. Als der alleinverdienende Mann kurz darauf verstarb, verklagte die Witwe den Makler wegen Falschberatung zu Schadensersatz. Nach dem Tod ihres Mannes erhalte sie keine Todesfallleistung, obwohl in der Beratung darüber gesprochen wurde. Die Ehepartnerin behauptete, dass der Makler die Risikolebensversicherung als nicht nötig ansah, während der Makler angab, dass er auch über eine notwendige Hinterbliebenenabsicherung im Fall ohne Kreditfinanzierung hingewiesen habe. Aufgrund der fehlenden Beratungsdokumentation des Maklers musste die Witwe ihre Aussagen nicht beweisen, weshalb das Landgericht Dresden am 21.12.2022 (Az. 8 O 1530/21 LG) den Versicherungsmakler zu Schadenersatz über die letzten fünf Monatsgehälter des verstorbenen Arztes verurteilte.

Berufshaftpflichtversicherung zahlt nicht immer

Wer als Finanzanlagenvermittler (nach § 34f GewO -Gewerbeordnung) und Versicherungsvermittler (§ 34d GewO) tätig ist, muss unter anderem neben dem Sachkundenachweis auch über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (Berufshaftpflichtversicherung) verfügen. Die Mindestversicherungssumme für die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) für Finanzanlagenvermittler beträgt nach Vorgabe des Gesetzgebers 1.276.000 Euro pro Versicherungsfall beziehungsweise 1.919.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres und für Versicherungsvermittler 1,3 Millionen Euro pro Versicherungsfall und 1,924 Millionen Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. „Die Auswahl der Gesellschaften für den Bereich ist gering. Wir nutzen Allcura, Allianz, AXA, HDI, Ergo und R+V. In der Grunddeckung liegen bei den Leistungen alle Gesellschaften nah bei einander“, erläutert Stephan Schmidt, Geschäftsführer des auf Berufshaftpflichtversicherung spezialisierten Maklers VCU24 in Niddatal. „Typische Schadensfälle für Finanzberater sind meist auf unzureichende Beratung oder Aufklärung zurückzuführen“, sagt Gesa Fritz von der R+V Versicherung. Ein typischer Schaden entstehe, wenn die Beratung nicht anlagegerecht sei. „Etwa, wenn ein Finanzberater eine Anlage mit hohen Risiko empfiehlt, obwohl der Kunde eine sicherere Anlage wollte. Der Klassiker ist die Altersvorsorge, es kann aber auch um eine Geldanlage für die spätere Finanzierung des Studiums der Kinder gehen“, erläutert Fritz. Wegen fehlerhafter Aufklärung des Finanzberaters wird die Vermögensschadenshaftpflicht in Anspruch genommen, wenn der Hinweis auf ein Totalverlustrisiko fehlt oder über Kosten wegen Eigentümer- oder Gesellschafterstellung unkorrekt informiert wird. Besteht eine Nachschusspflicht, verliert der Anleger nicht nur seine Einlage, sondern muss noch nachzahlen. Häufen sich solche Fehlberatungen, kann der Versicherer die VSH-Police der Vermittler oder Berater kündigen. „Das sich Versicherer in dem Bereich wegen hoher Schadenquote vom Versicherten trennen, haben wir wirklich äußerst selten“, beruhigt jedoch VSH-Experte Schmidt. Es kommt allerdings vor, dass Versicherungen den Deckungsschutz verweigern, weil Vermittler und Makler die Versicherungsbedingungen und ihre gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt haben. In diesem Fall haften die Vermittler persönlich, sofern sie sich nicht über eine Gesellschaftsform wie die GmbH geschützt haben. Ein weitere Problem besteht laut der Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen (SDV) in Chemnitz darin, dass Schadensansprüche wegen Falschberatung unter Umständen erst nach 30 Jahren verjähren, viele Vermittler aber noch nicht so lange über eine VSH verfügen, da diese beispielsweise für Versicherungsvermittler erst seit 2007 Pflicht ist.

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