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Brexit: Fonds fliehen von der Insel

Letzte Ausfahrt vor dem Brexit: Britische Fondsgesellschaften schichten um.
Brexit

Britische Fondsgesellschaften sorgen für die Zeit nach dem Brexit vor. Sie übertragen das Geld der Investoren von Großbritannien nach Luxemburg und Irland.

27.11.2018 | 10:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Je länger die Brexit-Verhandlungen auf der Stelle treten, umso ungeduldiger werden die Vorstände der Fondsgesellschaften in der Londoner City. Die Branche will Gewissheit darüber, ob es einen Deal zwischen der Europäischen Union und Großbritannien geben wird, der regelt, wie es mit Fonds weitergeht, die in Großbritannien aufgelegt werden. Für die Fondsgesellschaften steht viel auf dem Spiel: Bisher konnten sie von London aus ihre Fonds ohne Einschränkungen nach Europa verkaufen. Ob das nach dem Brexit auch noch so sein wird, ist allerdings unsicher. Es kann passieren, dass Großbritannien ohne Deal die EU verlässt. Auch ist denkbar, dass es zwar einen Deal gibt, aber nicht, wie die britische Regierung es wünscht, mit Sonderrechten für die britische Finanzindustrie. In beiden Fällen würden Großbritanniens Finanzinstitute aus EU-Sicht zu Geschäftspartnern aus einem „Drittland“. Der Vertrieb von Fonds in die EU würde deutlich komplizierter. Deshalb sorgen die Fondsgesellschaften vor und ziehen die in britischen Fonds allokierten Anlagen zum Teil nach Luxemburg und zum Teil nach Irland um. Nahezu alle Gesellschaften, die in der EU Fonds unter britischer Verwaltung anbieten, haben entsprechende Schritte angekündigt oder schon eingeleitet. Allein die drei Schwergewichte M&G, Columbia Threadneedle und First State schichten bis zu 50 Milliarden Euro um.

Kleiner Umzug, große Wirkung

Der groß angekündigte Umzug betrifft allerdings nur das Kapital der Anleger, nicht der Fondsgesellschaften selbst. Die Fonds werden nach wir wie vor von denselben Fondsmanagern mit denselben Strategien von London aus verwaltet. Es geht ausschließlich darum, ob die Anlagepools irischem oder luxemburgischem Recht unterstehen. Die Fondsgesellschaften gehen offensichtlich davon aus, dass in EU-Ländern beheimatete Fonds weiterhin problemlos in der EU vertrieben werden können, auch wenn das Management und die Fondsleitung in London sitzen.

Die Konsequenzen der Scharade für Anleger

Oberflächlich betrachtet, scheint es so, als ob sich Anleger, die in den britischen Fonds investiert sind, die nun umgeschichtet werden, keine Gedanken machen müssten. Rechtsunsicherheit gibt es für sie nicht, ihr Geld ist nicht in Gefahr. Denn Investmentfonds sind selbständige Rechtseinheiten, die Vermögen verwalten. Konkret heißt das: Kauft ein Anleger zum Beispiel einen Anteil an einem Fonds von der britischen Gesellschaft Columbia Threadneedle oder von M&G, dann überträgt er sein Geld zur Verwaltung nicht etwa der jeweiligen Gesellschaft, sondern dem betreffenden Fonds. Dieser Fonds hat eine eigene Unternehmensleitung und ein Management, das das Vermögen verwaltet. Dieses Vermögen ist nicht Eigentum des Fonds, sondern der Anleger. Gingen M&G oder Columbia Threadneedle pleite, wäre das Fondsvermögen und somit das Geld der Anleger nicht betroffen.

Das, was bei der geplanten Umschichtung passieren soll, ist vereinfacht gesagt Folgendes: Die Wertpapiere der Anleger in den britischen Fonds werden verkauft und im selben Atemzug von den in der EU beheimateten entsprechenden Fonds wieder gekauft. Für die Anleger ändert sich also auf den ersten Blick tatsächlich nichts außer der ISIN und der Wertpapierkennnummer der Fonds, in die sie investiert haben. Die Rechtsverhältnisse bleiben dieselben. Auch in den neuen Fonds ist ihr Kapital so sicher wie in den alten britischen Fonds.

Für Anleger, die in die neuen, in Luxemburg oder Irland beheimateten Fonds investieren, ist der Unterschied gegenüber den britischen Originalen irrelevant. Für Anleger, die bereits in die britischen Fonds investiert sind, entstehen jedoch steuerliche Nachteile. So müssen Investoren, die in diesem Jahr ihren Steuerfreibetrag bereits ausgeschöpft haben, als Folge des Verkaufs der Assets aus den britischen Fonds demnächst Abgeltungssteuer auf eventuelle angefallene Gewinne zahlen. Dazu kommt bei Luxemburger Fonds die Taxe d’ abonnement, die bei britischen Fonds nicht anfällt. Privatanleger zahlen jährlich 0,05 Prozent, Institutionen 0,01 Prozent. Die neuen Fonds werden also teurer als die alten. Besonders ärgerlich ist die Umschichtung für Anleger, die vor 2009 in die britischen Fonds investiert haben, also vor Inkrafttreten der Abgeltungssteuer. Zwar werden seit 2018 auch Gewinne aus Alt-Fondsanteilen besteuert, allerdings erst oberhalb eines großzügigen Freibetrages von 100.000 Euro pro Anleger. Die Fonds-Übertragung durch den Verkauf und Kauf von Anteilen ist steuerlich betrachtet jedoch ein Neustart. Die Steuervorteile des Alt-Investments gehen verloren.

Fazit: Die Umschichtungen innerhalb der Fondsfamilien bringen Kunden keine Vorteile, den Fondsgesellschaften allerdings schon: Mit dem Transfer von Fondskapital aus britisch beheimateten in EU-beheimatete Fonds sorgen die Fondsgesellschaften dafür, dass sie ihre Produkte auch weiterhin ohne Probleme in Ländern der Europäischen Union vertreiben können. Die Fondskonzerne selbst bleiben jedoch in Großbritannien. Die steuerlichen Nachteile für ihre Bestandskunden nehmen sie dabei billigend in Kauf. Aus Kundensicht ist das ein schlechter Deal.

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