Die Integration von ESG-Faktoren hat ihren Mehrwert bereits während der Großen Finanzkrise 2008/2009 bewiesen, die hauptsächlich eine Corporate-Governance-Krise war.
28.04.2021 | 09:28 Uhr
Dieser ESG-Mehrwert hat sich auch während der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Lockdowns gezeigt. Deutlich wurde dabei, dass es enorm wichtig ist, bei Anlageentscheidungen die potenziellen Auswirkungen aller Stakeholder auf jeder Ebene abzuschätzen: wirtschaftlich, währungspolitisch, ökologisch, sozial und in Bezug auf die Unternehmensführung. Die EU gibt mit Blick auf nachhaltige Investitionen und ihre Bereitschaft, sich bei diesem Thema als Vorreiter zu positionieren, eindeutig den Ton an. Im Jahr 2016 übernahm sie die Führungsrolle mit ihrem Aktionsplan für nachhaltige Finanzen, der sich auf drei Hauptziele konzentriert: Förderung einer langfristigen Ausrichtung der Wirtschaft, Finanzierung von nachhaltigem Wachstum und Berücksichtigung von Umweltrisiken als systematisches Anlagerisiko. Alle Regelungen, die seither verabschiedet wurden, verfolgen diese drei Ziele.
Darüber hinaus ebnen die Offenlegungsverordnung SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation)und die EU-Taxonomie den Weg in eine nachhaltige finanzielle Zukunft und beschäftigen sich mit dem Mangel an Normen und gemeinsamen Definitionen. Die EU muss jedoch unerwünschte Auswirkungen einer zu starren und unflexiblen Regelung vermeiden. Dies könnte zu einer übermäßigen und potenziell kontraproduktiven Anzahl von Verfahren, Verwaltungslasten und Berichtshürden führen.
Ophélie Mortier, Responsible Investment Strategist bei DPAM, wirft einen Blick auf den aktuellen Stand der SFDR und deren Schwachstellen in der ersten Implementierungsstufe:
Die SFDR und die EU-Taxonomie zielen zudem darauf ab, das Greenwashing zu reduzieren, was zweifelsohne eine zu begrüßende Bestrebung ist. Die SFDR basiert hauptsächlich auf quantitativen Daten, die den Märkten noch nicht vollständig zur Verfügung stehen.
Die Verpflichtung, nachhaltige Ziele und die entsprechenden KPIs (Key Performance Indicators) darzulegen und darüber detailliert zu berichten, reduziert dieses Risiko deutlich. Wer seinen Weg in Richtung eines richtigen nachhaltigen Anlageansatzes noch nicht eingeschlagen hat, wird es schwer haben, sein Versprechen zu erfüllen. Sowohl die SFDR als auch die EU-Taxonomie sind in hohem Maße auf quantitative Daten angewiesen. Nur ein oder zwei quantitative Indikatoren können nicht das vollständige Bild einer Investition bzw. die vollständigen Auswirkungen einer wirtschaftlichen Aktivität abdecken. Dies stellt eine Herausforderung für Akteure wie DPAM dar, die ihre nachhaltige Expertise auf einen aktiven und Research-bestimmten Ansatz mit viel qualitativem, fundiertem Research stützen.
Die gesamte Arbeit auf nur wenige quantitative Indikatoren zu übertragen greift viel zu kurz. Die Nachhaltigkeitsbestrebungen der EU sollten sich nicht auf eine trügerische „Ankreuz-Übung“ beschränken. Leider zeichnen sich aber solch eingeschränkte Ergebnisse am Horizont ab. Nur nochmal zur Erinnerung: Bis 2030 müssen für die Finanzierung des europäischen Programms für nachhaltige Entwicklung Mittel in Höhe von knapp 180 Milliarden Euro pro Jahr aufgebracht werden!
Den ausführlichen Kommentar von Ophélie Mortier finden Sie hier als PDF.
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