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Die harte Realität von ESG im Asset-Management

EU-Regulierung: „Nahezu sozia­lis­tisches Zwangs­korsett“
ESG

Der Nachhaltigkeitsgedanke in der Vermögensverwaltung droht aufgrund von immer mehr Bürokratie und diversen Verordnungen schweren Schaden zu nehmen. Frank Walter von Perspektive Asset ­Management plädiert daher für weniger Regeln und mehr Glaubwürdigkeit zum Wohle der Anleger

23.11.2023 | 12:10 Uhr von «Frank Walter»

Das Ergebnis der bisherigen Entwicklungen des Nachhaltigkeitsgedankens im Asset-Mana­gement zeigt erstaunliche Pa­rallelen zum 1967 erschienenen Film „Die Reifeprüfung“: Das Leben des mit exzellentem Hochschulabschluss und besten Perspektiven für eine aussichtsreiche Zukunft ausgestatteten Benjamin (Dustin Hoffman) gerät infolge der Konfrontation mit der harten Realität – darunter seine ersten Liebeserfolge – und der sich ankündigenden gesellschaftlichen und moralischen Umbrüche völlig aus den Fugen.

Für uns als auf das Thema Nachhaltigkeit spezialisierte Asset-Manager mit mehr als 30 Jahren Branchenerfahrung stellen sich die Parallelen wie folgt dar. Die Bereitschaft zur Akzeptanz eines Regelwerks, das für eine für alle gültige Überlebensstrategie mit den Ankerpunkten der Langfristigkeit, der Verantwortung, der Sozialpflichtigkeit und der Ökonomie steht, lässt eine rosige Zukunft für alle erwarten. Eine in der Intention wunderbare Welt, die aktuell aber durch den behördlicherseits gestarteten Versuch einer geradezu sozialistisch anmutenden Normierung über alle Felder unseres Tuns – genau wie beim jungen Benjamin – nunmehr in einen „disruptiven Niedergang mangelnden Praxisbezugs“ zu gelangen droht.

Nachhaltigkeit (als aus der Baumzucht stammender Begriff bereits Anfang des 18. Jahrhunderts gebräuchlich) hat sich von einem Nischenthema zu einem äußerst bedeutenden, globalen Megatrend entwickelt – und zwar in einer mit der Indus­triellen Revolution vergleichbaren Qualität. Bereits im Jahr 2000 hat die Schweiz den Begriff in ihrer Verfassung verankert.
Längst sind wir aber bezüglich des Trends beim Thema Nachhaltigkeit schon über die Phase des „Sau-durchs-Dorf-Treibens“ hinaus: Millionen an Marketingaufwendungen bei den „etablierten“ Fondsgesellschaften und die deutlich spürbare Präsenz von spezialisierten Boutiquen (wie der 2016 gegründeten Perspektive Asset Management) sowie tatsächlich auch bedeutende Volumina bei Themenfonds dieser Ausrichtung sind Belege der allgemeinen Akzeptanz der Metamorphose von nur „grün“ zu den weit gefassten UN-Nachhaltigkeitszielen in der Kapitalanlage.

Typische Auswüchse eines Megatrends

Auch lassen sich bereits Entwicklungen erkennen, wie sie für Megatrends typisch sind. So hatten wir schon bedeutende Branchenskandale, Stichwort Green­washing. Es entsteht Widerstand: Im Umfeld des Mannheimer Fondskongresses 2023 schien sich unter den Beratern und Besuchern spürbar eine „Anti-ESG-Bewegung“ zu formieren. Es geschieht Wundersames, zum Beispiel die Veröffentlichung einer der größten KVGs, die über einen Branchendienst verlauten ließ, dass mehr als 140 teilweise jahrzehntealte Fonds an einem Tag erfolgreich auf Artikel 8 umgestellt wurden (was der Glaubwürdigkeit des Investmentansatzes eher nicht zuträglich erscheint). Und natürlich gibt es Exzesse: Ein „Urvater“ der Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens plante allen Ernstes, Geldstrafen von rechtskräftig verurteilten Klimaklebern aus Mitteln seiner Fondsgesellschaft zu zahlen.

Und das alles flankiert von der aus Brüssel heranrauschenden Skurrilität eines nahezu sozialistischen Zwangskorsetts der Verpflichtung zur Beratung und Umsetzung von ESG bei der Kapitalanlage, die vollständig an den Bedürfnissen des Anlegers vorbeigeht. Hinzu kommt eine „Nomenklatur“ im Sinne von hellgrün, grün und dunkelgrün, was natürlich ebenfalls filigran dokumentiert und protokolliert werden muss – nach dem Verständnis qualifizierter Branchenkenner Beleg dafür, dass hier unter dem Deckmäntelchen des Anlegerschutzes erneut über das Ziel hinausgeschossen wurde. Beleg gefällig? Bis heute (Zeitpunkt der Niederschrift dieser Zeilen) ist dem Autor aus der Beratungspraxis kein einziger Fall bekannt, wo seitens des Privatanlegers bewusst nach Artikel-8- oder Artikel-9-Fonds gefragt wurde – trotz einer grundsätzlichen Offenheit gegenüber Nachhaltigkeit. Es mangelt der Regulatorik also klar an der Praxisnähe.

Und damit immer noch nicht genug: Da der juristische Interpretationsspielraum bei der Umsetzung von Artikel 8 oder 9 seitens der Fondsbetreiber mittlerweile sogar als regulatorisches Risiko beurteilt wird, haben diverse KVGs zum Schutz vor Strafen begonnen, mit Milliardenvermögen ausgestattete ehemalige Artikel-9-Fonds freiwillig auf Artikel-8-Fonds herunterzustufen. Man mag sich gar nicht vorstellen, was passiert, wenn die Aufsicht bemerkt, dass damit beim Fondsmanagement Transaktionen mit Marktbeeinflussungspotenzial ausgelöst werden, und sie sich regulatorisch einzumischen beginnt.
Dazu kommt: Ein ums andere Mal ist insbesondere aus dem Kreis der selbstständigen Fondsberater zu hören, dass man sich in der Verpflichtung der Performanceverantwortung gegenüber dem Anleger bei einer weiteren Verschärfung der Nachhaltigkeitsauslegung sogar lieber wieder „back to normal“ auf Artikel 6 einstufen lassen wird.

Das gilt umso mehr, als die Renditeerzielungsabsicht auch den Blick über den Horizont der typisch nachhaltigen Anlage hinaus notwendig macht. Ironie des Schicksals: Seit der Verpflichtung zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen und dem Ausbruch des Krieges am Donbas haben sich ausgerechnet die ESG-kritischen Bereiche wie Rüstung, Minen und Rohstoffe teils besser entwickelt als der Sektor der erneuerbaren Energien!

Mehr Markt, weniger Bürokratie

Das alles sind Elemente einer Trendentwicklung, die für langjährige Marktteilnehmer keinesfalls überraschend sind. Aktuell hat man den Eindruck, dass die ursprünglich positive Intention und Akzeptanz sich umzukehren scheint. Doch wie ist das zu verhindern? Nachhaltigkeit hat mittlerweile eine Reife erreicht, dass man sich wünscht, die Regulatorik würde mehr die „Kräfte des Marktes“ wirken lassen – anstatt die hehren Ziele des Nachhaltigkeitsgedankens im Asset-Management weiterhin in den allumfassenden Krakenarmen überbordender Bürokratie, Verordnungen und Regelwerk zu ersticken.

Fazit: Unser aller Fokus muss weiterhin Zukunftsverantwortung für den Anleger und die kommende Generation sein – und nicht das oktroyierte Regelwerk. Es geht um Glaubwürdigkeit. Glaubwürdigkeit, deren Qualität abseits aller Sachstände und Absurditäten der Regulatorik/Normierung und ESG-Messbarkeit im Credo, in der Praxisnähe und letztlich in der Authentizität des Asset-Managers liegt. Jenes Asset-­Managers, der seine Leistungserbringung in den Dienst des Anlegers stellt. Wofür ihm der Anleger durch den Kauf seines Fonds sichtbar eine Art von Vertrauen schenkt, die über die Erfahrung Benjamins in der „Reifeprüfung“ hinausgeht.

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