
Sven Kohlmeier, Co-Leiter der Rechtskommission swissICT und IT-Fachanwalt bei Wicki Partners, hat auf finews.ch dargelegt, dass Haftungsausschlüsse der KI-Anbieter den Rückgriff erschweren und dass sich Finanzintermediäre nicht mit dem Hinweis auf die eingesetzte KI entlasten können. Seine Empfehlung: Governance-Regeln und eine Prüfung der Verträge.
29.09.2026 | 11:02 Uhr
Das ist ein sinnvoller Ausgangspunkt. In einer Replik für dasselbe Medium nimmt unser Gründer und CEO Dr. Miró Mitev das Argument dort auf, wo die juristische Betrachtung endet.
Beim Grundsatz besteht Einigkeit. Wer Kundengeld verwaltet, muss für den eingesetzten Prozess einstehen. Die Schwierigkeit beginnt nach der Vertragsunterzeichnung, denn «Verantwortung lässt sich leichter in einen Vertrag schreiben als in einem laufenden System durchsetzen».
Der Prüfstein, den Miró Mitev vorschlägt, ist die Rekonstruktion. Kann eine unabhängige Prüfung einen einzelnen Maschinenentscheid nachvollziehen? Welche Prognose führte zu welchem Portfoliogewicht? Welche Orders entstanden daraus? Welche Modellversionen waren zu diesem Zeitpunkt im Einsatz?
Fehlt diese Verbindung, bleibt die Verantwortung zwar zugeordnet, doch die Verantwortlichen können sie kaum überprüfen. Was dem Unternehmen dann bleibt, ist eine Zuständigkeit auf Papier und eine Erklärungslücke im Portfolio.
Bei Smart Wealth werden als FINMA-bewilligter Vermögensverwalter Prognosen und Portfoliogewichte ebenso dokumentiert wie Orders und Modellversionen. Die Bewilligung erlaubt Prüfern, jeden Maschinenentscheid entlang dieser Kette zu rekonstruieren. Die Bewilligung selbst verlangt diesen Nachweis nicht. Er muss im Anlageprozess erbracht werden.
Es geht um die zum Entscheidungszeitpunkt dokumentierten Grundlagen. Eine nachträglich formulierte Erklärung ist verfasster Text und deshalb wenig wert. Überzeugende Geschichten nach einer Fehlentscheidung gehören bereits zum Repertoire der Finanzbranche, und dafür braucht niemand zusätzliche KI.
Auditierbarkeit verlangt, den tatsächlichen Ablauf offenzulegen. Auch dann, wenn das Ergebnis unangenehm ist. Gerade dann.
Eine vollständige Dokumentation muss auch die menschlichen Eingriffe erfassen, woraus sich Fragen ergeben, die in jede operative Prüfung eines KI-gestützten Vermögensverwalters gehören.
Wann wurde eingegriffen, und durch wen? Wer darf den automatisierten Handel stoppen? Wer prüft eine neue Modellversion, und wer gibt sie für den Einsatz frei?
Bei der Antwort ist Miró Mitev deutlich. Eine Auskunft wie «unsere Fachleute überwachen das System» hält keiner dieser Fragen stand. Was er stattdessen erwartet, sind dokumentierte Eingriffsregeln und ein nachvollziehbarer Nachweis, dass sie eingehalten wurden.
Dasselbe gilt für Änderungen am Modell. Wer eine Version freigibt, sollte den Entscheid begründen können, und wer anschliessend prüft, sollte erkennen können, welche Version welche Orders ausgelöst hat. Andernfalls lässt sich ein Fehler zwar in einem Sitzungsprotokoll finden, nicht aber im Prozess, der ihn hervorgebracht hat. Solche Aufzeichnungen verhindern Fehler nicht. Sie ermöglichen es, Fehler zu untersuchen und Kontrollen gezielt zu verbessern, und genau darin liegt ihr Wert.
Treuhänderische Verantwortung muss sich in begrenzten Befugnissen und überprüfbaren Freigaben ausdrücken. Sie muss sichtbar werden, bevor jemand einen Schadenersatzanspruch formuliert.
«Lesen wir also die Terms and Conditions. Aber verlangen wir danach einen Blick in den Maschinenraum.» Der Disclaimer sagt der Kundschaft, was schiefgehen könnte. Ein auditierbarer Prozess zeigt, was der Vermögensverwalter dagegen unternimmt.
Wer Verantwortung übernimmt, sollte mehr vorweisen können als die Vertragsklausel, die ihn dazu verpflichtet.
Der Kommentar erschien auf finews.ch: https://www.finews.ch/news/finanzplatz/73653-ki-vermoegensverwaltung-miro-mitev-auditierbarkeit-haftung-ki-agenten
Quellen
Dr. Miró Mitev, «KI in der Vermögensverwaltung: Der Disclaimer reicht nicht», Kommentar, finews.ch. Verfasst als Replik auf Sven Kohlmeier, swissICT und Wicki Partners, erschienen auf finews.ch.
Wichtige Hinweise
Marketingmaterial. Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information. Er stellt keine Anlage-, Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung dar, ebenso wenig ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers oder Finanzinstruments. Die Ausführungen stellen keine Rechtsberatung zu Haftungs-, Vertrags- oder Aufsichtsfragen dar.
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