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Die Entscheidung der Bundesbank, keine Zinsen mehr zu zahlen, bewegt die Rentenmärkte.
Anleihen

Die Bundesbank zahlt keine Zinsen mehr

Die Bundesbank wird ab Oktober auf Einlagen öffentlicher Haushalte keine Zinsen mehr zahlen. Behörden in Bund, Ländern und Kommunen weichen deshalb jetzt auf kurzlaufende Anleihen aus. Das hat einen spürbaren Effekt auf den Rentenmarkt.

09.08.2023 | 07:15 Uhr von «Matthias von Arnim»

Die Deutsche Bundesbank hat Ende vergangener Woche die Beendigung einer Übergangslösung angekündigt: Die Bundesbank führt kostenlos Konten von Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden. Deren Einlagen wurden bisher von der Bundesbank verzinst. Damit ist ab Oktober Schluss.

Die Vorgeschichte

Dass die Bundesbank die Verzinsung von Einlagen der öffentlichen Hand streicht, hat für Aufregung am Kapitalmarkt gesorgt. Dabei ist der Schritt nur die Rückkehr zur Normalität. Denn Behörden hatten bis vor einigen Jahren traditionell nur wenig Geld auf Konten bei der Bundesbank liegen. Diese Konten waren für sie zwar schon immer kostenfrei, blieben jedoch auch grundsätzlich unverzinst. Deshalb war es in der Regel für die öffentlichen Geldverwalter vorteilhafter, liquide Mittel bei Geschäftsbanken zu parken oder anderweitig am Geldmarkt verzinst anzulegen. Das änderte sich im Jahr 2014, als die Zinsen auf den Nullpunkt sanken und die EZB schließlich sogar Strafzinsen auf Einlagen bei der Zentralbank erhob. Plötzlich wurden die Konten bei der Bundesbank als Geldparkplatz für öffentliches Geld attraktiv. Denn die Einlagen wurden zwar auch negativ verzinst, allerdings weniger schlimm als sonst am Markt. Allein im Verlauf der Corona-Pandemie wuchsen die Guthaben von Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden bei der Bundesbank angesichts der ergriffenen geld- und fiskalpolitischen Maßnahmen auf mehr als das Doppelte an. Als die Leitzinsen im vergangenen Jahr dann wieder angehoben wurden, stieg auch automatisch die Verzinsung der Bundeskonten. Denn das Eurosystem erlaubte den nationalen Zentralbanken, die Einlagen öffentlicher Haushalte unter Berücksichtigung der Marktkonditionen weiterhin positiv zu verzinsen – zunächst befristet bis April 2023. Ab Mai 2023 wurde die maximal zulässige Verzinsung der Guthaben um 20 Basispunkte abgesenkt. Ab Oktober nun wird es von der Bundesbank keine Zinsen mehr auf Einlagen öffentlicher Guthaben geben.

Vernünftige Maßnahme mit weitreichendem Effekt

Dass die Verzinsung gestrichen wird, ist nur vernünftig. Denn sie ist unlogisch und verletzt Grundprinzipien der öffentlichen Haushaltsführung. Hintergrund: Die Bundesbank führt ihre Gewinne an den Staat ab. Zahlt sie Zinsen, vermindert dies den Gewinn und erhöht die Kosten für den Staatshaushalt. Profiteure sind unter anderem die Länder und Kommunen. Eine positive Verzinsung ist also nichts anderes als eine Umverteilung von Staatsgeld auf untere Ebenen. In Zeiten der Nullzins- beziehungsweise Negativzinspolitik war dieses Argument aufgehoben. Jetzt, da der Leitzins in der Eurozone jenseits der vier Prozent liegt, sieht die Sache anders aus. Der Bundeszinsdienst ist zudem teuer geworden. Es geht nicht mehr um Peanuts.

Die jetzt beschlossene Streichung der Verzinsung war absehbar und bereits vor Monaten angekündigt worden. Trotzdem waren öffentliche und private Anleihe-Investoren offensichtlich überrascht, als die Maßnahme öffentlich wurde. Die Bundesbank hatte den Schritt am späten Freitagabend vergangener Woche mitgeteilt. Bereits am Montag stiegen die Kurse kurz laufender Bundesanleihen. Die Rendite der Bundesschatzanweisungen mit zwei Jahren Laufzeit sank unter drei Prozent. Der Grund: Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden suchen nun Alternativen zum Bundesbankkonto und schichten ihre Liquidität um. Deshalb gehen private Investoren davon aus, dass es bei den Kurzläufern zu erhöhter Nachfrage kommen wird – und tragen durch ihre eigenen Investitionen selbst dazu bei. Der Nachfragedruck durch die öffentlichen Stellen hält sich zwar in Grenzen. Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden haben derzeit noch 54 Milliarden Euro bei der Bundesbank angelegt. Würden sie die komplette Summe nach und nach in vor allem kurz laufende Bundesanleihen und in Bundesschatzanweisungen (Bubills) mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr umschichten, würde das den Rentenmarkt nicht aus den Angeln heben. Doch zusammen mit den Investitionen privater Investoren, die auf eine Marktverknappung setzen, dürfte der Effekt deutlich stärker werden. Das war am Montag bereits zu erahnen.

Rentenfonds mit Schwerpunkt Kurzläufer sind die Gewinner

Der Anstieg der Kurse bei kurzlaufenden Bundespapieren in den vergangenen beiden Tagen ist nicht ohne Effekt auf andere Euro-Kurzläufer geblieben. Das zeigt ein Blick auf die Entwicklung von aktiv gemanagten Kurzläufer-Rentenfonds und passiven ETFs, die automatisch in Anleihen von Kurzläufer-Indizes investieren. Innerhalb von zwei Tagen haben sich die Performance-Kennzahlen vieler dieser Produkte um 0,5 bis 0,9 Prozentpunkte für das laufende Jahr verbessert.

Kurzfristiger Nachfrageschub trifft auf inverse Zinskurve

Für Anleger ist der aktuelle Run auf die Kurzläufer Chance und Risiko zugleich. Die aktuell erhöhte Nachfrage nach Anleihen mit kurzer Laufzeit passiert in einer Situation, in der Kurzläufer ohnehin bessere Konditionen bieten als Anleihen mit längerer Laufzeit. Die aktuell inverse Zinskurve ist Ausdruck der Verunsicherung der Märkte über die weitere Entwicklung der Wirtschaft. Zudem reagieren die Kurse von Kurzläufern weniger stark auf Zinsanhebungen. Sollten irgendwann wieder Zinssenkungen anstehen, dürfte sich der Trend drehen. Dieses Szenario sollten Investoren immer im Hinterkopf behalten.

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