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Zinsen

Verbraucherschützer: Negativzinsen sollen verboten werden

Girokonten: Mit einer Klage gegen die Sparkasse Vogtland wollen Verbraucherschützer erreichen, dass Negativzinsen verboten werden.

10.03.2020 | 13:00 Uhr von «Bernhard Bomke»

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat angekündigt, vor Gericht zu ziehen, um klären zu lassen, ob Negativzinsen für Einlagen auf Girokonten rechtlich erlaubt sind oder nicht. Verfahrensgegner ist die Sparkasse Vogtland, die ihren Hauptsitz im sächsischen Plauen hat. Sie hatte zum 1. Februar für neu eröffnete Girokonten einen Negativzins von minus 0,7 Prozent für Einlagen eingeführt, die über einer Freigrenze von 5000 Euro liegen.

Die Bank lehnte es ab, die von der Verbraucherzentrale verlangte Unterlassungserklärung für diese Art der Zusatzgebühr abzugeben. Daher wird sich nun voraussichtlich das Landgericht Leipzig mit dem Thema befassen. Das Verfahren dürfte bundesweit auf Interesse stoßen, weil immer mehr Bankkunden bei Einlagen auf Girokonten von Negativzinsen betroffen sind, für die auch die Synonyme Minuszinsen, Strafzinsen und Verwahrentgelte kursieren.

Kay Görner, Referent Recht bei der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig, begründet die Klage so: "Uns geht es um Rechtssicherheit. Wir halten Negativzinsen für Girokonten generell nicht für zulässig." Das von der Sparkasse Vogtland verlangte Verwahrentgelt sei aus seiner Sicht auch für Neukunden nicht erlaubt. "Wir haben ein Rechtsgutachten vorliegen, wonach Kreditinstitute kein Verwahrentgelt bei Girokonten einführen dürfen."

Wegen 1,90 Euro vors Gericht

Die Argumentation lautet im Wesentlichen: "Mit diesem zusätzlichen Verwahrentgelt erhält der Verbraucher keinen Mehrwert, sondern hat nur mehr Kosten." Soll heißen: Wenn ein Bankkunde ohnehin schon eine Kontoführungsgebühr zahlt und obendrein noch mit Strafzinsen belegt wird, zahle er einfach nur doppelt.

Görners Organisation hatte bereits 2018 beim Landgericht Tübingen in einer ähnlichen Angelegenheit geklagt. Seinerzeit ging es gegen die Volksbank Reutlingen, die bereits ab dem ersten Euro Strafzinsen nahm. Das Gericht entschied, solche Gebühren seien bei Konten mit Kontoführungsgebühr nicht zulässig. Klingt eindeutig, ist es aber offenbar nicht. Viele Banken haben seither Negativzinsen eingeführt, bevorzugt für Neukunden. Das Vergleichsportal zählte zuletzt knapp 90 Geld-institute, die von Privatkunden Negativzinsen verlangen.

Die Sparkasse Vogtland erklärte, unter den seit dem 1. Februar bei ihr eröffneten Girokonten seien nur drei mit Salden über 5000 Euro. Die aufgelaufenen Negativzinsen von 1,90 Euro habe die Sparkasse nicht in Rechnung gestellt, um Missklänge in der öffentlichen Wahrnehmung zu vermeiden. Mehr noch: Die Sparkasse verzichtet bis auf Weiteres grundsätzlich auf solche Verwahrentgelte. Die Unterlassungserklärung wollte die Bank dennoch nicht unterschreiben. Also sieht man sich demnächst vor Gericht.

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