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Gold

Was das Ende des Goldabkommens bedeutet

Im September 2019 endet das internationale Goldabkommen der Zentralbanken. Einen Grund zur Verlängerung gebe es nicht mehr, sagen die ehemaligen Unterzeichner. Ist das wirklich so?

02.08.2019 | 08:00 Uhr von «Matthias von Arnim»

Vor genau zwanzig Jahren haben die Europäische Zentralbank und weitere Vertragspartner das sogenannte Goldabkommen (CBGA, Central Bank Gold Agreement) beschlossen. Der Zweck des Goldabkommens ist es, die geplanten Goldverkäufe der Zentralbanken zu koordinieren. Hintergrund zu dem Abkommen war der Wunsch, den Goldpreis und damit den Wert der Goldguthaben der Zentralbanken einigermaßen stabil zu halten. Das wird laut Vertrag dadurch gewährleistet, dass sich die Unterzeichner verpflichten, im Vertragszeitraum nicht mehr als eine festgelegte Höchstmenge an Gold auf den Markt zu bringen. Dem Abkommen gehörten zunächst 15 und aktuell 22 Zentralbanken an. Seit 1999 wurde es dreimal für jeweils fünf Jahre verlängert, wobei die Bedingungen im Laufe der Zeit gelockert wurden.

Die Zentralbanken halten das Goldabkommen für überflüssig

Die Unterzeichner des vierten Goldabkommens haben nun entschieden, dessen Laufzeit nicht zu verlängern. Am 26. September 2019 läuft das CBGA aus. Dann ist Schluss mit der internationalen Transparenz zu Goldverkäufen von Zentralbanken. Ein formales Abkommen sei nicht mehr notwendig, da sich der Markt weiterentwickelt habe, heißt es dazu in einer Pressemeldung der EZB. Die Vertragspartner sehen keine Notwendigkeit mehr für ein neues Abkommen, lautet die offizielle Begründung. „Mit Blick auf die Reife, die Liquidität und den Anlegerkreis hat sich der Goldmarkt seit 1999 beträchtlich entwickelt“, erklärt die EZB.

Zum einen sei der Goldpreis seit 1999 deutlich gestiegen. Eine Stabilisierung sei also gar nicht mehr notwendig. Zum anderen hätten die Zentralbanken in den vergangenen zehn Jahren keine nennenswerten Mengen an Gold mehr verkauft. Im Gegenteil: Zentralbanken seien inzwischen sogar zu Netto-Käufern geworden. Das Vertragswerk sei also obsolet.

Das Ende der Transparenz

Die Begründung der Zentralbanken klingt auf den ersten Blick nachvollziehbar. Im Laufe der letzten fünf Jahre haben die europäischen Zentralbanken praktisch alle Goldverkäufe gestoppt – sie verkauften weniger als 25 Tonnen Gold. Möglich wären bis zu 2.000 Tonnen gewesen. Und selbst die wenigen Verkäufe dienten nicht der Erzielung von Deviseneinnahmen, sondern vor allem der Prägung von Goldmünzen. Das Vertragsvolumen war also bei Weitem nicht ausgenutzt worden.
Die Frage ist jedoch, ob das Goldabkommen deshalb tatsächlich obsolet geworden ist. Denn das Vertragswerk ist nicht nur ein Marktsteuerungselement für die Zentralbanken, um einen Absturz des Goldpreises zu verhindern. Es hat bis heute auch einen zweiten wichtigen Zweck erfüllt: Es schafft mehr Transparenz. Die Zentralbanken, die zu den Unterzeichnern gehören, können nicht heimlich Gold verkaufen – zu welchem Zweck auch immer.

Dass dieser Zweck nicht heilig sein muss, offenbart sich gerade in Italien. Die rechtnationale Regierung plant nämlich, die Goldreserven der italienischen Zentralbank in Staatsbesitz zu überführen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist bereits in Umlauf. Zwar wehrt sich Italiens Notenbankchef Ignazio Visco gegen den Vorstoß der Politik. Die Notenbank habe das „Besitzrecht an den Goldreserven“, sagte Visco Ende März bei Vorlage der Bilanz für das Jahr 2018. Doch das Besitzrecht ist kein Eigentumsrecht. Das ist genau genommen in Italien rechtlich nicht geklärt. Diese Lücke will die Regierung nun ausnutzen. „Klärung“ bedeutet in diesem Fall natürlich: Der Staat will Zugriff auf die Reserven haben.

Italiens Regierung könnte die Einnahmen aus dem Verkauf von Gold gut gebrauchen, um ihre Haushaltslöcher zu stopfen. Gelingt der Gesetzescoup, hätten Salvini und seine Genossen laut Banca d’Italia Zugriff auf rund 2.500 Tonnen Gold. Das entspricht, am aktuellen Goldpreis gemessen, etwa 104 Milliarden Euro. Es sind die viertgrößten Goldreserven der Welt und nach der Bundesbank der zweitgrößte Bestand in der Euro-Zone. Im Falle einer gesetzlichen Neuregelung, die dem italienischen Staat die Eigentumsrechte am Goldschatz der italienischen Zentralbank zuspräche, könnte Italiens Regierung ab dem 27. September Gold verkaufen, ohne dass dies offiziell bekannt würde. Es würde ihre Chancen erhöhen, die Steuererhöhungen hinauszuzögern, die angesichts der hohen Staatsausgaben eigentlich notwendig wären.

Die Transparenz, die das Goldabkommen derzeit noch gewährleistet, ist bei den Gesprächen über dessen Verlängerung offensichtlich leider zu kurz gekommen. Schade.

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