• PartnerLounge
  • Bellevue Funds (Lux) SICAV
  • Metzler Asset Management
  • Comgest Deutschland GmbH
  • Capital Group
  • Robeco
  • Degroof Petercam SA
  • William Blair
  • Columbia Threadneedle Investments
  • Shareholder Value Management AG
  • DONNER & REUSCHEL AG
  • Bakersteel Capital Managers
  • ODDO BHF Asset Management
  • KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Aberdeen Standard Investments
  • Pro BoutiquenFonds GmbH
  • Edmond de Rothschild Asset Management
  • iQ-FOXX Indices
  • AB Europe GmbH
  • M&G Investments
  • Morgan Stanley Investment Management
  • Carmignac
  • RBC BlueBay Asset Management
  • Pictet
  • dje Kapital AG
  • DAX----
  • ES50----
  • US30----
  • EUR/USD----
  • BRENT----
  • GOLD----
Der TiAM FundResearch Wochenrück- und -ausblick.
Kolumne

Wie die EU die ESG-Rating-Agenturen regulieren will

TiAM FundResearch blickt auf die vergangene Woche zurück und gibt einen Ausblick auf die kommenden Tage. Diesmal im Fokus: Die EU hat sich auf Regeln für ESG-Rating-Agenturen geeinigt.

12.02.2024 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Rückblick auf die vergangene Woche

Die EU-Staaten und das Europäische Parlament haben sich am vergangenen Montag auf das erste Regelwerk zur Regulierung von ESG-Rating-Agenturen geeinigt. Das ist ein echter Fortschritt. Denn bisher herrscht Wildwest auf dem Regulierungsmarkt. In der EU gibt es laut einer von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studie aktuell 30 bis 40 ESG-Ratingagenturen. Daneben gibt es eine Reihe von ESG-Ratingunternehmen, die bestimmte Nischen abdecken sowie mächtige außereuropäische Rating-Gesellschaften, vor allem aus den USA. Jede dieser Rating-Agenturen hat ihre eigene Systematik und Bewertungsgewichtung. E-, S- und G-Kriterien spielen unterschiedliche Rollen darin und manchmal gar keine. Ein grünes Siegel hat zuweilen nur Aussagekraft für ökologisches Engagement oder die Anwendung nachhaltiger Technologien, bewertet aber nicht Klimarisiken, Soziales oder gute Unternehmensführung. Standardisierte, europaweit geltende Regeln dafür zu schaffen, war längst überfällig. In Zukunft müssen die ESG-Agenturen die Ratings für ökologische, soziale und Governance-Faktoren trennen. Wenn ein einziges ESG-Rating abgegeben wird, sollte die Gewichtung von E, S und G explizit sein, wobei das Soziale auch die Menschenrechte einschließt. Bei einem Umweltrating muss angegeben werden, ob es die Anpassung an das Pariser Abkommen zur Verringerung der Kohlenstoffemissionen berücksichtigt. Außerdem müssen sowohl die Bewerter als auch die bewerteten Unternehmen transparent machen, wie genau welches Kriterium bewertet wurde. Au0ßerdem sollen Ratings gefördert werden, die die „doppelte Wesentlichkeit“ abdecken, also die Auswirkungen auf das Unternehmen und die Umwelt, die bereits in den EU-Nachhaltigkeitsangaben börsennotierter Unternehmen enthalten sind.

Was den EU-Politikern beim Entwurf ihres Regelwerks auch wichtig war, ist die Schaffung eines Gesetzrahmens, der den Wettbewerb innerhalb der EU stärkt und gleichzeitig dafür sorgt, dass europäische Unternehmen überhaupt eine Chance bekommen. Nach den neuen Vorschriften müssen Anbieter von ESG-Ratings in der Europäischen Union, die bisher nicht reguliert waren, deshalb von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zugelassen und beaufsichtigt werden. Rating-Anbieter mit Sitz außerhalb der EU müssen ihre Ratings laut EU-Plan ab dem Jahr 2025 von einem in der EU regulierten Rating-Anbieter absegnen lassen. Dieser Passus ist eine klare politische Ansage. Denn der klassische Unternehmens-Rating-Markt ist bereits durch Moody´s, S&P und Fitch fest in US-Hand. Auch das ESG-Segment wird durch wenige große Häuser aus Übersee und Großbritannien beherrscht, nämlich MSCI, ISS, Moody's, Morningstar's Sustainalytics und London Stock Exchange Group. Davon wiederum ist ISS der unumstrittene Platzhirsch. Wobei ISS seit November 2020 mehrheitlich der Deutschen Börse und Genstar Capital gehört. ISS ESG, ehemals Oekom Research, ist der spezialisierte Nachhaltigkeitsableger von ISS und als deutsche Tochter ein europäisches Unternehmen. Das spielt in dem aktuellen Kontext plötzlich eine große Rolle. Die Beteiligung der Deutschen Börse an dem Unternehmen verschafft ISS einen Standortvorteil gegenüber den anderen großen nicht-EU-Playern.

Damit der ESG-Rating-Kuchen trotzdem nicht gleich von nur einem oder nur wenigen Unternehmen aufgefressen wird und auch kleinere Rating-Agenturen eine Chance bekommen, haben sich die EU-Politiker zwei weitere Kniffe einfallen lassen: Erstens müssen kleinere ESG-Ratinganbieter mit Sitz in der EU in den ersten drei Jahren nur eine abgespeckte Version der Regeln einhalten, um ihnen das Wachstum zu erleichtern. Zweitens müssen klassisches Unternehmensrating, Beratungsgeschäft und ESG-Rating streng voneinander getrennt werden – und zwar nicht nur buchhalterisch. Die EU will ein waches Auge darauf haben, dass die ESG-Ratingagenturen ohne Interessenkonflikte arbeiten können.

Kommt alles so wie geplant, wäre das eine große gesetzgeberische Leistung. Die EU-Staaten und das Europäische Parlament müssen die Vereinbarung noch absegnen. Das Gesetz wird dann wahrscheinlich irgendwann im Jahr 2025 in Kraft treten.

Ausblick auf interessante Termine in dieser Woche

Am Dienstag findet in Hamburg eine Energie-Konferenz mit dem Titel „Die Rolle des Wasserstoffs im Energiesystem der Zukunft“ statt. Es lädt die Maritime Cluster Norddeutschland e.V. ein. Auf der Konferenz soll es um den zukünftigen Energiebedarf Deutschlands gehen und welchen Anteil dabei Wasserstoff ausmacht. Zeitgleich zur Hamburger Veranstaltung hat die Internationale Energieagentur zu einem Ministertreffen in Paris eingeladen. Dort will man die aktuellen Entwicklungen der Energiemärkte und der Energiepolitik diskutieren. Neben Ministern aus IEA-Mitglieds-, Assoziations- und Beitrittsländern werden auch internationale Führungskräfte aus Industrie, Finanzwesen und Zivilgesellschaft an den Veranstaltungen teilnehmen.

Am Mittwoch ist ein weiterer Verhandlungstag im Investorenprozess zur VW-Dieselaffäre. Ja, ja, die Sache ist noch lange nicht abgehakt. Am Mittwoch könnte eventuell Ex-Vorstand Martin Winterkorn als Zeuge aussagen. In dem milliardenschweren Musterprozess von Investoren zur VW-Dieselaffäre sollen Zeugen gehört werden. Viele von ihnen berufen sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht. Ob Winterkorn davon Gebrauch machen wird, ist noch nicht bekannt.

Auch am Donnerstag bleibt Energie ein wichtiges Thema: In Berlin trifft sich der Deutsch-Japanische Kooperationsrat zur Energiewende (GJETC), um zu beraten, wie die ehrgeizigen Klimaschutzvorhaben, die zuletzt bei der UN-Klimakonferenz (COP 28) in Dubai vereinbart wurden, umgesetzt werden können. Deutschland und Japan möchten hier als Vorbilder vorangehen. Dr. Stefan Thomas, deutscher Co-Vorsitzender des GJETC, und Prof. Tatsuya Terazawa, sein japanisches Pendant, referieren zu den Gemeinsamkeiten und Unterschieden jener Politikansätze, die Emissionen dank des Ausbaus von erneuerbaren Energien und einer höheren Energieeffizienz senken möchten.

Am Freitag lädt die Hochschule Bielefeld zur Tagung „Zukunft ohne fossilen Kohlenstoff, geht das?“ ein. Vielleicht geben die Teilnehmer des Netzwerktreffens zu Solarem Geoengineering beim Umweltbundesamt eine Antwort darauf. Deren Veranstaltung findet am 15. und 16.02.2024 in Dessau-Roßlau statt. Teilnehmer aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft können sich dort auch ohne Vorkenntnisse zu Solar Radiation Modification (SRM) informieren, sich vernetzen und diskutieren. Es ist ein spannendes Thema mit vielen Fragestellungen: Welche Risiken birgt SRM? Oder wie kann SRM insbesondere in den UN-Prozessen kritisch-konstruktiv behandelt werden? Nicht nur diejenigen, die am Wetter und am Klima herumwerkeln wollen, sollten sich diese Fragen auf jeden Fall ernsthaft stellen.

Diesen Beitrag teilen: