Der Wirtschafts- und Währungsausschuss der Europäischen Union (ECON) hat am Donnerstag offiziell beschlossen, dass die EU Finanzmarktregulierung erst ab 3. Januar 2018 angewendet werden soll.
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den Termin für die Anwendung der MiFID II-Richtlinie um ein Jahr zu verschieben.
In einem Schreiben der EU-Mitgliedsstaaten an die EU-Kommission machen die Mitgliedsstaaten deutlich, einer Verschiebung der MiFID II um ein Jahr im Prinzip zuzustimmen. Doch sie sind nicht mit allen Punkten einverstanden.
Nachdem die Umsetzung von MiFID II im ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz bereits ausgespart wurde, prognostiziert auch die BaFin eine Verschiebung der MiFID II auf 2018.
Gestern hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Finanzmarktnovellierungsgesetzes beschlossen – jedoch nur den ersten Teil. Eine Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II in deutsches Recht wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Gestern wurde bekannt, dass sich die Einführung von MiFID II um ein Jahr auf 2018 verschieben soll. Christian Waigel gibt im Gespräch mit FundResearch eine aktuelle Einschätzung zu den Auswirkungen dieser Entwicklung auf die Branche.
Die geplante Einführung von MiFID II soll sich Medienberichten zufolge um ein ganzes Jahr auf 2018 verzögern.
Bei der MiFID II-Umsetzung kommt es zu weiteren Verzögerungen, sagt Christian Waigel, RA und Partner der Kanzlei GSK Stockmann und Kollegen im Gespräch mit FundResearch. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die Branche nach sich ziehen.
Die Finanzmarktrichtlinie MiFID II werde planmäßig zum 1. Januar 2017 starten, versichert der Europaabgeordnete Markus Ferber (CSU).
Rechtsanwalt Frank Herring von der Kanzlei Allen and Overy gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung von MiFID II und rät Finanzberatern, nicht nach Umgehungsmöglichkeiten zu suchen.