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Der TiAM FundResearch Wochenrück- und -ausblick.
Kolumne

Der Riester-Bumerang

TiAM FundResearch blickt auf die vergangene Woche zurück und gibt einen Ausblick auf die kommenden Tage. Diesmal im Fokus: ungültige Abschluss- und Vermittlungskosten bei Riester-Verträgen.

27.11.2023 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Rückblick auf die vergangene Woche

Die Riester-Rente gehört der Vergangenheit an. Sie ist ein Auslaufmodell. Das ist gut so. Denn Riestern hat sich noch niemals gelohnt. Für diejenigen, die die oftmals völlig überteuerten Verträge abgeschlossen haben, sowieso nicht. Aber auch für etliche Sparkassen, Berater und Vermittler, die die Verträge an Sparer verkauft haben, könnte sich eine gängige Verkaufspraxis im Nachhinein noch rächen. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat am vergangenen Dienstag eine Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten für unwirksam erklärt (Az. XI ZR 290/22). Anlass waren mehrere Verfahren, die die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg angestrengt hatte. Die Klausel, um die es geht, hat es in sich: Im Vertrag einer Riester-Leibrente einer Sparkasse in Bayern, das auch bei anderen Sparkassen unter anderen Namen vertrieben wurde, hieß es: „Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggfs. Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet“.

Wie hoch diese Kosten sein können und wie „gegebenenfalls“ zu interpretieren ist, war aus Sicht der Richter für den durchschnittlichen Sparer nicht klar und verständlich. Die Formulierung war zudem unnötig. Die Sparkasse hätte Angaben zur möglichen Höhe der Kosten machen können. Das tat sie aber nicht. Das Gericht wertete das als Freibrief, Kosten in beliebiger Höhe erheben zu können. Und das zu einem Zeitpunkt, der erst in ferner Zukunft, deutlich nach Vertragsabschluss, liege. Das sei unzulässig. Mit anderen Worten: Sparkassen in ganz Deutschland, die das bayerische Modell unter anderem unter dem Namen „S-Vorsorge Plus“ vertrieben haben, dürfen ihren Kunden keine Gebühren berechnen, wenn diese mit ihren Verträgen von der Anspar- die Auszahlphase wechseln.

Das Gerichtsurteil hat deshalb langfristige Auswirkungen. Auf alle Beteiligten kommt in den nächsten Jahren eine Welle an Streitfällen zu. Viele Verbraucher wissen noch nicht von ihrem Glück. Und wie viele Sparkassen die Kosten trotz BGH-Urteil an die Kunden weiterreichen, wird sich zeigen. Schließlich sind auch die Sparkassen selbst in einer heiklen Position. Die späteren Kosten entstehen nämlich nicht bei den Sparkassen, sondern bei den Drittanbietern der Privatrentenmodelle. Das sind in den allermeisten Fällen Versicherungen. Diese wiederum haben den Sparkassen für deren Vertragsabschlüsse in den vergangenen Jahren Provisionen gezahlt. Diese Kosten wollen natürlich wieder eingespielt sein. Nach dem Gerichtsentscheid der vergangenen Woche dürfte das schwer werden. Irgendwer wird die Zeche aber bezahlen müssen. Sparkassen und Versicherer werden sich darüber einigen müssen. Das wird ein heißer Tanz.

Wer übrigens denkt, es ginge hier nur um ein paar Sofortrenten aus der Riester-Schublade, sollte sich lieber nicht zu früh freuen. Das BGH-Urteil hat nicht das Riester-Modell als solches infrage gestellt, sondern explizit die Klausel mit dem schwammigen Hinweis auf gegebenenfalls später entstehende Kosten. Diese Formulierung findet sich so oder in ähnlicher Form nicht nur in Riester-Produkten. Und nicht nur bei Sparkassen. Die Rechtsabteilungen von Vertrieben, die Versicherungen und Finanzprodukte – welcher Art auch immer – anbieten, sollten sich jetzt sehr genau ansehen, wie die betreffenden Vertriebsverträge formuliert sind. Tipp: Die Abkürzung „ggf.“ kann zu einem sehr teuren Bumerang werden.

Ausblick auf interessante Termine in dieser Woche

Am Dienstag sendet von Berlin aus der Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. seine Jahrespressekonferenz in die Welt. Vorteil der Internet-Veranstaltung: Man spart als Journalist die Spritkosten für die Anreise. Das ist ja schon mal ein guter Anfang. Vielleicht kommt auch ein weiteres frisches Thema auf die Tagesordnung: Laut einem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung in der vergangenen Woche dürfen Autofahrer in Deutschland künftig auch Diesel tanken, der zu 100 Prozent aus Altspeiseölen wie Frittenfett hergestellt wurde. Da eröffnen sich für die Drive-Ins von McDonalds, Burger King und Co. doch gleich ganz neue Geschäftsmodelle. Zu Beispiel ein Sprit-Zapfhahn direkt hinter dem Schalter für die Essensausgabe. Dann tönt es vielleicht zukünftig aus der Bestellbox an der Zufahrt: Darf es noch ein Extra-Schuss Frittenfett für Ihren Diesel sein?

Am Mittwoch treffen sich die Währungshüter der Europäischen Zentralbank zu einer monatlich stattfindenden nicht-geldpolitischen Sitzungen. Den Turnus ihrer geldpolitischen Sitzungen können sie nach den jüngsten Äußerungen der EZB-Chefin nun auch erstmal dehnen. Christine Lagarde hatte in der vergangenen Woche verkündet, dass sich an der Zinsfront auf absehbare Zeit erstmal nichts tut. Die Zinsen blieben stabil, Zinssenkungen seien kein Thema, so Lagarde. Schön für das EZB-Gremium: Sie dürfen jetzt erstmal in Ruhe die Vorweihnachtszeit und das frohe Fest genießen. Im nächsten Jahr sieht man dann mal weiter.

Am Donnerstag ist ein Pflichttermin für alle aus der Finanzindustrie, die noch einen Ruhepuls unter 100 haben: EU-Finanzkommissarin Mairead McGuiness eröffnet in ihrem Vortrag „Future Proofing EU Banking Regulation“ einen tiefen Blick in ihre Gedankenwelt und gibt einen Ausblick darauf, was die Finanzwelt an zusätzlicher Brüsseler Regulierung in den kommenden Monaten zu erwarten hat. Spannung ist garantiert. McGuiness ist bekannt für klare Worte. Der Ort der Veranstaltung: Das House of Finance am Center for Financial Studies der Goethe-Universität in Frankfurt. Termin: 17:30 Uhr. Vormerken. Wichtig. Tipp: Auch pflanzliche Beruhigungsmittel können angenehme Wirkung entfalten. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Am Freitag wird Hongkongs Oberstes Gericht darüber entscheiden, ob der chinesische Immobilienentwickler Evergrande liquidiert werden soll. Das Gericht hatte Ende Oktober einen letzten Aufschub gewährt. Die zuständige Richterin Linda Chan warnte, wenn bis zum nächsten Gerichtstermin kein Sanierungsplan vorliege, werde sie „höchstwahrscheinlich“ die Liquidation anordnen. Der chinesische Konzern, der an der Hongkonger Börse notiert ist, steckt in einer tiefen Krise und gilt als das am höchsten verschuldete Immobilienunternehmen der Welt. Bislang konnte sich Evergrande nicht mit seinen Gläubigern über einen Restrukturierungsplan einigen.

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