MiCAR soll den europäischen Kryptomarkt sicherer und transparenter machen. BaFin-Expertin Ruth Burkert erklärt, wie die Aufsicht Krypto-Anbieter kontrolliert und warum Anleger bei der Auswahl nicht nur auf Suchmaschinen und Marketing achten sollten.
01.09.2026 | 12:30 Uhr
Der Kryptomarkt wird in Europa zunehmend reguliert. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR). Sie schafft einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für Emittenten und Anbieter von Dienstleistungen rund um Kryptowerte. Für Verbraucher soll die Regulierung mehr Transparenz und Sicherheit schaffen. Gleichzeitig stellt sie Krypto-Unternehmen vor höhere Anforderungen. Ruth Burkert von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erklärt, worauf es bei der Regulierung ankommt und warum Anleger nach ihrer Einschätzung genauer hinschauen sollten, bevor sie einem Krypto-Anbieter ihr Geld anvertrauen.
Die BaFin bezeichnet MiCAR als einen „Gamechanger“ für die Kryptobranche. Erstmals gibt es nach Darstellung der Aufsicht einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für Emittenten, Börsen und Verwahrer von Kryptowerten. Dieser reicht von der Zulassung eines Unternehmens bis hin zu Regelungen für den Fall einer möglichen Insolvenz. Damit soll sich der europäische Kryptomarkt stärker an den etablierten Standards des regulierten Finanzsektors orientieren. Für die BaFin ist Regulierung dabei kein Gegensatz zu Innovation. Im Gegenteil: Digitale Innovation sei das Fundament einer starken und wettbewerbsfähigen Finanzbranche. Eine wettbewerbsfähige Finanzbranche wiederum sei Voraussetzung für dauerhafte Stabilität.
Eine zentrale Frage ist, welchen konkreten Schutz die neue Regulierung für Verbraucher bietet. Nach Einschätzung der BaFin sind die europäischen Anforderungen hoch. Bereits im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden verschiedene Bereiche eines Krypto-Dienstleisters überprüft. Dazu gehört beispielsweise die IT des Unternehmens. Auch an die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung werden strenge Anforderungen gestellt. Darüber hinaus werden die Anteilseigner geprüft. Besonderes Augenmerk legt die BaFin auf die internen Prozesse der Unternehmen. Das kann für Anleger wichtiger sein, als es auf den ersten Blick erscheint.
Ein Beispiel ist die Prävention von Geldwäsche. Funktionieren die entsprechenden Prozesse eines Krypto-Unternehmens nicht ausreichend, kann das Unternehmen leichter für kriminelle Aktivitäten missbraucht werden. Das kann wiederum erhebliche Folgen für den Anbieter haben. Eine schlechte Reputation kann das Geschäft beeinträchtigen und im Extremfall sogar zu einer Insolvenz führen. Für Anleger geht es deshalb bei der Regulierung nicht nur um die Frage, ob ein Unternehmen formal über eine Erlaubnis verfügt. Entscheidend ist auch, ob die dahinterstehenden Kontroll- und Geschäftsprozesse funktionieren.
Die BaFin kündigt eine konsequente Durchsetzung der MiCAR-Regeln an. Krypto-Unternehmen, die in Deutschland Geschäfte betreiben wollen, aber nicht über die notwendige MiCAR-Erlaubnis verfügen, würden grundsätzlich verfolgt. Die Aufsicht kann Verbraucher vor solchen Anbietern warnen und Unternehmen dazu zwingen, ihre Geschäfte einzustellen. Damit soll verhindert werden, dass nicht regulierte Anbieter vom wachsenden Interesse deutscher Anleger an Kryptowerten profitieren.
Auch eine bestehende BaFin-Erlaubnis bedeutet nicht, dass ein Krypto-Unternehmen anschließend ohne weitere Kontrolle agieren kann. Die laufende Aufsicht soll Schwachstellen erkennen und deren Beseitigung durchsetzen. Nach Angaben der BaFin kommt es vor, dass bereits zugelassene Unternehmen nicht sämtliche Anforderungen erfüllen. Angesichts der innovativen Geschäftsmodelle sei es Teil der täglichen Aufsichtsarbeit, solche Schwachstellen aufzudecken. Die Finanzaufsicht verfügt dabei über verschiedene Maßnahmen. Sie kann Vorstände verwarnen oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar abberufen. Möglich sind außerdem Bußgelder oder ein Neugeschäftsverbot. Im äußersten Fall kann die Zulassung entzogen werden. Ein Neugeschäftsverbot bezeichnet Burkert als besonders scharfes Instrument, das die BaFin auch einsetzt. Ein vollständiger Entzug der Zulassung sei dagegen meist nicht erforderlich.
Für Anleger ist zudem wichtig: Ein Krypto-Unternehmen muss nicht zwingend eine BaFin-Erlaubnis besitzen, um in Deutschland tätig sein zu können. Viele größere Anbieter verfügen über eine MiCAR-Erlaubnis einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde. Aufgrund des europäischen Passes können sie damit auch Zugang zum deutschen Markt erhalten. Dieser Weg ist nach Angaben der BaFin rechtmäßig. Warum sich Unternehmen für einen anderen EU-Standort entscheiden, kann verschiedene Gründe haben. Burkert räumt ein, dass die BaFin den Ruf habe, Zulassungsanträge besonders gründlich und kritisch zu prüfen. Zugleich verweist sie auf weitere mögliche Faktoren wie Sprache oder steuerliche Vorteile.
Die BaFin weist die Vorstellung zurück, dass ihre strenge Aufsicht Deutschland als Standort für Krypto-Unternehmen unattraktiv mache. Nach Einschätzung von Burkert prüfe die BaFin zwar gründlich, gleichzeitig aber zügig. Ein Grund dafür sei der frühzeitige Austausch mit Unternehmen bereits vor dem eigentlichen Zulassungsverfahren. Dadurch könnten offene Fragen frühzeitig geklärt werden. Zudem sieht die Aufsicht ihre Lizenz als Wettbewerbsvorteil. Eine BaFin-Lizenz werde am Markt als Gütesiegel wahrgenommen. Der Grund: In der Vergangenheit habe nicht jedes Unternehmen die Anforderungen für eine Lizenz erfüllen können. Die BaFin verweist zudem auf ihre Rolle bei der Entwicklung des deutschen Krypto-Ökosystems. Sie habe unter anderem das EU-weit erste DLT-Handels- und Abwicklungssystem zugelassen.
Besonders deutlich fällt die Warnung der BaFin beim Verhalten deutscher Krypto-Anleger aus. Nach Einschätzung der Aufsicht achten Verbraucher noch nicht ausreichend darauf, wo ein Krypto-Unternehmen reguliert und beaufsichtigt wird. Viele Nutzer würden Anbieter auswählen, die in Suchmaschinen besonders weit oben erscheinen. Das sei jedoch kein verlässliches Kriterium für die Qualität oder Sicherheit eines Krypto-Dienstleisters. Einige dieser Anbieter verfügen laut BaFin bislang über keine MiCAR-Lizenz. Teilweise werden sie außerhalb der EU oder überhaupt nicht beaufsichtigt.
Für Anleger kann das einen entscheidenden Unterschied machen. Bei einem nicht oder außerhalb der EU beaufsichtigten Anbieter sei für Verbraucher häufig schwer zu erkennen, wer tatsächlich hinter dem Dienstleister oder Emittenten steht und wie solide das Unternehmen finanziell und organisatorisch aufgestellt ist. Ohne eine unabhängige Aufsicht müssen sich Anleger stärker auf die Angaben des Unternehmens und dessen Marketing verlassen. Eine neutrale Instanz, die die Versprechen des Anbieters überprüft und strenge regulatorische Maßstäbe anlegt, fehlt dann möglicherweise. Für Krypto-Anleger lautet die zentrale Botschaft der BaFin deshalb: Nicht die Bekanntheit eines Anbieters oder seine Platzierung bei Google sollte über die Auswahl entscheiden, sondern die Frage, ob und von welcher Aufsichtsbehörde er reguliert wird.
Aus den Aussagen der BaFin lassen sich für Anleger insbesondere drei Punkte ableiten:
MiCAR schafft damit einen neuen europäischen Ordnungsrahmen für den Kryptomarkt. Die Regulierung kann Risiken reduzieren,sie macht Kryptowertanlagen allerdings nicht risikofrei. Entscheidend bleibt deshalb, bei welchem Anbieter Anleger ihre Geschäfte abwickeln und welchem regulatorischen Rahmen dieser unterliegt.
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