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Ratgeber

Patientenverfügung - worauf kommt es im Ernstfall an?

Die Corona-Krise führt in aller Deutlichkeit vor Augen, dass sich das Leben, wie man es so gewöhnlich führt, ganz schnell grundsätzlich ändern kann. Was Berater zum Thema Patientenverfügung wissen müssen.

06.04.2020 | 13:45 Uhr von «Maren Lohrer»

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder im Alter vor der Situation stehen, dass er nicht mehr formulieren kann, ob und inwieweit er in eine ärztliche Behandlung einwilligt oder nicht. Mit der Patientenverfügung lässt sich das vorsorglich regeln. Sie ist für alle Beteiligten - beispielsweise Betreuer, Bevollmächtigte, Mediziner, Pflegekräfte, Gerichte - verbindlich, soweit sie den Willen des Betroffenen für eine konkrete Behandlungssituation klar ausdrückt. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) geregelt (Az. XII ZB 604/15).

Es reicht demnach nicht aus, eine "Behandlung ohne Schläuche und Geräte" oder ein "würdiges Sterben" zu wünschen. Vielmehr müssen bestimmte Behandlungen untersagt werden. Auch die Lage, in denen die Verfügung anzuwenden ist, sollte genau beschrieben werden. Zusätzlich zur Einwilligungsunfähigkeit des Patienten wären also etwa die Situationen Sterbevorgang, Wachkoma oder Endstadium einer unheilbaren Krankheit zu nennen. Eine gute Hilfe bietet das Bundesjustizministerium. Dort lässt sich eine Broschüre kostenlos bestellen oder herunterladen (bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html).

Zusätzlich ist zu empfehlen, kurz die eigenen Wertvorstellungen, Einstellungen zum Leben und Sterben als Auslegungshilfe zu schildern. Die Patientenverfügung bedarf der Schriftform, muss aber nicht handschriftlich verfasst sein. Sie ist jedoch eigenhändig zu unterschreiben.

Grundsätzlich sollte man im Portemonnaie eine Notfallkarte mitführen, wie es sie etwa von den Krankenkassen gibt. Sie zeigt an, dass man eine Verfügung besitzt und wer hierzu zu kontaktieren ist. Besonders zu empfehlen ist ein Aufkleber auf der Krankenversichertenkarte mit einem Verweis auf die Verfügung. Auch gibt es den kostenpflichtigen Service von dipat.de. Dieses Start-up bietet eine elektronische Patientenverfügung. Hierzu füllt der Kunde online einen Fragebogen aus, dieser wird bei Dipat und dem Kunden hinterlegt. Der Kunde bekommt für seine Krankenversicherungskarte einen Aufkleber mit einem Code, über den Ärzte bei Bedarf die Verfügung online abrufen können.

Bislang gibt es keine bundesweite behördliche Zentralstelle, bei der Patientenverfügungen hinterlegt werden können. Nur wer eine Vollmacht hat und diese beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer unter vorsorgeregister.de kostenpflichtig registrieren lässt, kann zusätzlich einen Hinweis auf die Patientenverfügung aufnehmen.

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