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Kosten

"Die Kostentransparenz wird zum Schreckgespenst"

Fondskolumne: Die Fondsbranche hadert mit der gesetzlich geforderten Kostentransparenz. „Viel Aufwand, wenig Nutzen“, lautet das Urteil der Betroffenen. Doch für Anleger und Berater könnte es in Kürze zu einem bösen Erwachen kommen. Von Ronny Kohl.

07.02.2019 | 13:00 Uhr

Der Fonds Kongress in Mannheim hat so seine Besonderheiten. Vordergründig geht es ums Netzwerken, Kontakte knüpfen und vertiefen, Geschäfte anbahnen und nicht selten auch, den eigenen Marktwert und die Karrierechancen zu überprüfen. Ein Stelldichein der Fondsszene. Bei intensiverem Nachfragen lässt sich allerdings auch immer wieder Kritisches über den aktuellen Zustand der Branche in Erfahrung bringen – was gut läuft und wo der Schuh drückt. Beim diesjährigen Event, das in der vergangenen Woche stattfand, war denn auch hinter vorgehaltener Hand immer wieder dasselbe Thema zu vernehmen: die im Rahmen von MiFID II / MiFIR bereits seit Anfang letzten Jahres erforderliche Kostentransparenz bei Fonds, bei der es nun zu Verschärfungen bzw. Präzisierungen kommt.

 „Da kommt ein dickes Brett auf die Branche zu“, weiß mein Münchner Banker-Freund zu berichten. Es geht um die detaillierte Kostenoffenlegung – nicht mehr nur ex-ante, sondern jetzt auch ex-post – für jeden einzelnen Fondskunden und in Heller und Pfenning als eine der wesentlichen Vorgaben der Neufassung der Finanzmarktrichtlinie und -verordnung. Einerseits kommt damit auf Fondsgesellschaften, Depotbanken und auch die Geldhäuser, die die Kundendepots verwalten, reichlich Rechenarbeit zu. Andererseits werden die Kunden womöglich in Bälde mit Detailinformationen konfrontiert, die sie so nicht erwartet haben.

Böses Erwachen für Anleger?

Im Grunde sollte das Ganze gar kein Problem sein, denn die Anbieter müssen nur detailliert quantifizieren, was sie ihren Anlegern als Kosten und Gebühren belasten. Allerdings haarklein in Euro und Cent. Und genau hier liegt die Krux, denn es ist verschärft mit verärgerten Kunden zu rechnen. Wenn nämlich nach einem Verlustjahr wie 2018 die Betreuer ihnen eröffnen müssen, dass einerseits x Euro als Managementgebühr, weitere x Euro als Transaktionskosten und gegebenenfalls noch einmal ein namhafter Betrag als sonstige Gebühren abgezogen wurden – und andererseits der Fonds, in den sie investiert haben, tief im Minus liegt.

Wer rechnen kann, weiß eigentlich, was ihm im Laufe eines Jahres an Kosten belastet wird. Doch wer auf diesem Ohr nicht so genau hingehört hat, bekommt die entsprechenden Summen in Kürze schwarz auf weiß in den Briefkasten oder auf den Monitor. Insofern ist die Furcht vor enttäuschten Anlegern groß, die sich aufgrund dessen von ihren Fondsanteilen trennen könnten und die wegen des schwachen Neugeschäfts ohnehin unter Druck stehenden Fondshäuser zusätzlich belasten.

Die ersten Häuser haben ihre Anleger bereits informiert, andere könnten sich noch etwas Zeit lassen, bis die Rechenoperationen abgeschlossen sind. Vielleicht sollten sie diese Frist nutzen, die Kunden auf das Kommende vorzubereiten. Die Recherchen in Mannheim haben indes eine gewisse Ratlosigkeit offenbart. Viele Akteure wissen schlicht nicht, wie sie mit der neuen Transparenz umgehen sollen. Dabei könnten sie sich ganz einfach an den Vermögensverwaltern orientieren.

Die Mitglieder des VuV, des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter in Deutschland, haben sich beispielsweise zu einem Ehrenkodex verpflichtet, der unter anderem vorsieht, dass die Anleger „aussagekräftige Informationen zum Investmentstil des Vermögensverwalters und eine anlagegerechte Aufklärung über Produktrisiken und Entgelte“ erhalten. Sie sind mit der geforderten Transparenz schon länger vertraut und legen gegenüber den Kunden genaue Rechenschaft ab – und das in jeder Marktphase – gleichgültig, ob es rauf oder runter geht. Überdies kommen diese Informationen in aller Regel bei den jährlichen oder halbjährlichen Kundengesprächen auf den Tisch.

Regulator ist misstrauisch

Die Fondsbranche ist hier offenbar um einiges zögerlicher, was den Regulator schon auf den Plan gerufen hat. Nach Auskunft der BaFin wurden unlängst bei 40 Wertpapierdienstleistern Unterlagen zu Geschäftsvorgängen eingefordert, womit diese bis Ende Februar (!) erklären müssen, inwieweit sie die regulatorischen Vorgaben einhalten und wie die neuen Pflichten in der Anlegerschutzpraxis wirken. So steht einerseits im Fokus, ob ausreichend über die Risiken des Investments aufgeklärt wurde und andererseits, ob die Kunden vor der Entscheidung für ein Finanzprodukte eine genaue Aufstellung erhalten haben, mit welchen Kosten das Investment verbunden ist.

Die sogenannte Ex-ante-Kosteninformation ist bereits seit 3. Januar 2018 verpflichtend, indem Kunden von ihren Instituten „über alle Kosten und Nebenkosten im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen und dem jeweiligen Finanzinstrument zu informieren sind“. Dem Vernehmen nach ist die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde mit der Qualität der Informationen jedoch nicht zufrieden – und drängt auf Nachbesserung. Zum „Schutz von Missbrauch“ sollen den Kunden die kommenden Kosten sowohl als Prozentwert als auch in Geldwerten auf einem „dauerhaften Datenträger“ zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet als Anschreiben, E-Mail, Telefax oder auch mittels Einstellen in ein elektronisches Postfach. Die bisweilen praktizierte telefonische Übermittlung der Informationen ist vom Gesetzgeber indes nicht vorgesehen.

Eine Wahl haben die Wertpapierdienstleister allerdings in den Berechnungsbeispielen. Entweder kann der konkrete Anlagebetrag zur Basis gelegt werden, oder auch ein fiktiver Anlagebetrag, von dem aus der Kunde seine individuelle Kostenbelastung dann selbst ableiten müsste. Tendenziell neigen die Anbieter zur Lösung mit den konkreten Anlagebeträgen. Keine Wahl haben sie indes bei den Anlageinstrumenten. Hier muss zwingend auf das jeweils gewünschte Instrument bezogen werden, vage Beispielsrechnungen sind nicht zulässig. Unumgänglich ist auch, die Kosten in Relation zur Rendite zu setzen – und dies unter Berücksichtigung von Kostenspitzen und -schwankungen. Wo wiederum genaue Zahlen (noch) nicht vorliegen, darf der Anbieter mit „präzisen Schätzungen“ arbeiten, muss dies aber entsprechend erläutern.

Großer Schritt für den Verbraucherschutz?

Der Regulator hat es mit den Vorgaben zur Kostentransparenz in dieser Detailtiefe im Sinne des Verbraucher- und Anlegerschutzes natürlich nur gut gemeint ... Gleichwohl darf der Mehrwert bezweifelt werden. Zwar erhalten Anleger einen kompakten Überblick zu Kosten und Nebenkosten, die mit ihrer Finanzanlage verbunden sind, und können auch erkennen, ob und in welcher Höhe das Institut für seine Dienstleistung von dritter Seite Zuwendungen erhält. Über die Managementleistung eines Investments lässt sich damit allerdings keine Aussage treffen. Hierzu muss zusätzlich die Wertentwicklung des Investments beurteilt werden.

Fazit

Die Transparenzanforderungen an die Fondsbranche bedingen einen erheblichen Aufwand seitens der Produktanbieter, doch der Mehrwert ist fraglich. Wenn überhaupt, scheint der Zusatznutzen für die Kunden sehr gering. Aus Anlegersicht ist ein Nach-Kosten-Vergleich der Performance allemal aussagekräftiger.

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