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Ausschüttung des in Abwicklung befindlichen CS EUROREAL wurde ausgesetzt

Immobilienfonds

Die Anlegergruppe „Fair Deal für CS EUROREAL“ fordert daher die Offenlegung des Vorsorgemodells, das der Ausschüttungspolitik zugrunde liegt, sowie die sofortige Ausschüttung von 350 Millionen Euro.

28.07.2021 | 12:30 Uhr

Rechtsanwalt Robert Peres vertritt eine Gruppe von Anlegern unter dem Namen „Fair Deal für CS EUROREAL“, die zusammen rund 20 Prozent der börsennotierten Anteile an dem seit 2012 in Auflösung befindlichen offenen Immobilienfonds CS EUROREAL (ISIN: DE0009805002) halten. Peres fordert die mit der Abwicklung des Sondervermögens beauftragte Commerzbank AG auf, das Vorsorgemodell und die Berechnung der Eventualverbindlichkeiten offenzulegen, die der Bank zur Begründung der Ausschüttungspolitik für CS EUROREAL dienen.

Die Commerzbank setzte die Ausschüttung aus

Am 2. Juni 2021 hatte die Commerzbank ohne ausreichende Begründung in einer Mitteilung erklärt, die für Juni geplante Ausschüttung mit Verweis auf die unveränderte Höhe der Eventualverbindlichkeiten auszusetzen. Zudem fordern die Anleger die BaFin auf, eine Sonderprüfung für den Fonds zu veranlassen, um die Angemessenheit der zurückgehaltenen Barmittel durch einen unabhängigen Experten überprüfen zu lassen.

80 Prozent der Immobilienverkaufserlöse befinden sich noch im Fondvermögen

Aufgrund der ausgesetzten Ausschüttung verbleibt im Sondervermögen CS EUROREAL mehr als zwei Jahre nach dem letzten Immobilienverkauf im Rahmen der Abwicklung ein Nettobarvermögen von unverändert rund 510 Millionen Euro. Dies entspricht rund 80 Prozent der Immobilienverkaufserlöse der letzten drei Jahre und damit einem im Wettbewerbsvergleich exorbitant hohen Rückbehalt. So hatte Beispielsweise der Immobilienfonds SEB Immoinvest vor Abwicklung ein vergleichbares Fondsvermögen von rund 6 Milliarden Euro und auch die Immobilien wurden im Rahmen der Liquidation nahezu gleich schnell veräußert. Was die Ausschüttungen betrifft, war das Sondervermögen SEB Immoinvest deutlich schneller, so dass heute lediglich 160 Millionen Euro für Eventualverbindlichkeiten verblieben sind.

Es wird gefordert, dass 350 Millionen Euro ausgeschüttet werden

Nach bislang ergebnisloser Korrespondenz mit der Commerzbank und der BaFin fordert Robert Peres die Ausschüttung von 350 Millionen Euro aus dem CS EUROREAL an die Anleger noch in diesem Jahr sowie eine Stärkung von Transparenz und Anlegerrechten bei Investmentfonds.

Rechtsanwalt Robert Peres sieht das Verhalten der Commerzbank als ein verheerendes Signal für den Anlegerschutz

Robert Peres, Rechtsanwalt und Gründer der Initiative Minderheitsaktionäre, sagte: „Die Aussetzung der für Juni geplanten Ausschüttung des CS EUROREAL kam völlig überraschend und ist ein verheerendes Signal für den Anlegerschutz in Deutschland. Dieser Schritt ist vor allem vor dem Hintergrund der unzureichenden Erläuterungen schwer nachvollziehbar. Wir fordern daher die Commerzbank erneut auf, ihre Entscheidungsgrundlage für den Rückbehalt der aus unserer Sicht und im Vergleich zu ähnlichen Fonds überdimensionierten liquiden Mittel offenzulegen. Zudem erwarten wir von der BaFin, dass sie sich im Zuge ihrer Neuausrichtung konsequent dem Anleger- und Verbraucherschutz widmet und sich insbesondere bei solchen Fällen der krassen Missachtung von Anlegerinteressen einschaltet und Sonderprüfungen veranlasst.“

Anleger des CS EUROREAL fühlen sich benachteiligt

Robert Peres fordert zudem, dass sich die Ausschüttungen des CS EUROREAL an der Auszahlungspolitik vergleichbarer Fonds orientieren sollte und somit eine aus Sicht der Anleger ungerechtfertigte Benachteiligung der Anleger des CS EUROREAL beendet. Insbesondere erwartet er, dass die Commerzbank ihre Risikobetrachtung zeitnah darlegt, die das Zurückhalten von mehr als 500 Millionen Euro an Barmitteln von ihr als Depotbank rechtfertigt. Eine pauschale Argumentation wie sie die Commerzbank in ihrem Schreiben vom 25. Mai 2021 gegenüber Peres dargelegt hat, ist aus Sicht der Anleger ungenügend, um die Angemessenheit der Ausschüttungspolitik nachvollziehbar zu machen.

Die BaFin sollte ein Zeichen setzen

Auch die BaFin hat Peres in ihrem Schreiben vom 9. Juni 2021 eine pauschale und unzureichende Erklärung zum Liquiditätsrückbehalt des CS EUROREAL schriftlich mitgeteilt. Im Rahmen der geplanten Neuausrichtung und Satzungsänderung der BaFin im Zuge der jüngsten deutschen Finanzskandale wie Wirecard und Greensill Bank hat sich die Aufsichtsbehörde bereits zu einem stärkeren Anleger- und Verbraucherschutz bekannt. Dem soll durch einen Anleger- und Verbraucherschutzbeauftragten Rechnung getragen werden. Die Anleger begrüßen diesen Schritt und bitten die BaFin noch einmal nachdrücklich, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, ein klares Zeichen zu setzen und die Commerzbank im Sinne der Anleger zum Handeln zu bewegen.

Banken vereinnahmen hohe Gebühren während der Abwicklung

Seit Abwicklung des CS EUROREAL haben Credit Suisse und Commerzbank insgesamt 242 Millionen Euro an Gebühren vereinnahmt. Bedenklich ist hierbei aus Sicht der Anleger, dass auch die zukünftigen Gebühren sich an der Höhe der zurückbehaltenen Barmittel orientieren und somit für das Institut ein Anreiz besteht, diese möglichst hoch zu halten. Die für Juni geplante und nun ausgesetzte Auszahlung stützt diese These. Während die Anleger mit ihrem Investment in CS EUROREAL insgesamt rund 800 Millionen Euro an Verlusten erlitten haben, verdient die Commerzbank weiterhin an der Verwaltung des Sondervermögens.

Weitere Infos bekommen betroffene Anleger hier:

www.fair-deal.de


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