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Viele UCITS-Fonds verschleiern Performance-Daten

Bild: fotolia/FR
Investmentfonds

Einer Untersuchung zufolge verstoßen zahlreiche KIID-Dokumente von UCITS-Fonds gegen geltendes EU-Recht. Ein großer Teil der Fonds-Informationsblätter genügt den Vorgaben nicht

06.06.2018 | 15:43 Uhr von «Dominik Weiss»

Ein maßgeblicher Anteil der KIIDs-Prospekte, mit denen Fondsgesellschaften über ihre Investmentfonds informieren, enthalten mangelhafte Angaben zur Vergleichs-Benchmark. In einer Auswertung von 2033 aktiv gemanagten Aktienfonds, die in der EU aufgelegt worden sind, ermittelte das NGO „Better Finance“, dass knapp 30 % der Fonds nicht hinreichend ausgezeichnet waren. Mindestens 619 der untersuchten Wesentlichen Anlegerinformation enthielten nicht die von der EU-Vorgeschriebenen Angaben.

Unter den Fonds, die nicht die Auflagen erfüllten, waren 98, die zwar eindeutig einen Index in den Informationsblättern indizierten, anschließend aber seine Performance nicht darstellten. 145 Fonds hatten ersichtlich eine Fonds-Benchmark, behaupteten aber in den KIID, keine Benchmark zu besitzen. Für 30 aktive Fonds waren gar keine KIIDs auffindbar.

Von den 619 nicht ausreichend gekennzeichneten Fonds waren 94 % in Luxemburg, UK, Irland, Deutschland und Österreich aufgelegt. Deutsche Fonds rangieren am unteren Ende der Mängelliste. Nach Angaben von Better Finance waren 38 % der untersuchten, in Deutschland registrierten Fonds fehlerhaft. Ganz vorne stehen hier Österreich, wo 67 % der Fonds nicht den Standards genügten, sowie Irland mit 54 %. Bei in Großbritannien und Luxemburg aufgelegte Fonds erfüllten jeweils 43 % der Fonds nicht die rechtlichen Rahmenbedingungen. Vorbildlich in der Untersuchung zeigten sich Fonds in Spanien oder Frankreich aufgelegte Fonds. Sie erfüllen zu 97 % (Spanien) bzw. 99 % (Frankreich) die EU-Richtlinie.

Fonds-Informationen: Belgische Fonds besonders unzuverlässig

Ucits-Fonds nach Ländern

Quelle: Better Finance

Die „Wesentlichen Anlegerinformationen“, englisch „Key-Investor-Information-Document“ (KIID) waren nach der Finanzkrise eingeführt worden und ersetzten die bis dahin gültigen Verkaufsprospekte. Die KIIDs sind seit 2012 für Investmentfonds in Deutschland vorgeschrieben und müssen unter anderem dezidierte Angaben zur historischen Wertentwicklung der Anlageprodukte enthalten.

Die Untersuchung zu den Wesentlichen Informationsblättern sowieeine Auflistung der betroffenen Fonds finden Sie hier.

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