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Immobilien: Gericht stoppt Mietenstopp in Bayern

Wohnimmobilien

Einen Mietenstopp für Wohnungen in vielen bayerischen Städten und Gemeinden wird es nicht geben. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein entsprechendes Volksbegehren für nicht zulässig erklärt. Was Berater jetzt wissen sollten.

17.07.2020 | 13:01 Uhr von «Bernhard Bomke»

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof begründet seine Entscheidung damit, dass die Bundesländer keine Gesetzgebungsbefugnis für einen Mietenstopp hätten. Zuständig sei einzig der Bund, der das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regelt. Das Urteil sorgt bundesweit für Aufsehen, weil es auch in anderen Bundesländern Initiativen zur Begrenzung von Wohnungsmietsteigerungen gibt - und in Berlin Anfang des Jahres der sogenannte Mietendeckel eingeführt wurde. Über dessen Zulässigkeit wird das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben.

Signal für ein Aus des Berliner Mietendeckels?

Die Gegner des Berliner Mietendeckels argumentieren unter anderem damit, das Land Berlin habe gar keine Befugnis für einen solchen Eingriff ins Mietrecht. Der Maklerverband IVD kommentierte das heutige Urteil in Bayern entsprechend so: "Hätte das Gericht auch über den Berliner Mietendeckel geurteilt, hätte es zu keinem anderen Ergebnis kommen können", sagt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick. Er schließt aus dem Bayern-Urteil, dass das Bundesverfassungsgericht zu einer entsprechenden Einschätzung kommen müsse: "Damit dürfte auch der Berliner Mietendeckel hinfällig sein."

Das Bündnis aus diversen Parteien (unter anderem Die Linke, SPD, Grüne), diversen Verbänden und vor allem des bayerischen Landesverbandes des Deutschen Mieterbundes, das hinter dem angestrebten Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" steht, argumentierte hingegen, der Freistaat Bayern habe sehr wohl eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz. Die Initiatoren hatten sich zum Ziel gesetzt, in 162 bayerischen Städten und Gemeinden, deren Wohnungsmarkt als angespannt eingestuft wird, für sechs Jahre im Regelfall keine Mieterhöhungen mehr zu erlauben. Ausgenommen sollten Neubauten und generalsanierte Wohnungen sein. Die Mieten für günstige Wohnungen hätten in den sechs Jahren auf bis zu 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden dürfen.

Neubaumieten in München klettern auf neuen Höchststand

Unterdessen präsentierte das Analysehaus Empirica heute Vormittag die Zahlen zu Kaufpreisen und Wohnungsmieten im zweiten Quartal 2020 in diversen Städten Deutschlands. Danach zogen etwa in der bayerischen Hauptstadt München sowohl Kaufpreise als auch Mieten weiter an. Die Neubaumieten kletterten auf 18,40 Euro pro Quadratmeter. Die Kaufpreise für Neubauwohnungen stiegen auf durchschnittlich 9251 Euro pro Quadratmeter. Und bei Ein- und Zweifamilienhäusern legten die Kaufpreise für Neubauten auf durchschnittlich 10 019 Euro pro Quadratmeter zu. Damit wurde erstmals die 10000-Euro-Marke durchbrochen.

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