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EU-Kommission: Fondsvertrieb soll einfacher werden

EU will mehr grenzüberschreitenden Fondshandel (Bild: pixabay)
Investmentfonds

Die EU will ihr Fonds-Regelwerk so verändern, dass der grenzüberschreitende Vertrieb einfacher wird. Die Kosten sollen sinken, Fintechs gestärkt und auch die Einstellung von erfolglosen Fonds erleichtert werden.

09.02.2018 | 15:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Investmentfonds verkaufen sich gut in Europa. Das Volumen der verwalteten Vermögen beträgt in der EU rund 15 Billionen Euro. Allerdings werden laut Zahlen der EU-Kommission mehr als zwei Drittel dieser Assets nur in ihrem jeweiligen nationalen Heimatmarkt vertrieben. Lediglich 37% der UCITS-Fonds und nur drei Prozent der alternativen Investmentfonds (AIF) seien zum Verkauf in mehr als drei EU-Staaten registriert. Zudem seien Investmentfonds in der EU signifikant kleiner als beispielsweise in den USA, was sich negativ unter anderem auf die Gebühren und das Funktionieren der Märkte auswirke.

Als Grund für diese Asymmetrie hat die EU-Kommission regulatorische Handelshindernisse ausgemacht, die sie nun ändern möchte. Laut einem Bericht der Börsen-Zeitung plant die Kommission deshalb Änderungen im europäischen Fonds-Regelwerk, um den grenzüberschreitenden Vertrieb zu vereinfachen.

In den beiden Richtlinien UCITS (Undertakings for the Collective Investment of Transferable Securities) und AIFMD (Alternative Investment Fund Managers Directive) sollen demnach  Verwaltungsanforderungen angepasst und regulatorische Barrieren entfernt werden. Die EU-Kommission erhofft sich von Maßnahmen, dass die Kosten für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds sinken und zugleich der Wettbewerb auf den Märkten steigt. Dies werde sich dann auch entsprechend positiv für die Investoren auswirken, heißt es in dem zitierten Entwurf.

Weniger Hürden beim lokalen Vertrieb

In ihrem Gesetzesentwurf nimmt sich die EU-Kommission auch der Anforderungen an die lokale Infrastruktur an, die Fondsanbieter in den nationalen Märkten, in denen sie aktiv sind, zu erfüllen haben. So sei etwa eine physische Präsenz in Form von Zweigstellen oder Vertriebsstätten nicht mehr notwendig. Stattdessen könnten die Anforderungen gegenüber den Investoren auch auf elektronischem Wege erfüllt werden. Schließlich sei der Aufbau einer Vor-Ort-Infrastruktur teuer und habe nur einen begrenzten Mehrwert gegenüber den Möglichkeiten, die die Digitalisierung biete, heißt es in dem Schreiben. Die Kommunikation mit den Investoren muss allerdings in der jeweiligen Landessprache erfolgen.

Auch soll es künftig möglich sein, das Marketing von Fonds in einzelnen Märkten wieder einzustellen. Dann darf es dort aber nicht mehr als zehn Investoren geben, die nicht mehr als ein Prozent des Fondsvolumens halten. In der AIFMD-Richtlinie will die EU-Kommission unter anderem das Vorab-Marketing im Vertrieb klarer definieren.

Konkrete Vorschläge folgen voraussichtlich im März

Die EU-Kommission wird ihre Vorschläge aller Voraussicht nach am 7. März veröffentlichen. Sie werden Teil eines größeren Pakets zur Kapitalmarktunion sein, das unter anderem auch noch einen Fintech-Aktionsplan und eine Crowdfunding-Regulierung enthält.

(MvA)

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