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Anlagestrategie

Wohin nur mit der Liquidität?

Immer mehr Banken berechnen mittlerweile auch für kleinere Anlagebeträge ab 10.000 oder 50.000 Euro Negativzinssätze oder Verwahrentgelte. Um das zu umgehen, versuchen Anleger ihr Barvermögen auf mehrere Konten aufzuteilen. Eine Strategie, die umständlich und nicht ganz ungefährlich ist.

12.05.2021 | 07:15 Uhr von «Andreas Görler»

Die Variante, bei einer Zweitbank ein Anlage- oder Festgeldkonto zu eröffnen und so das Vermögen zu verteilen, funktioniert schon länger nicht mehr. Die meisten Banken lassen solche Konten nur noch für Kunden mit einem Girokonto zu. Dennoch berichten Bankangestellte zunehmend von Gesprächsterminen, bei denen Neukunden ein Girokonto eröffnen wollen, aber auf den angebotenen Konto-Umzugs-Service verzichten.

Vielmehr wollen sie den Umzug selbst durchführen. Das bedeutet nichts anderes, als dass diese Kunden eigentlich kein Girokonto benötigen. Sie suchen lediglich einen Ersatz für ihre Anlagekonten. Die Gebühren für die Kontoführung sind bei diesen Girokonten meist niedriger als die 0,50 Prozent Strafzinsen.

Bargeld in Schließfächern einzulagern ist angesichts dramatisch sinkender Filialzahlen, steigender Jahresgebühren und teilweise notwendiger Terminvereinbarung, um an das eigene Schließfach zu gelangen, ebenfalls keine praktikable Alternative.

Im Internet bieten Plattformen wie weltsparen.de an, ohne großen Aufwand Konten bei diversen europäischen Banken zu eröffnen. Die Konditionen sind nicht wirklich überragend, wirken aber im Vergleich zu minus 0,5 Prozent attraktiv. Der Aufwand könnte den Vorteil jedoch schnell zunichtemachen. Einige Länder berechnen Quellensteuer, die oft nur mit zusätzlichen Formularen zu vermeiden ist.

Das niedrige Zinsniveau erhöht leider die Bereitschaft, vermeintlich sichere Investments in Edelmetalle oder in als Festgeld getarnte Direktinvestments, zu tätigen.

Obwohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sich in letzter Zeit nicht mit Ruhm bekleckert hat, sollte zumindest ein Blick auf die Internetseite www.bafin.de geworfen werden. Unter der Rubrik „Verbraucher" finden sich unter anderem unter „Warnungen & Aktuelles" relevante Hinweise.

Zusätzlich sollten interessierte Anleger zuerst einen Blick auf das Impressum der jeweiligen Internetseite eines Anbieters werfen, um festzustellen, welche Erlaubnisse nach Gewerbeordnung oder dem Kreditwesengesetz überhaupt vorhanden sind. Fehlen entsprechende Angaben, ist tendenziell Vorsicht geboten.

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