DJE Podcast: Wie wirkt sich eine 4. Welle auf die Kapitalmärkte aus?

DJE Podcast: Wie wirkt sich eine 4. Welle auf die Kapitalmärkte aus?
Podcast

Nachdem Federal Reserve Chef Jerome Powell offiziell das erwarte Tapering angekündigt hat und die EZB an ihrer expansiven Geldpolitik festhält, diskutieren Dr. Ulrich Kaffarnik, Vorstand und Kapitalmarktstratege der DJE Kapital AG und Mario Künzel in der aktuellen Podcast Folge, ob es eine Verschiebung von Investitionen in den USA nach Europa geben könnte.

23.11.2021 | 10:31 Uhr

Außerdem geht es um folgende Fragen: Ist der Einstiegszeitpunkt in chinesische Aktien schon erreicht, oder ist noch Vorsicht geboten? Und: Was für Auswirkungen könnte eine 4. Corona Welle auf die Kapitalmärkte haben?

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Hinweis: Alle veröffentlichten Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information und stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Langfristige Erfahrungen und Auszeichnungen garantieren keinen Anlageerfolg. Wertpapiere unterliegen marktbedingten Kursschwankungen, die möglicherweise nicht durch das aktive Management des Vermögensverwalters oder des Anlageberaters ausgeglichen werden können. Diese Information kann ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Alle Angaben sind mit Sorgfalt und nach bestem Wissen entsprechend dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung gemacht worden. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Weitere Informationen zu Chancen und Risiken finden Sie auf der Webseite www.dje.de. Der Verkaufsprospekt und weitere Informationen sind in deutscher Sprache kostenlos bei der DJE Investment S.A. oder unter www.dje.de erhältlich. Verwaltungsgesellschaft der Fonds ist die DJE Investment S.A. Vertriebsstelle ist die DJE Kapital AG. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte kann in deutscher Sprache kostenlos in elektronischer Form auf der Webseite unter www.dje.de/zusammenfassung-der-anlegerrechte abgerufen werden. Die in dieser Marketingunterlage beschriebenen Fonds können in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten zum Vertrieb angezeigt worden sein. Anleger werden darauf hingewiesen, dass die jeweilige Verwaltungsgesellschaft beschließen kann, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Fonds getroffen haben, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben.

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