Die Bundestagswahl liegt erst zwei Wochen zurück, da legen die Koalitionäre in spe bereits Pläne zur Einrichtung eines Sondervermögens Infrastruktur vor.
11.03.2025 | 07:00 Uhr
Mit einem Ausgabenrahmen von 500 Mrd. Euro und ein Konzept zur Umschiffung der Schuldenbremse bei den Verteidigungsausgaben. Eile ist geboten, denn das Zeitfenster für die notwendigen Änderungen des Grundgesetzes schließt sich rasch. Wenn sich der neue Bundestag voraussichtlich am 18. März konstituiert hat, fehlen CDU/CSU und SPD auch mit Unterstützung durch die Grünen 7 Stimmen zur erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Voraussetzung für die Umsetzung der Pläne ist, dass der alte Bundestag die Verfassungsänderungen mit zwei Dritteln der Abgeordneten verabschiedet.
Der Vorschlag, der derzeit vorliegt, ist ein Ergebnis der Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD. Viele Details fehlen. Geplant sind vier wichtige Maßnahmen:
1) Verteidigungsausgaben sollen nur bis zu einer Höhe von 1 Prozent auf die Schuldenbremse angerechnet werden – darüber hinaus gehende Ausgaben sollen keiner unmittelbaren Beschränkung unterworfen sein.
2) Ein neues Sondervermögen Infrastruktur Bund, Länder, Kommunen mit einem Finanzierungsvolumen von 500 Mrd. Euro soll dazu dienen, über einen Zeitraum von 10 Jahren Investitionen u.a. in Zivilschutz, Verkehr, Energie, Bildungs-, Wissenschafts- und Betreuungseinrichtungen, F&E, und Digitalisierung zu finanzieren. 100 Mrd. Euro davon sollen den Ländern und Kommunen bereitgestellt werden.
3) Die Länder sollen einen erweiterten „normalen“ Verschuldungsspielraum bis zu einer Höhe von 0,35 Prozent des BIP erhalten.
4) Eine Expertenkommission soll Vorschläge für die Modernisierung der Schuldenbremse erarbeiten, insbesondere um den Spielraum für Investitionen dauerhaft zu erweitern. Die Umsetzung dieser Reform ist bis Ende des Jahres vorgesehen.
Den ausführlichen Beitrag „ODDO BHF CIO View: Schuldenbremse ausgebremst – Union und SPD bereiten massive Ausgaben-Programme vor“ lesen Sie hier als PDF.
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