• PartnerLounge
  • Bellevue Funds (Lux) SICAV
  • Metzler Asset Management
  • Comgest Deutschland GmbH
  • Capital Group
  • Robeco
  • Degroof Petercam SA
  • William Blair
  • Columbia Threadneedle Investments
  • Shareholder Value Management AG
  • DONNER & REUSCHEL AG
  • Bakersteel Capital Managers
  • ODDO BHF Asset Management
  • KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Aberdeen Standard Investments
  • Pro BoutiquenFonds GmbH
  • Edmond de Rothschild Asset Management
  • iQ-FOXX Indices
  • AB Europe GmbH
  • M&G Investments
  • Morgan Stanley Investment Management
  • Carmignac
  • RBC BlueBay Asset Management
  • Pictet
  • dje Kapital AG
  • DAX----
  • ES50----
  • US30----
  • EUR/USD----
  • BRENT----
  • GOLD----
Der TiAM FundResearch Wochenrück- und -ausblick.
Kolumne

Renten-Infos auf einen Blick

TiAM FundResearch blickt auf die vergangene Woche zurück und gibt einen Ausblick auf die kommenden Tage. Diesmal im Fokus: Vorsorgeeinrichtungen müssen ihre Daten an die neue digitale Rentenübersicht anbinden.

29.01.2024 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Rückblick auf die vergangene Woche

Seit Ende vergangenen Jahres ist die Beta-Version einer neuen Info-Plattform der Deutschen Rentenversicherung online. Bürger sollen hier auf einen Blick sehen können, wie es um ihre Altersvorsorge bestellt ist. Wer sich registriert und eingeloggt hat, soll nicht nur sehen, wieviel Geld er aus der staatlichen Rentenversicherung oder Ansprüche aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes zu erwarten hat, sondern erhält auch einen Überblick über die zu erwartenden Zahlungen anderer Vorsorgeeinrichtungen wie etwa Versicherungen und Pensionskassen. TiAM Fundresearch hat im September vergangenen Jahres schon einmal über das Projekt berichtet.

Die Teilnahme an der digitalen Rentenübersicht ist für Bürger freiwillig – und war es bislang auch noch für die Vorsorgeeinrichtungen. Das ändert sich gerade. Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch die sogenannte Rentenübersichtsanbindungsverordnung (RentÜAV) beschlossen. Der Verordnung zufolge werden solche Einrichtungen, die bereits mindestens jährlich eine sogenannte Standmitteilung an ihre Versorgungsberechtigten senden müssen, nun auch dazu verpflichtet, bis zum Ende dieses Jahres Daten-Schnittstellen zur neuen Info-Plattform zu schaffen. Zu den verpflichteten 500 Vorsorgeeinrichtungen gehören Pensionskassen, Pensionsfonds, Lebensversicherungsunternehmen sowie Banken, Sparkassen und Investmentfondsgesellschaften – also die klassischen Anbieter von Altersvorsorgeprodukten.

Das bedeutet die Verordnung für Versicherte

Bürger können über das Portal rentenuebersicht.de ab dem 1. Januar 2025 eine komplette Übersicht erlangen, wie hoch ihre Altersvorsorgeansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vorsorge sind. Dazu zählen zum Beispiel Riesterverträge oder Lebensversicherungen. Voraussetzung: Wer die digitale Rentenübersicht nutzen will, benötigt einen elektronischen Personalausweis oder als ausländischer EU-Bürger eine eID-Karte. Für Nicht-EU-Bürger, die hier leben und Rentenansprüche haben, ist das Portal noch nicht nutzbar. Man arbeite an einer Lösung, heißt es. Die Wahrheit ist: Man hat diese Zielgruppe einfach vergessen.

Das bedeutet die Verordnung für Anbieter von Altersvorsorgelösungen

Auf die IT-Abteilungen der Finanzdienstleister kommt erst einmal viel Arbeit zu. Träger des Renten-Online-Portals ist die Deutsche Rentenversicherung. Ausgedacht haben sich das Projekt Ministeriale im Jahr 2021, damals noch unter Führung Angela Merkels. Entsprechend sperrig ist die Architektur des Ganzen. Nicht nur die umständliche Registrierungsprozedur und die sehr hohen Datenschutzauflagen machen das Paket komplizierter als nötig. Auch die besonderen Anforderungen für verschiedene Bundesländer sind zum Teil eine Herausforderung. Will heißen: Bei allen Beteiligten ist Geduld in der Umsetzung gefragt.

Das bedeutet die Verordnung für Finanzberater

Die digitale Rentenübersicht ist eine gute Idee, die – wenn sie irgendwann ruckelfrei funktioniert – in der Beratung eine wichtige Stütze sein kann. Viele Details, die man als Beraterin oder Berater bislang mühselig bei den Kunden abfragen musste, lassen sich dann auf einen Klick klären. Zudem wird die Übersicht bei vielen Bürgern wahrscheinlich dazu führen, sich intensiver mit dem Thema Altersvorsorge zu befassen. Wer auf einem Bildschirm schwarz auf weiß und vor allem übersichtlich sieht, wie wenig er im Alter an Geld zu erwarten hat, verspürt eher einen Handlungsdruck. Der eine oder andere wird vielleicht sogar von allein zum Telefonhörer greifen und eine Beratung anfordern. Für den Finanzvertrieb ist das eine gute Nachricht.

Ausblick auf interessante Termine in dieser Woche

Am Dienstag veröffentlicht die europäische Statistikbehörde Eurostat ihre Schnellschätzungen zur Entwicklung der Bruttoinlandsprodukte in den Euroländern und in der EU für das 4. Quartal 2023.

Am Mittwoch lädt die OECD in Berlin zu einer Online-Veranstaltung ein, in der eine Studie zu Erfahrungen ausländischer Fachkräfte mit dem deutschen Migrationssystem präsentiert wird. Die Studie wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellt. Man darf gespannt auf das Ergebnis sein. Denn der Inhalt hat es in sich: Die OECD hat seit August 2022 den Werdegang von 30.000 hochqualifizierten Personen verfolgt, die als Arbeitsmigranten nach Deutschland kommen möchten. Am Mittwoch erfahren wir, ob und wie das bei ihnen funktioniert und wie sie sich bisher durch unseren Behördendschungel kämpfen.

Am Donnerstag gibt Eurostat ihre Schätzung zur Inflation im Euroraum für den Januar 2024 bekannt. Die Unterschiede zwischen den Ländern sind derzeit enorm. Jedenfalls auf den ersten Blick. In Frankreich und Deutschland liegt die Inflationsrate aktuell etwa um die vier Prozent. In Belgien und Italien stiegen die Preise zuletzt nur noch um durchschnittlich 0,5 Prozent. Auf den zweiten Blick muss man sich natürlich die jeweiligen Basiseffekte genauer ansehen. In den beiden vergangenen Jahren hatte Italien mit überproportional hoher Inflation zu kämpfen. Es findet also derzeit eher eine Art Angleichung statt.

Am Freitag veröffentlicht das US-Arbeitsministerium aktuelle Zahlen zur Arbeitslosenquote. Zuletzt lag der Wert bei 3,8 Prozent. Das ist fast Vollbeschäftigung. Das wiederum dürfte der US-Notenbank Fed die Entscheidung schwerer machen, zeitnah die Zinsen zu senken. We´ll see…

Diesen Beitrag teilen: