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Fondsbranche

Fondsbranche: Zu wenig Gewicht für Aktionäre bei Online-Versammlungen

Die deutsche Fondsbranche fordert im Fall einer Verlängerung der Sonderregelung für Online-Hauptversammlungen ein stärkeres Augenmerk auf die Belange von Aktionären.

01.10.2020 | 07:00 Uhr

"Sollte die Notregelung verlängert werden, müssen die Regeln für die Hauptversammlungssaison 2021 zwecks Wiederherstellung der Aktionärsrechte unbedingt nachgebessert werden", mahnte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI), Thomas Richter.

Weil bei den jährlichen Aktionärstreffen in der Regel Tausende Menschen zusammenkommen, hatte der Gesetzgeber wegen der Pandemie in diesem Jahr erstmals erlaubt, Hauptversammlungen auch online durchzuführen. Von dieser zunächst auf das laufende Jahr befristeten Ausnahmeregelung machten zahlreiche Unternehmen Gebrauch.

"In der Hauptversammlungssaison 2020 gab es fundamentale Einschränkungen der Aktionärsrechte", bilanzierte der BVI. "Die Hauptversammlung als oberstes Kontrollorgan und Sprachrohr der Aktionäre hat aufgrund der Covid-19-Notgesetzgebung massiv gelitten."

Das Bundesjustizministerium will Online-Hauptversammlungen bis Ende 2021 erlauben. Ein Entwurf aus dem Haus von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) macht aber auch deutlich, dass Vorstände von Aktiengesellschaften darauf achten sollen, dass die Möglichkeit der Aktionäre, Fragen zu stellen, durch das virtuelle Format nicht beschnitten werde.

Der BVI erklärte, es sei zum Beispiel wichtig, dass Anteilseigner in einer Aussprache über das Vergütungssystem für Vorstand und Aufsichtsrat Billigung beziehungsweise Missbilligung äußern könnten. "Die Ausübung des Rederechts muss deshalb auch in der virtuellen Hauptversammlung möglich sein", forderte der BVI.

Quelle: dpa-AFX

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