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Verbände: „Steuerfreiheit für Publikumsfonds“

Noch ist unklar, wir Investmentfonds künftig besteuert werden.
Steuern

Das Reformgesetz für die Investmentsteuer stößt bei Deutschlands führenden Wirtschaftsverbänden auf Kritik. Sie befürchten Nachteile für Altersvorsorge- und Kleinsparer.

03.09.2015 | 14:29 Uhr von «Patrick Daum»

Bankenverband, BDA, BDI, BGA, DIHK, GDV, HDE und ZDH warnen in einem gemeinsamen Aufruf vor der geplanten Investmentsteuerreform. Zwar unterstützten die führenden deutschen Wirtschaftsverbände grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, die Zweifel an der Europarechtskonformität der bestehenden Regelungen zur Besteuerung von Investmentfonds zu beseitigen. Der vorliegende Entwurf zur Reform der Investmentfondsbesteuerung verfehle jedoch dieses Ziel. Er führe zu einer steuerlichen Mehrbelastung vor allem für Altersvorsorge- und Kleinsparer.

Worum genau geht es? Kern der Reform ist die Besteuerung von Publikumsfonds. Der Entwurf des Finanzministeriums sieht vor, dass Dividenden und Immobilienerträge pauschal auf Fondsebene vorab mit 15 Prozent versteuert werden. Die Folge: Fonds haben weniger Mittel zur Wiederanlage und zur Ausschüttung an die Anleger zur Verfügung.

Aktuell gilt für die Besteuerung das Transparenzprinzip. Das bedeutet, dass nicht der Fonds, sondern der Anleger besteuert wird. Die Steuerfreistellung in Höhe des Sparerpauschbetrages von 801 Euro pro Jahr verschone dabei die Kleinsparer und setze Anreize zum Vorsorgesparen, so die Verbände. Dieser Effekt ginge mit der Reform verloren. „Denn Sparer würden nach den aktuellen Plänen für Erträge aus Investmentfonds in Höhe des jährlichen Sparer-Pauschbetrages keine Erstattung der auf Ebene des Fonds einbehaltenen Steuern erhalten“, so die Kritik.

Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge drohten erhebliche Nachteile. Bisher eröffne die Kapitalanlage in Publikumsfonds die Möglichkeit, unter vertretbarem Risiko an langfristigen Aktienkurssteigerungen zu partizipieren. „Deshalb ist es unverzichtbar, dass die Erträge von Publikumsfonds steuerbefreit bleiben, soweit die Anteile von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge und von Unternehmen zur Abdeckung ihrer betrieblichen Altersvorsorgeverpflichtungen gehalten werden“, fordern die Verbände. 

Die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele ließen sich einfacher und ohne zusätzliche steuerliche und bürokratische Belastungen durch gezielte Anpassungen des bestehenden Steuersystems erreichen. Der vorliegende Entwurf zur Reform der Investmentfondsbesteuerung führe hingegen zu Steuererhöhungen für Altersvorsorge- und Kleinsparer sowie für Unternehmen und einen höheren administrativen Aufwand für alle Beteiligten, insbesondere für Kreditinstitute, Finanzunternehmen und Anleger.

(PD)

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