DJE-Fonds im Fokus: DWS Concept DJE Responsible Invest

DJE-Fonds im Fokus: DWS Concept DJE Responsible Invest
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Der DWS Concept DJE Responsible Invest ist ein offensiver Mischfonds, der bei der Auswahl der Aktien- und Anleihenwerte strengen Nachhaltigkeitskriterien folgt.

04.01.2022 | 07:10 Uhr

Zum Beispiel einem CO2-Emissions-Grenzwert von 900t pro 1 Mio. Umsatz, wodurch Unternehmen aus energieintensive Branchen nicht für den Fonds in Frage kommen. Fondsmanager Richard Schmidt erläutert im Interview, welche Wertpapiere aus welchen Sektoren für den Fonds ausgewählt werden und welche Rolle das direkte Gespräch mit den Unternehmen für ihn hat.

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Hinweis: Alle veröffentlichten Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information und stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Langfristige Erfahrungen und Auszeichnungen garantieren keinen Anlageerfolg. Wertpapiere unterliegen marktbedingten Kursschwankungen, die möglicherweise nicht durch das aktive Management des Vermögensverwalters oder des Anlageberaters ausgeglichen werden können. Diese Information kann ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Alle Angaben sind mit Sorgfalt und nach bestem Wissen entsprechend dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung gemacht worden. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Weitere Informationen zu Chancen und Risiken finden Sie auf der Webseite www.dje.de. Der Verkaufsprospekt und weitere Informationen sind in deutscher Sprache kostenlos bei der DJE Investment S.A. oder unter www.dje.de erhältlich. Verwaltungsgesellschaft der Fonds ist die DJE Investment S.A. Vertriebsstelle ist die DJE Kapital AG. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte kann in deutscher Sprache kostenlos in elektronischer Form auf der Webseite unter www.dje.de/zusammenfassung-der-anlegerrechte abgerufen werden. Die in dieser Marketingunterlage beschriebenen Fonds können in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten zum Vertrieb angezeigt worden sein. Anleger werden darauf hingewiesen, dass die jeweilige Verwaltungsgesellschaft beschließen kann, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Fonds getroffen haben, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.

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