Kapitaleinkünfte unterliegen seit 01.01.2009 der Abgeltungsteuer. Sie beträgt grundsätzlich 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. (Ausnahme: Der persönliche Steuersatz beträgt weniger als 25%. Dann gilt für Kapitalerträge der persönliche Steuersatz.) Von der Abgeltungsteuer sind nur Kapitaleinkünfte aus dem Privatvermögen betroffen. Für Investmentfonds gilt der volle Abgeltungsteuersatz auf Kursgewinne und Erträge.
Wertpapier, das dem Inhaber (Aktionär) ein Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft (AG) verbrieft. Der Aktionär ist Miteigentümer an den Vermögenswerten des Unternehmens und am Gewinn (Dividende) ebenso beteiligt wie an Kursrückschlägen.
Investmentfonds, die überwiegend in Aktien anlegen. Sie beinhalten ein erhöhtes Risiko, bieten aber auch größere Chancen auf Wertsteigerungen. Aufgrund einer breiten Anlagestreuung ist die Anlage in Aktienfonds weniger risikoreich als eine Direktanlage in Aktien. Es gibt Aktienfonds, die nur Aktien einer bestimmten Branche, eines bestimmten Landes, bestimmter Regionen oder zu einem speziellen Thema erwerben.
Neuer Investmentfondstyp zur Altersvorsorge mit gesetzlicher Verankerung. Dieser sieht schwerpunktmäßige Investments in Substanzwerte wie Aktien oder Grundstücke vor. AS-Fonds müssen mit Ein- und Auszahlplänen angeboten werden. Es können Derivate zur Absicherung von Risiken verwendet werden. Beispielsweise müssen Währungsrisiken zu 70% abgesichert werden.
In der Anlage KAP werden (seit Veranlagungszeitraum 2000) im Rahmen der Steuererklärung die Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgeführt. Diese Anlage muss ausgefüllt werden, wenn die Einkünfte 801 Euro, bzw. 1602 Euro bei gemeinsam Veranlagten, übersteigen. Es kann sinnvoll sein, die Anlage KAP auch dann auszufüllen, wenn die Einkünfte unter den genannten Beträgen liegen, wenn etwa Zinsabschlagsteuer oder Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, oder wenn ein Körperschaftsteuerguthaben bescheinigt oder negative Einkünfte aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden sollen. Die Anlage-KAP galt letztmalig für den Veranlagungszeitraum 2008. Seit 2009 ist die Abgeltungsteuer eingeführt.
Konto, das ausschließlich für den Erwerb und die Verwahrung von Fondsanteilen bestimmt ist.
Die Anlagestrategie bestimmt die Ausrichtung des Fonds. Sie legt die in Frage kommenden Wertpapiere und deren Anteil am Fondsvermögen fest. Ebenso werden durch sie etwaige Absicherungsmaßnahmen definiert.
Zertifikat, das die Rechte des Anlegers gegenüber der Fondsgesellschaft dokumentiert.
Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig von der Höhe seines Einkommens vermögenswirksam (z.B. in Fonds) anlegen. Beträgt das zu versteuernde Einkommen maximal 20.000 Euro bei Ledigen bzw. 40.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten, so erhält der Anleger in der Regel für VL-Leistungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Die Maximalförderung beträgt jährlich 80 Euro. Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist im Rahmen der Steuererklärung zu beantragen. Die Fondsgesellschaften erstellen hierzu eine Bescheinigung über die eingezahlten vermögenswirksamen Beiträge. Gezahlt wird die festgesetzte Zulage aber inzwischen nicht mehr jährlich, sondern mit Ablauf der Sperrfrist komplett an das Institut, das das VL-Konto führt.
Das Zusatzmodul "Archivierung" ermöglicht es Ihnen, alte Inhalte in Archiv-Verzeichnissen abzulegen. So behalten Sie den Überblick über aktuelle und alte Informationen und Dateien. Archivierungsinformationen lassen sich bereits in den Templates hinterlegen und automatisch vererben.
Asset Management bedeutet die Steuerung eines Anlageportfolios nach Risiko- und Ertragsgesichtspunkten unter Einsatz der verschiedenen Anlageinstrumente.
Einmalige Kosten beim Fondskauf; werden von der Investmentgesellschaft festgelegt und fließen externen Investmentberatern teilweise als Provisionen zu. Der Ausgabeaufschlag wird prozentual (z.B. mit 5%) auf den Anschaffungswert eines Investmentanteils aufgeschlagen.
Zu diesem Preis wird der Anteilschein ausgegeben und kann vom Anleger erworben werden (Gegensatz: Rücknahmepreis). Siehe auch Briefkurs.
In einigen Ländern unterliegen die Erträge von Wertpapieren einer Quellensteuer. Investmentfonds können die Erträge dann nur um diese Quellensteuer vermindert vereinnahmen. Die ausländische Quellensteuer wird in der Erträgnisaufstellung bzw. der Steuerbescheinigung ausgewiesen, wodurch die Anleger sich im Rahmen ihrer Steuerveranlagung (Anlage AUS) die einbehaltene Quellensteuer wahlweise anrechnen beziehungsweise bei der Ermittlung des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte als Werbungskosten auf Wunsch abziehen lassen können. Die Erstattung aufgrund eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung ist nicht möglich.
Ausländische Bruttoerträge sind Erträge, die Fonds aus ausländischen Anlagen beziehen. Diese unterliegen in der Regel ebenfalls der Besteuerung.
Fonds, die ihre Erträge ganz oder teilweise ausschütten, meist einmal jährlich (Gegensatz: thesaurierende Fonds).
Bei Wertpapierfonds unterscheidet man nach ausschüttenden und thesaurierenden Fonds. Für Anleger, die selbst über die Weiterverwendung der Erträge bestimmen wollen, sind ausschüttende Fonds geeignet. In der Regel werden bei Fonds die Erträge einmal jährlich vom Fondsverwalter an den Anleger in Form einer Ausschüttung weitergegeben. Wie bei Aktien vermindert sich der Fondspreis am Tag der Ausschüttung um den Ausschüttungsbetrag.
Ist gleichbedeutend mit Entnahmenplan und ist die Vereinbarung des Anlegers mit der Investmentgesellschaft, regelmäßig einen bestimmten Betrag aus seinem Fondsdepot ausgezahlt zu bekommen (Gegensatz: Einzahlplan).
Die BaFin mit Sitzen in Bonn und Frankfurt/Main vereint die Geschäftsbereiche der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen, sowie für den Wertpapierhandel in sich und führt diese seit 01. Mai 2002 weiter. Fondsgesellschaften sind Spezial-Kreditinstitute und unterliegen der Aufsicht durch die BaFin. Sie erteilt die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und hat u.a. darüber zu wachen, dass die Vorschriften der Gesetze über das Kreditwesen (KWG) und über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) eingehalten werden. Seit 2004 gilt anstelle des KAGG das InvG, das u.a. die Regelungen des KAGG reformiert hat.
Index, der als Vergleichsmaßstab für den Anlageerfolg des Fonds dient. Z.B. wird für Aktienfonds, die in deutsche Standardwerte investieren, oft der DAX®-Index der Deutschen Börse herangezogen.
Fonds, die in Aktien einer bestimmten Branche investieren, etwa der Telekommunikation.
Werden Investmentfonds-Anteile über eine Börse geordert, wird in der Regel von den vorherrschenden Market-Makern ein Briefkurs (Verkaufskurs) gestellt. Der Ausgabeaufschlag entfällt. Der Spread (die Differenz) zwischen Brief- und Geldkurs kann sich jedoch in der gleichen Größenordnung wie der Ausgabeaufschlag bewegen, ist jedoch meistens deutlich geringer.
Ehemals handelte es sich hierbei um ein staatliches Kontrollorgan für die Investmentgesellschaften und Depotbanken. Die Aufgaben der BaKred wurden von der BaFin übernommen.
Wertentwicklungsberechnung des BVI in Frankfurt. Berücksichtigt wird die Wertentwicklung für eine einmalige Anlage eines bestimmten Betrags ohne Bezugnahme auf individuelle steuerliche Faktoren.
Gegründet am 25. März 1970 in Frankfurt. Im BVI sind nahezu alle deutschen sowie einige ausländische Fondsgesellschaften zusammengeschlossen. Seit dem 26. Juli 2001 wurde der potenzielle Mitgliederkreis des am 25.3.1970 gegründeten BVI u.a. um deutsche Vermögensverwaltungs-Gesellschaften erweitert. Entsprechend wurde auch der Name geändert. Hauptziele sind die Förderung des Investmentgedankens und die Wahrung der gemeinsamen Belange der BVI-Mitglieder.Kontakt: www.bvi.de
Auch Durchschnittskosten-Methode genannt, die Kursschwankungen vorteilhaft ausnutzt. Mit einer laufenden gleich hohen Sparrate werden bei niedrigen Anteilpreisen mehr, bei hohen Anteilspreisen weniger Anteile erworben. Langfristig erzielt der Anlieger so im Durchschnitt einen günstigeren Einstiegspreis.
Kurseinbruch an den Wertpapiermärkten
Fondskonstruktion, die in andere Fonds anlegt.
Verwahrt das Fondsvermögen und erfüllt weitere Anlegerschutzaufgaben.
Die einmalige Einzahlung eines Betrages für den Kauf von Investmentanteilen, wobei der Anlageerfolg hier stärker von einem günstigen Anlagezeitpunkt abhängt als beim kontinuierlichen Investmentsparen.
Vereinbarung des Anlegers mit der Investmentgesellschaft, regelmäßig einen bestimmten Betrag in ein Fondsdepot einzuzahlen (Gegensatz: Auszahlplan).
Siehe Schwellenländerfonds.
Unterschieden werden ordentliche (u. a. aus Zins-, Dividenden- und Mieteinnahmen) und außerordentliche Erträge (durch Veräußerungs- bzw. Kursgewinne)
Sie stellt europaweit ein Minimum an Anlegerschutz sicher. Die dieser Direktive entsprechenden Fonds werden auch als OGAW-Fonds bezeichnet. (OGAW steht für „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“.)
Spezielle Fonds, die Anleger fortlaufend über die Börse kaufen oder verkaufen können. Beim Erwerb über die Börse entfällt der Ausgabeaufschlag, dafür wird je nach ETF ein geringer Spread erhoben. Zudem fallen die banküblichen Transaktionsgebühren an.
Teil des Fondsvermögens, über den ein Anteilschein ausgestellt ist. Die Summe aller Anteilscheine ergibt das (Netto-) Fondsvermögen.
Laut § 1 KAGG ein Unternehmen, dessen Geschäftsbereich darauf ausgerichtet ist, bei ihm eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in Wertpapiere oder Grundstücke gesondert von dem eigenen Vermögen anzulegen und über die hieraus sich ergebenden Rechte der Anleger (Anteilinhaber) Urkunden (Anteilscheine) auszustellen.
Das Fondsmanagement trifft die Anlageentscheidungen für den Fonds. Dabei muss die Fondsgesellschaft darauf achten, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Auch Anteilswert genannt. Er wird börsentäglich errechnet und veröffentlicht, ist vom Börsenkurs der zum Fondsvermögen gehörenden Wertpapiere abhängig und entspricht dem Rücknahmepreis.
Die Gesamtheit der Vermögenswerte des Fonds. Mit Fondsvermögen ist in der Regel das Nettofondsvermögen gemeint, d.h. der Wert der Vermögenswerte (Aktiva) nach Abzug der Verbindlichkeiten (Passiva).
Um den Sparerfreibetrag unverzüglich und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung auszuschöpfen, kann jeder Anleger seiner Fondsgesellschaft, Bank oder Sparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen. Bei rechtzeitiger Erteilung werden die steuerpflichtigen Teile der Ausschüttungen des Fonds bis zur Höhe des Freistellungsauftrags (maximal 801 Euro pro Anleger bei Einzelveranlagung, bei Zusammenveranlagten maximal 1602 Euro) ohne Abzug ausgezahlt bzw. bei thesaurierenden Fonds die Zinsabschlagsteuer den Anlegern erstattet.
Die Investmentgesellschaft gibt eine Garantie für den Fonds ab; in der Regel zum Erhalt des eingesetzten Kapitals.
Werden Investmentfonds-Anteile über eine Börse verkauft, gilt der Geldkurs (Kaufkurs), der sich in der Regel am Rücknahmepreis der KAG orientiert. Siehe auch Briefkurs und Spread.
Fonds, die am Geldmarkt (z.B. in Termingeldanlagen) investieren.
Fonds, die in Aktien und Anleihen investieren.
Bei dieser Fondsgattung ist die Zahl der Anteilscheine des Fonds nach der Platzierung fixiert. Die Fondsgesellschaft hat vorübergehend keine Pflicht zur Rücknahme (Gegensatz: offener Investmentfonds). Die Anteile des Investors werden daher für einen vorab definierten Zeitraum eingefroren. Geschlossene Investmentfonds können jedoch auch am Sekundärmarkt gehandelt werden.
Investmentfonds, die Absicherungsstrategien in vielfältiger Weise abbilden können. So gibt es z.B. Hedge-Fonds mit einer defensiven Ausrichtung, die einen Absolute-Return bzw. Total-Return-Ansatz (siehe auch Total-Return Fonds) fahren oder auch hochspekulative Hegde-Fonds, die mit hohen Fremdkapitalhebeln Arbitrage-Geschäften nachgehen.
Fonds, die in festverzinsliche Papiere investieren, deren Rating unter "Investment Grade" (BBB Standard & Poor´s oder Baa3 bei Bewertung von Moody´s Investor Service) liegt. Es gilt: Höheres Risiko, aber auch höherer Zins. Der höhere Zins kommt durch die Risikoprämie zustande, die Investoren fordern, wenn Sie in ein Unternehmen schlechterer Bonität investieren.
Fonds, die vor allem in Haus- und Grundbesitz investieren. Für die Bewertung des Fondsvermögens ist ausschließlich ein unabhängiger Sachverständigenausschuss zuständig. Immobilienfonds unterliegen ebenfalls dem KAGG.
Kennziffer, die als laufende statistische Zeitreihe Veränderungen einer ökonomischen Größe oder eines Preisaggregates (z.B Aktienmarkt) misst. Deutschlands bekanntester Wertpapier-Index ist der DAX®.
Die Fondsstruktur entspricht genau der Zusammensetzung eines Index. Siehe auch ETF.
Plural von Index.
Der Investment-Gedanke beinhaltet, dass viele Anleger unterschiedliche große Geldbeträge in einen Fonds einzahlen und die Fondsgesellschaft die Gesamtsumme wie ein großes Vermögen verwaltet. Die Vorteile von offenen Investmentfonds im Überblick:
Wörtlich ein "Geldtopf", der von Fondsgesellschaften verwaltet wird und in den Anleger Kapital einzahlen. Als Begriffsdefinition nach deutschem Recht ein „Sondervermögen“, das von einer Fondsgesellschaft verwaltet und von einer von ihr unabhängigen Depotbank verwahrt wird. Das „Sondervermögen“ muss vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt verwahrt werden.
Dient ausschließlich dem Erwerb und der Verwahrung von Fondsanteilen.
Gesetzliche Grundlage für deutsche Fonds, die primär dem Anlegerschutz dient. Es regelt u.a. die Rechtsform der Fondsgesellschaften, die Rechtsverhältnisse zwischen Anlegern und Fondsgesellschaft, die Einschaltung einer Depotbank, den Mindestinhalt der Vertragsbedingungen, die Prüfungs- und Veröffentlichungsvorschriften sowie die steuerlichen Fragen.
Gleichbedeutend mit Investment- oder Fonds-Gesellschaft. Ist die verantwortliche Institution für die Anlage des Fondsvermögens.
Sie legen ausschließlich in Wertpapieren eines bestimmten Landes an.
Fonds mit einem von vornherein feststehenden Laufzeitende, an dem sie aufgelöst werden.
In den Verwaltungsgebühren eines aktiv gemanagten Fonds sind zum Großteil Managementgebühren enthalten. So wird ein bestimmter Prozentsatz des Fondsvermögens einbehalten, um jährlich die Kosten des Fondsmanagements abzudecken.
Eine Master KAG (auch Service KAG) konzentriert sich auf die Verwaltungs-Dienstleistungen wie Fondsbuchhaltung und Berichtswesen. Sie verzichtet ganz oder teilweise auf ein eigenes Asset-Management. Andere Fondsgesellschaften können Ihre Fonds-Administration - zur Kostenersparnis - an diese Master KAG abtreten.
Amerikanische Bezeichnung für offene Wertpapier-Investmentfonds.
Ein „negativer Ertrag“ ergibt sich, wenn die Kosten eines Fonds (Verwaltungsgebühr u.a.) die steuerpflichtigen Erträge (Zinsen, Dividenden u.a.) übersteigen. Der Anteilinhaber kann die negativen Erträge innerhalb der Einkunftsart „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ verrechnen.
Fonds ohne Ausgabeaufschlag.
Fonds, der die Anlagegelder vor allem in Immobilien anlegt.
Fonds mit unbegrenzter Zahl von Anteilscheinen. Fondsgesellschaft hat die Pflicht, sie auf Wunsch des Anlegers jederzeit zurückzunehmen (Gegensatz: geschlossener Investmentfonds).
Gleichbedeutend mit Wertentwicklung. Gibt Aufschluss über den Erfolg einer Kapitalanlage. Basis für die Wertberechnung bilden die Anteilwerte beziehungsweise Rücknahmepreise, wobei während des Berechnungszeitraums erfolgte Ausschüttungen dem Investmentkonto üblicherweise hinzugerechnet werden.
Bei Fonds spricht man im Hinblick auf die Zusammensetzung des Wertpapiervermögens von einem Portfolio. Die geplante Allokation der Wertpapiere innerhalb eines Fonds-Portfolios wird oft in der Anlagestrategie nach bestimmten Regeln festgelegt.
Gemäß § 21 Abs. 6 KAGG sind Ausgabe- und Rücknahmepreis der Fondsanteile börsentäglich zu ermitteln und mindestens zweimal im Monat in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung unter der Rubrik Investment(anteile) zu veröffentlichen.
Fonds für Privatanleger (Gegensatz: Spezialfonds).
Der gesetzlich vorgeschriebene Bericht, den die Fondsgesellschaften zweimal jährlich zur Information der Anleger über den Fonds veröffentlichen müssen.
Kennzahl, die sich für eine Periode aus dem Verhältnis des Ertrags zum eingesetzten Kapital einer Anlage ergibt. Aggregiert man die Renditen eines Fonds über mehrere Perioden hinweg kann die Wertentwicklung bzw. Performance der Fondsanlage berechnet werden. Dabei werden nach der BVI-Methode Ausschüttungen wiederangelegt.
Fonds, die in Anleihen investieren.
Fondsgesellschaften sind per Investmentgesetz (InvG) zur Risikominderung durch Anlagestreuung verpflichtet. Daneben stehen weitere Instrumente zur Risikobegrenzung zur Verfügung: Absicherung der Anteile des Wertpapiervermögens mittels Devisentermingeschäften; Einsetzen von derivativen Anlageinstrumenten (z.B. Optionen); etc.
Kosten, die von Fondsgesellschaften für die Rücknahme von Fondsanteilen erhoben werden. Die Rücknahmegebühr wird prozentual vom Anteilspreis abgeschlagen. Sie tritt in der Praxis selten auf.
Zu diesem Preis kann der Anleger seine Fondsanteile an die Investmentgesellschaft (in der Regel täglich) zurückgeben (Gegensatz: Ausgabepreis). Siehe auch Geldkurs.
Deutsche Fondsgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, die Fondsanteile von offenen Investmentfonds jederzeit zurückzunehmen. Der Anteilswert ändert sich durch die Rücknahme von Investmentanteilen nicht.
Auch Emerging Market Fonds genannt. Spezialitätenfonds, die in Schwellenländer investieren. Unter Schwellenländern versteht man u.a. Länder mit niedrigem Bruttonationaleinkommen.
Bezeichnung für den Investmentfonds. Macht deutlich, dass die Anlegergelder getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft bei der Depotbank verwahrt werden.
Der Sparerfreibetrag wurde zum 01.01.2009 abgeschafft. Siehe Sparerpauschbetrag.
Nach §20 Abs. 9 EStG ab dem 01.01.2009 geltende Zusammenfassung von Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale. Er beträgt pro Jahr 801 EUR bzw. 1602 EUR bei Zusammenveranlagung.
Regelung, die vor der Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 bestand (und immer noch Gültigkeit besitzt, soweit der Wertpapierkauf vor dem genannten Stichtag erfolgte.) Wurden Gewinne aus Wertpapiergeschäften vor Ablauf eines Jahres realisiert, unterlagen diese Erträge der Einkommensteuer, falls die gesamten Spekulationsgewinne eines Anlegers im Kalenderjahr 512 Euro erreichten. Veräußerungsgewinne, die nach Ablauf der Spekulationsfrist erzielt wurden, waren generell steuerfrei.
Positiver Veräußerungserlös bei Fondsanteilen. Die Spekulationsgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer. Eine Verrechnung mit anderen positiven Einkünften (z.B. aus nichtselbständiger Arbeit) ist nicht möglich. Spekulationsverluste, die im selben Jahr nicht mit Spekulationsgewinnen ausgeglichen werden können, können in das Vorjahr zurückgetragen und/oder in die Folgejahre vorgetragen und dort wiederum nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden.
Fonds für institutionelle Anleger (Gegensatz: Publikumsfonds). Sie sind in der Regel einem kleinen Kreis (bis zu 30 institutionellen Anlegern) vorbehalten oder werden oft auch nur für einen einzigen Anleger (z.B. für eine Pensionskasse) gehalten.
Fonds, die in Wertpapiere bestimmter Branchen oder Wirtschaftssektoren, Länder, Regionen oder auch besonders dynamisch geprägte Wertpapiere investieren.
Der englische Begriff Spread, auf Deutsch auch Geld-Brief-Spanne genannt, entspricht der Differenz zwischen Briefkurs und Geldkurs. Die Spanne orientiert sich u.a. am Wertpapiertyp (z.B. Aktienfonds), an der Liquidität des Wertpapiers und dem Risiko, das der Market-Maker eingehen muss, um laufende Brief- und Geldkurse stellen zu können.
Anleger in deutschen Fonds erhalten von ihrem depotführendem Institut in der Regel einmal jährlich eine Steuerbescheinigung, aus der der zinsabschlagsteuerpflichtige Anteil der Erträge, der inländische Dividendenanteil sowie gegebenenfalls einbehaltene Zinsabschlagssteuer, Solidaritätszuschläge und ausländische Quellensteuern hervorgehen.
Fonds, deren Anlagepolitik ausdrücklich auf eine erhöhte Nach-Steuer-Rendite ausgelegt ist.
Diese Fonds schütten keine Erträge aus, sondern legen diese automatisch wieder als Fondsvermögen an (Gegensatz: ausschüttende Fonds).
Bei thesaurierenden Fonds verbleiben die im Geschäftsjahr erwirtschafteten Erträge dauerhaft im Fondsvermögen und werden nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert. Das Gegenteil dazu sind ausschüttende Fonds, die in der Regel einmal jährlich die aufgelaufenen Erträge an die Anleger auszahlen.
Total-Return-Fonds, auch genannt Absolut-Return-Fonds, haben das Ziel, in jeder Börsenphase eine positive Performance zu erzielen und orientieren sich an keiner relativen Benchmark (z.B. einem Index).
Kennzahl über die Gesamtkostenbelastung eines Fonds (ohne Transaktionskosten) als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens; wird von der Fondsgesellschaft im Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Gebühren, die von der Wertentwicklung des Fonds abhängen (Performance Fees), werden in der Regel separat ausgewiesen, sind also nicht Bestandteil der TER.
Kurzfristige Käufe und Verkäufe von Wertpapieren mit dem Ziel, Kursschwankungen auszunutzen. Der Begriff kann hinsichtlich des kurzen Zeithorizonts von der längerfristigen „Anlage“ abgegrenzt werden.
Fonds, die ohne Ausgabeaufschlag angeboten werden, um auch kurzfristige Chancen an den Kapitalmärkten zu nutzen. Da klassische Tradingfonds ohne aktives Management versehen sind, können Anleger an einem Trend kostengünstig partizipieren. (Siehe auch ETF.)
Übergeordnete Fondsstruktur, unter deren "Schirm" Einzelfonds aufgelegt werden. Der Schirm besteht aus einer bestimmten Anzahl von Teilfonds, zwischen denen in der Regel kostengünstig gewechselt werden kann.
Die gesetzlich vorgeschriebene Unterlage, die wichtige Informationen zum Fonds enthält.
Liste der Wertpapiere und sonstiger Gegenstände des Fonds an einem bestimmten Stichtag, die etwa im Rechenschaftsbericht veröffentlicht wird.
Staatlich gefördertes Programm zur Vermögensbildung. Die staatliche Förderung erfolgt durch die Arbeitnehmer-Sparzulage. Besonders gefördert werden beispielsweise Bausparverträge und Aktienfonds.
Die Fondsgesellschaft erhält für die Fondsverwaltung einen festgelegten Prozentsatz des Fondsvermögens als Verwaltungsgebühr.
Risikomaß bei Fonds und anderen Wertpapieranlagen. Die Volatilität mißt die durchschnittliche annualisierte Standardabweichung einer Anlage von ihrem Mittelwert (bzw. die Schwankungsbreite um den Mittelwert der Anlage). Die Berechnung erfolgt in der Regel über logarithmisierte Renditen.
Banken, bei denen Erträgnisscheine o.ä. ausländischer Fonds eingelöst werden können.
Die Zinsabschlagssteuer entfällt zum 01.01.2009. Siehe Abgeltungsteuer.
Einkommensteuerpflichtige Zinserträge, die während des Geschäftsjahres des Fonds bis zum Bewertungstag anfallen.
Im Verkaufs- bzw. Rücknahmepreis sind auch die seit der letzten Ausschüttung bzw. Thesaurierung erzielten steuerpflichtigen Erträge enthalten. Diese, beim Fondskauf im Anteilpreis gezahlten Zwischengewinne, können als negative Einnahmen von den bei Anteilsrückgabe zu versteuernden Zwischengewinnen gleichen Kalenderjahres abgezogen werden.