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Finanzaufsicht

Neue Hoffnung für Finanzanlagenvermittler

Die drohende Übertragung der Aufsicht für Finanzanlagenvermittler und Honorarberater auf die BaFin kippt möglicherweise auf der Zielgeraden.

04.03.2020 | 14:50 Uhr von «Christian Bayer»

Kabinettsbeschluss verschoben

Der Fahrplan schien zunächst klar. Am 19. Februar sollte die Übertragung der Aufsicht der Finanzanlagenvermittler nach §34f und der Honorarberater nach §34h GewO auf die BaFin im Kabinett durchgewunken werden. Doch dazu kam es nicht, denn mittlerweile regt sich auch in den Reihen der Regierungskoalition Widerspruch. Ein Teil der Unions-Abgeordneten stellt sich gegen einen kurz vor Weihnachten veröffentlichten Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium zum Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler (FinAnlVÜG). Der Entwurf wurde aus den Reihen der Opposition vor allem von der FDP kritisiert.

Aufsicht über die Aufsicht

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Brodesser äußerte sich im Februar kritisch im Bundestag zum Referentenentwurf. Der Abgeordnete plädierte in seiner Rede während einer Plenarsitzung für eine Vielfalt in der Altersvorsorgeberatung und eine Aufsicht im Sinne des Verbraucherschutzes. Kritiker des Referentenentwurfes befürchten, dass die deutlich höheren Kosten durch die BaFin-Aufsicht viele Vermittler zur Aufgabe ihres Geschäfts veranlassen würden. „Bei einer schrittweisen Übertragung dieser Aufsicht auf die BaFin muss man tatsächlich die Frage nach dem Mehrwert und der damit verbundenen Bürokratie sowie der zusätzlichen Kosten stellen", gibt Brodesser zu bedenken. Der Abgeordnete hat deshalb einen Kompromissvorschlag ins Gespräch gebracht. Dieser sieht quasi eine Aufsicht über die Aufsicht vor. Konkret sollte die BaFin nach diesem Vorschlag darauf achten, dass die IHKs und Gewerbeämter die gesetzlichen Prüfungsvorgaben einhalten. Die Aufsicht über das Tagesgeschäft der Vermittler und Honorarberater würde aber weiter in den gewohnten Händen bleiben. „Die BaFin würde den Qualitätsstandard dieser Aufsicht gewährleisten“, erläutert Brodesser. Der Kompromissvorschlag hätte auch den positiven Nebeneffekt, dass nicht deutlich höhere personelle und sachliche Ressourcen bei der BaFin benötigt würden.

Kritik auf breiter Front

Der Bundestagsabgeordnete schlägt mit seinen Ausführungen in dieselbe Kerbe wie der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, der die geplante Übertragung auf die BaFin von Anfang an kritisiert hat und jetzt den Kompromissvorschlag unterstützt. Der AfW fordert eine einheitliche Aufsicht der Versicherungs-, Immobiliendarlehens- und Finanzanlagenvermittler mit gewerberechtlicher Zulassung unter dem Dach der IHKs. Tatsächlich haben 34f-ler häufig auch andere Zulassungen wie beispielsweise die Zulassung zur Versicherungsvermittlung nach §34d GewO. Im schlechtesten Fall könnten sie es dann bei der Aufsicht ihres Geschäftsbetriebs mit zwei Behörden zu tun haben. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hatte deutliche Worte gefunden und auf die jahrelangen Erfahrungen der Industrie- und Handelskammern in den gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren hingewiesen. „Es ist nicht erkennbar, weshalb die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Prüfung der unverändert bleibenden formalen Erlaubnisvoraussetzungen mehr Fachkompetenz haben sollte als die IHKs. Auch ist nicht ersichtlich, wodurch eine qualitativ bessere Aufsicht erreicht werden soll“, so der DIHK.

Fazit

Berater müssen sich also weiterhin in Geduld üben. Klar ist momentan nur, dass der vorgegebene Zeitplan ins Trudeln geraten ist und weitere Gespräche in Parlament und Regierung geführt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass es wohl in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion keine einheitliche Position zur Aufsichtsübertragung auf die BaFin gibt. Daher könnte es so kommen, wie so oft in der Politik: Gibt es keine Einigung, bleibt alles beim Alten. Vor dem Hintergrund einer sachlich in keiner Weise argumentativ begründbaren Aufsichtsübertragung wäre das für Vermittler eine positive Nachricht.

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