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Kolumne

34f: Die Politik meint es gut mit den Vermittlern

TiAM FundResearch blickt auf den Februar zurück und gibt einen Ausblick auf die kommende Woche. Diesmal im Fokus: Der Februar war ein guter Monat für den Finanzvertrieb. Auch wenn das Manche aus der Branche anders sehen.

22.02.2021 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Rückblick auf die vergangenen Wochen

In den vergangenen beiden Wochen sind wegweisende Gesetze verabschiedet beziehungsweise auf den Weg gebracht worden, die Anleger schützen und die Finanzbranche besser regulieren sollen. Der natürliche Reflex der Branche auf solche Initiativen der Regierung ist vorhersehbar und immer gleich: Angst vor noch mehr Regulierung und der Ruf nach dem sechsten Artikel des Rheinischen Grundgesetzes: Kenne mer nit, bruche mer nit, fott domet! Zu deutsch: Kennen wir nicht, brauchen wir nicht, fort damit.

Für Enttäuschung gibt es derzeit jedoch keinen Grund. Wer sich über zu viel Regulierung beschwert, sollte sich die jüngsten Entscheidungen und Initiativen der Bundesregierung noch einmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen.

So klang ja schon das vergangene Jahr mit einem Aufatmen in der Vermittlerbranche aus: Die BaFin soll nun doch nicht, wie ursprünglich geplant, die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) übernehmen. Das erspart insbesondere den vielen Einzelkämpfern erhöhten Zeitaufwand und Kosten.

Erleichterung durchzog die Branche auch in der vergangenen Woche: Die sogenannten 34fler wurden laut BaFin von der Erfüllung der EU-Offenlegungsverordnung ausgenommen. Als Grund für die Ausnahmeregelung nennen BaFin und Bundeswirtschaftsministerium ihre Interpretation des Gesetzes: Selbständige Vermittler gelten demnach nicht als Finanzunternehmen. Damit greife die Verordnung nicht für die rund 38.000 in Deutschland tätigen Vermittler, argumentieren Aufsichtsbehörde und Wirtschaftsministerium. 34f-Vermittlern wird somit erspart, den Aufsichtsbehörden erklären zu müssen, ob und in welchem Umfang sie Anlegern in der Beratung Finanzprodukte empfehlen, die besonders nachhaltig sind – und vor allem: Sie müssen sich nicht dafür rechtfertigen, wenn sie Produkte ohne Nachhaltigkeits-Siegel empfehlen.

Einen weiteren Grund zur Freude sollte Vermittlern auch der vor einigen Tagen veröffentlichte Gesetzesentwurf nach Vorlage des „Maßnahmenpakets zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ liefern. Darin stärkt die Bundesregierung die Rolle der 34f-Vermittler. Denn laut Gesetzentwurf soll der Vertrieb von Vermögensanlagen nur durch beaufsichtigte Anlageberater und Finanzanlagenvermittler erfolgen dürfen. Emittenten von Vermögensanlagen könnten diese nicht mehr selbst vertreiben. Das ist nicht nur eine nette, in Gesetzesform gegossene Anerkennung der Beratungskompetenz der 34f-Vermittler, sondern es wäre ein Konkurrenzschutz gegenüber den Emittenten, die zunehmend versuchen, an den Vermittlern vorbei ihr Geschäft direkt abzuwickeln.

Natürlich finden Interessenverbände auch immer ein Haar in der Suppe. So bemängeln einige Lobbyisten in dem Gesetzentwurf etwa das Verbot von Blindpool-Anlagen. Aber mal Hand aufs Herz: Auf die Barrikaden zu gehen für das Recht, Anlegern Finanzprodukte anzudrehen, bei denen zum Vertriebszeitpunkt überhaupt nicht feststeht, was später einmal reinkommen wird... Es gibt ehrenwertere Ziele.

Ratsam im Umgang mit Regulierungsvorhaben der Bundesregierung ist letztlich die Berherzigung der Artikel 2 und 3 des Rheinischen Grundgesetzes: Et kütt wie et kütt. Un et hätt noch emmer joot jejange. (Für diejenigen, die des Rheinischen nicht mächtig sind: Es kommt, wie es kommt. Und es ist bisher noch immer gut gegangen.)

Ausblick auf die wichtigsten Termine in dieser Woche

Am Dienstag und Mittwoch beraten Länder und Bundesfinanzministerium darüber, wie Finanzämter die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften handhaben sollen. Das entsprechende Gesetz ist bereits in Kraft. Demnach gilt, dass sich Verluste aus Termingeschäften nur noch mit Gewinnen aus ebensolchen verrechnen lassen. Die Verrechnung erfolgt nicht automatisch, sondern erst mit der Einkommensteuererklärung im folgenden Jahr. Außerdem ist die Höchstsumme für die Verlustverrechnung bei 20.000 Euro pro Jahr gedeckelt. Abgesehen von grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken dieser Regelung, die leider nicht mehr zur Diskussion stehen, ist derzeit noch offen, ob Optionsscheine und Hebelprodukte als Termingeschäfte behandelt werden sollen. Das soll in diesen Tagen geklärt werden. Vielleicht. Auf eine Einigung zwischen BMF und Ländern wartet die Branche nun schon seit Monaten.

Am Donnerstag veröffentlicht die Europäische Kommission aktuelle Zahlen zum Geschäftsklima. Der Geschäftsklima-Index gibt wieder, wie Unternehmen kurz- bis mittelfristig die Entwicklung der Konjunktur im Euroraum einschätzen. Der Konjunktur-Indikator bewegte sich in den vergangenen Monaten diametral entgegengesetzt zur Entwicklung des maßgeblichen Inzidenzwertes für die Messung der Ansteckungsquote der Corona-Pandemie. Man darf gespannt sein, ob sich dieser Trend fortsetzt.

Am Freitag kommen die Mitglieder des Europäischen Rates zu einer Videokonferenz zusammen, um über die aktuelle Lage in Bezug auf die COVID-19-Pandemie, über die Vorsorge gegen Gesundheitsgefahren, über Sicherheit und Verteidigung sowie über die Beziehungen zur südlichen Nachbarschaft zu beraten. Das ist viel Stoff für einen Tag. Es ist anzunehmen, dass das Thema Pandemie der anstrengendste Tagesordnungspunkt wird. Hier hat die EU viel verlorenes Terrain gutzumachen. Die Unzufriedenheit mit dem Impfstoff-Management der EU ist in den einzelnen Ländern enorm hoch. Hinter den Kulissen tobt nun der Streit, wer dafür verantwortlich ist. Rat und Kommission schieben sich derzeit gegenseitig den Schwarzen Peter zu.

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