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34f GewO

34f-Gesetz beschlossen: Die BaFin übernimmt die Aufsicht

34f-Vermittler werden bald von der BaFin beaufsichtigt. Das hat die Bundesregierung gestern beschlossen. Branchenvertreter sparen nicht mit Kritik. Und auch in der Koalition sind nicht alle mit dem Vorstoß zufrieden.

12.03.2020 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Dass die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler von den IHKs auf die BaFin erfolgen sollte, war ebenso lange bekannt wie höchst umstritten. Nun hat die Bundesregierung Fakten geschaffen. Am Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Vorgesehen ist, den Gesetzentwurf bis zur politischen Sommerpause im Bundestag zu verabschieden. „Mit der Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin beseitigen wir die bisherige zersplitterte Aufsichtsstruktur. Im Einklang mit den Vorgaben des Koalitionsvertrages schaffen wir eine einheitliche, spezialisierte und wirksame Aufsicht, die auch der zunehmenden Komplexität des Aufsichtsrechts gerecht wird“, kommentierte Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, den Beschluss. Seine Argumentation: Die Übertragung auf die BaFin werde nicht nur die Qualität, sondern auch die Effektivität der Aufsicht steigern. Dazu beitragen soll die Nutzung digitaler Verfahren, die eine „kostenschonende“ Aufsicht ermöglichten, so Kukies.

Verbraucherschützer begrüßen den Aufsichtswechsel

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) begrüßen den Beschluss des Bundeskabinetts für eine bessere Finanzaufsicht. "Es ist gut, dass die Bundesregierung den Koalitionsvertrag wie geplant umsetzt. Eine einheitliche BaFin-Aufsicht über den Finanzvertrieb ist seit Jahren überfällig. Finanzvertriebe müssen von unabhängigen Behörden überwacht werden, nicht von ihrer eigenen Interessenvertretung", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Aus Sicht des vzbv und der DK sollte das parlamentarische Verfahren auch zur Verbesserung der gesetzlichen Regeln genutzt werden. Bisher gelten für Anlagevermittler bei der Beratung von Verbrauchern, unabhängig von der Aufsichtszuständigkeit, geringere gesetzliche Standards als für Banken und Sparkassen. „Die Kunden erwarten von dem neuen Gesetz natürlich auch, dass durch eine einheitliche Aufsicht ein gleiches Anlegerschutzniveau gewährleistet wird. Weiterhin bestehen aber unterschiedliche Anforderungen für Kreditinstitute beziehungsweise Finanzanlagenvermittler. Das führt zu einer nicht im Kundeninteresse liegenden Scheinsicherheit und hier sollte nachgebessert werden", unterstreicht Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft.

AfW mit deutlicher Kritik am Gesetzesentwurf

Deutlich weniger zufrieden ist man beim Vermittlerverband AfW über den Kabinettsbeschluss. Vor allem das Timing stößt dem Branchenverband übel auf. „Zu einer Zeit, in der gerade der Mittelstand voraussichtlich extrem von den Auswirkungen der Corona-Epidemie getroffen wird, halten wir es für ein denkbar falsches Zeichen, dieses mittelstandsfeindliche Gesetz weiter voranzutreiben.“, so Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Verwundert zeigt sich der AfW auch darüber, dass sich die Bunderegierung über die Kritik des Nationalen Normenkontrollrats hinweggesetzt hat. Dieser hatte erklärt, dass die Notwendigkeit der geplanten Aufsichtsübertragung nicht erkennbar sei und die mit dem Vorhaben verbundenen Kosten zum Teil nicht methodengerecht ermittelt und nachvollziehbar dargestellt seien. Aus Sicht des AfW gibt es zudem keine nachvollziehbare Begründung für einen Wechsel der Aufsicht. Die Kritik hatte Wirth auch vor kurzem in einem Interview mit FundResearch geäußert.

SPD und CDU nach wie vor nicht einig über die Umsetzung 

Obwohl der Gesetzesentwurf verabschiedet wurde, gärt es in der Koalition. Die Bundestagsfraktion der Union steht nicht geschlossen hinter dem Vorhaben. Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, bezieht sich in einer kritischen Stellungnahme auf die Bedenken des Normenkontrollrats (NKR), der vor allem die nicht abzuschätzenden Kosten bemängelt: „Gerade für die vielen Kleingewerbetreibenden – und das sind mit knapp 30.000 natürlichen Personen die große Mehrheit im Finanzanlagevermittlungsgeschäft – sei die Aufsicht durch die BaFin deutlich teurer, wodurch diese Vermittler vom Markt gedrängt würden“, schreibt Tillmann, um gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass das letzte Wort zur Aufsichts-Übertragung auf die BaFin noch nicht gesprochen ist: „Im Koalitionsvertrag mit der SPD haben wir uns auf eine schrittweise Aufsichtsübertragung geeinigt. Als Union nehmen wir die von verschiedenen Seiten an uns herangetragenen Kritikpunkte sehr ernst. Daher werden wir mit unserem Koalitionspartner in den jetzt anstehenden parlamentarischen Beratungen eine praxistaugliche Lösung suchen. Hierbei wollen wir erreichen, dass einerseits das notwendige Maß an Verbraucherschutz gewährleistet ist. Andererseits wollen wir aber auch die rund 40.000 Vermittler vor zusätzlichen Belastungen bewahren“, so Tillmann. 

Wenn das Ziel eine einheitlichere Kontrolle sein sollte, so die Politikerin, könnte sich die CDU immerhin vorstellen, in Abstimmung mit den Ländern die Zuständigkeit für Ausbildung, Sachkundenachweis, Erlaubniserteilung und Beaufsichtigung bei den IHKs zu vereinheitlichen. Die Befugnisse der BaFin könnten dann dahin gestärkt werden, dass sie einheitliche Qualitätsstandards setzt und überwacht. Mit anderen Worten: Die Aufsicht bliebe bei den IHKs, die BaFin würde nur eine übergeordnete Aufsicht über die IHKs wahrnehmen.

Der Vorschlag wäre im Sinne der Branche. Unter dem Strich würde sich für die Vermittler in der Praxis kaum etwas ändern. Auch die BaFin könnte mit dem Kompromiss vermutlich gut leben. Sie müsste sich weder Gedanken um die Umsetzbarkeit noch darüber machen, wo sie das Personal für die Aufsicht über mehr als 30.000 Vermittler herbekommen soll.

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In diesem Zusammenhang auch interessant:

„Es gibt keinen Grund für einen Wechsel der 34f-Aufsicht“ - Interview mit Norman Wirth, Vorstand des Bundesverbandes Finanzdienstleistung AfW.

Aufsicht über 34fler: „Hier muss nachgebessert werden“ - Interview mit Verbraucherschützer Niels Nauhauser.

„Die 34f-Aufsicht sollte nicht Sache einer Bundesbehörde sein“ - Interview mit Rechtsanwalt Dr. Christian Waigel.

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