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Gebühren

Checkliste: Die wichtigsten Fondskosten auf einen Blick

Unter MiFID II soll für Fonds totale Kostentransparenz herrschen. Doch Kostenrechnung wird nicht einfacher. Begriffe wie TER oder Performance-Fee bleiben bestehen. Neue Begriffe wie Ongoing Cost kommen hinzu. Zeit für einen Überblick.

20.02.2019 | 10:00 Uhr von «Matthias von Arnim»

Transparenz ist manchmal ein dehnbarer Begriff. Zumal, wenn es um das Thema Kosten geht. Denn hier sind die Interessen von Kunden und Anbietern – ganz gleich, um welche Branche es geht – sehr unterschiedlich. Kunden wollen einen einfachen Überblick, damit sie die Preise für Produkte verschiedener Anbieter besser vergleichen können. Anbieter dagegen haben ein Interesse daran, Kosten eher zu verstecken oder die Kostenstrukturen so kompliziert zu gestalten, dass ein Vergleich ähnlicher Produkte verschiedener Anbieter möglichst schwer ist.

So ist es nicht verwunderlich, dass auch die Fondsbranche mit dem Thema Kostentransparenz ein Problem hat. Und das nicht in erster Linie, weil Kunden mehr wissen wollen, sondern weil die europäischen Regulierer mehr Transparenz fordern. Im Gezerre um Daten und Zahlen sind Kompromisse entstanden, die nicht alle Beteiligten zufriedenstellen. Das überrascht nicht, es liegt im Wesen von Kompromissen. Für Finanzberater ist hier letztlich eine neue Aufgabe entstanden: Sie müssen Kunden über die verschiedenen Kostenarten aufklären. Ziel der Regulierung unter MiFID II ist schließlich die Offenlegung aller Kosten. Es ist also keine Kür, sondern eine Pflichtübung für Berater, ihren Kunden in einfachen Worten die verschiedenen Begriffe zu erklären.

Da hilft ein kleiner Überblick über die wichtigsten Kostenarten, gern auch zum Ausschneiden und mitnehmen für Kunden:

TER: Total Expense Ratio

In der Kennzahl TER (Total Expense Ratio) werden folgende Kostenbestandteile berücksichtigt:

Die Managementgebühr

Das Fondsmanagement eines Fonds berechnet für seine Arbeit eine Vergütung. Diese Vergütung wird Verwaltungs- oder auch Managementgebühr genannt und deckt sämtliche Kosten für Fondsmanagement und Research ab. Auch die  Gewinnmarge der Fondsgesellschaft ist in der Managementgebühr bereits enthalten. Die Gebühr unterscheidet sich von Fonds zu Fonds. Oft wird eine feste Prozentzahl vom Fondsvolumen als Managementgebühr berechnet. Bei aktiv gemanagten Aktienfonds liegen die Kosten bei durchschnittlich 1,5% bis teilweise über 2,5%. Kostengünstige Indexfonds und ETFs (Exchange Traded Funds), die auf aktives Management verzichten, berechnen null bis ein Prozent pro Jahr.

Depotbankgebühr

Wenn Fondsmanager Wertpapiere für den Fonds kaufen, müssen diese Wertpapiere in einem gesonderten Depot angelegt werden. Da Fondsgesellschaften aus aufsichtsrechtlichen Gründen die Depotverwaltung nicht selbst übernehmen dürfen, muss dafür eine Depotbank beauftragt werden. Für die Depotführung des zum Fondsvermögen gehörenden Wertpapierportfolios, die tägliche Berechnung der Anteilspreise sowie die Ausgabe und Rücknahme der Investmentanteile verlangen depotführende Banken in der Regel 0,1% bis 0,3% des Fondsvermögens pro Jahr.
Wichtig: Die Depotbankgebühren sind nicht zu verwechseln mit den Depotgebühren, die eine Bank Privatanlegern für das Führen ihres jeweiligen Wertpapierdepots berechnet.

Sonstige Betriebskosten

Unter dem Begriff „sonstige Betriebskosten“ werden in der TER Kosten zusammengefasst, die für den Vertrieb und die Administration eines Fonds anfallen. Dazu zählen die Kosten für die Herstellung von Fondsprospekten und Broschüren, für Wirtschaftsprüfer und Rechenschaftsberichte, aber auch für Werbung. Wenn Fondsgesellschaften Werbeanzeigen oder TV-Spots schalten, Veranstaltungen sponsern oder Werbebroschüren verschicken, dann zahlen die Anleger, die bereits in den Fonds eingezahlt haben, die Kosten dafür. Ein Fonds, der viel Werbung treibt, treibt damit auch die Kosten in die Höhe und vermindert so die Rendite. Der Kostenanteil für Betriebskosten kann je nach Fonds bis zu 0,3% des Fondsvolumens betragen.

Was wird in der Berechnung der TER nicht berücksichtigt?

Das T für „Total“ in der Abkürzung TER ist leider nicht ganz korrekt. Denn nicht alle Kosten, die bei einer Investition in diesen Fonds anfallen, sind in der TER erfasst. Es gibt noch weitere Gebühren, die Anleger bezahlen müssen, die aber bei der Berechnung der TER außen vor bleiben. Zum Beispiel der Ausgabeaufschlag, Transaktionskosten, performanceabhängige Gebühren sowie Gebühren für Zielfonds, wie sie in Dachfonds anfallen. Ein TER-Vergleich verschiedener Fonds ist daher sicher hilfreich und ein guter erster Indikator, greift aber insgesamt zu kurz.

Ongoing Charges

Die Kennzahl „Ongoing Charges“ enthält, ähnlich wie die TER, die auf Fondsebene anfallenden Kosten. Im Unterschied zur TER führen die Ongoing Charges bei Dachfonds auch die Kosten der enthaltenen Zielfonds auf. Zusätzlich werden die entgangenen Erträge berücksichtigt, die bei Wertpapierleihe-Geschäften entstehen. Hintergrund: Wenn Fondsmanager Wertpapiere aus ihrem Fonds-Portfolio verleihen, fließen die Einnahmen aus diesen Leihgeschäften oft nicht vollständig in den Fonds zurück. Dieser Posten wird nun als Kostenfaktor mit eingerechnet.
Was wird in der Berechnung der Ongoing Charges nicht berücksichtigt?
Transaktionskosten auf Fondsebene, Ausgabeaufschläge und performanceabhängige Gebühren sind leider auch in dieser Kennzahl nicht enthalten.

Ongoing Cost

Im Rahmen der europäischen Regulierungsvorschriften wird die neue Kennzahl „Ongoing Cost“ eingeführt. Sie wird die "Ongoing Charges" unter MiFID II ablösen und im Fondsdokument KIID zu finden sein. Die beiden Kennzahlen werden ähnlich berechnet. Allerdings sind in den „Ongoing Cost“ zusätzliche Gebühren enthalten, wie etwa die für Wertpapierleihe und Swaps, enthalten.

Performanceabhängige Gebühren / Performance Fee

Insbesondere Hedgefonds, aber auch manche Aktienfonds berechnen Gebühren für den Fall, dass das Fondsmanagement eine bestimmte Performance erwirtschaftet. In der Regel bezieht sich Erfolg auf den Vergleich zu einer Benchmark. Manchmal existiert auch eine „High-Watermark“. In diesem Fall wird die Performance Fee nur in Rechnung gestellt, wenn der Fondspreis einen neuen Höchststand erreicht hat und dadurch frühere Verluste ausgeglichen wurden. Es handelt sich bei performanceabhängigen Gebühren also um Erfolgsprämien für besonders ertragreiches Fondsmanagement. Anleger bezahlen diese Gebühren ausschließlich von erzielten Gewinnen. Bei Misserfolg fallen also keine Kosten an, im besten Fall schmälert es allerdings die  Rendite.

Und Anleger dürfen sich fragen, warum Fondsmanager, die ja dafür bezahlt werden, das ihnen anvertraute Vermögen zu mehren, noch einmal einen Extra-Obulus kassieren, wenn es ihnen tatsächlich gelingt.

Transaktionskosten

Beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren innerhalb des Fondsportfolios fallen natürlich Transaktionskosten an. Die Börsen- und Maklergebühren können je nachdem, wie oft ein Fondsmanager sein Depot umschichtet, und je nachdem, an welcher Börse und mit welchen Maklern gehandelt wird, sehr unterschiedlich sein. Doch unter dem Strich gehören die Transaktionskosten zum größten Gebührenposten eines Fonds überhaupt. Bei einem durchschnittlichen Aktienfonds fallen jährlich Kosten von 0,5% bis 3% des Depotgesamtwertes an. Ab dem Jahr 2021 werden die Transaktionskosten fester Bestandteil der allgemeinen Kosteninformation in PRIIPs sein. Bisher ist das leider nicht der Fall.

Ausgabeaufschlag

Das ist de facto eine Vertriebsprovision. Private Anleger zahlen diese Gebühr beim Kauf von Anteilen eines Fonds, institutionelle Anleger eher selten. Ein Ausgabeaufschlag von vier fünf Prozent beispielsweise bedeutet, dass ein Anleger beim Kauf für einen Fondsanteil, dessen Rücknahmepreis 100 Euro beträgt, 105 Euro bezahlt. 100 Euro werden in diesem Fall tatsächlich angelegt. Die fünf Euro Ausgabeaufschlag gehen als Verkaufsprovision an die Bank oder den Fonds-Vermittler, bei dem der Anleger den Auftrag zum Kauf aufgegeben hat. Die Fondsgesellschaften geben für ihre Fonds einen maximalen Ausgabeaufschlag an. Die Vertriebspartner können ihren Kunden allerdings Rabatte gewähren. So gibt es Banken und Fondsshops, die entweder grundsätzlich oder im Rahmen bestimmter Marketingaktionen nur die Hälfte oder gar keinen Ausgabeaufschlag kassieren.

Theoretisch können Fondsgesellschaften die Höhe des Ausgabeaufschlages für jeden Fonds beliebig festsetzen. Praktisch haben sich aber bestimmte Gebührensätze eingespielt. Diese durchschnittlichen Ausgabeaufschläge betragen für…

  • Aktienfonds 4 - 6 %
  • Rentenfonds 2 - 4 %
  • Mischfonds 4 - 6 %
  • Geldmarktfonds 0 – 0,5 %
  • Offene Immobilienfonds 5 %

Es gibt allerdings auch Fonds, die grundsätzlich  ohne Ausgabeaufschlag vertrieben werden, sogenannte No-Load Fonds. Hier ist die Managementgebühr allerdings oft etwas höher.

Bestandsprovisionen oder Retrozessionen

Fondsgesellschaften geben hierzulande oft einen Teil der Verwaltungsvergütungen ihrer Fonds an die Finanzvertriebe zurück, die ihre Fonds verkaufen. Es gibt zwar gesetzliche Regelungen, denen zufolge Vertriebspartner und Banken solche Bestandprovisionen für Anleger auf Anfrage offenlegen müssen. Doch in der Praxis kommt das kaum vor. In Großbritannien und den Niederlanden sind Retrozessionen bereits verboten. In Deutschland und Österreich sperrt sich die Finanzindustrie noch dagegen. Zwar gibt es für viele Fonds mittlerweile sogenannte „Clean Share Classes“ ohne Bestandsprovision. Doch in Deutschland und Österreich sind diese für Privatanleger nicht verfügbar.

Fazit

Berater sollten Anleger gründlich über Kosten informieren und auch bei der Beratung die Kosten als wichtige Vergleichs-Kennzahl berücksichtigen, wenn es darum geht, aus mehreren ähnlichen Fonds den passenden zu wählen und zu empfehlen. Noch ist die TER eine wichtige Kennzahl für solche Vergleiche. Doch die TER verrät nicht alles über die Gebührenstrukturen eines Fonds und ist deshalb nur ein Näherungswert.

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