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Veranstaltungen

Breaking News: MMM Messe wird wegen Coronavirus abgesagt

Die Fachmesse für Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter und Banker, kurz MMM genannt, wird nun doch abgesagt. Für diese und andere Messen stellt sich die Frage: Wer kommt für die Kosten auf? Wie kann man Hotel und Reiseticket problemlos stornieren? Und bleiben die Aussteller auf ihren Kosten sitzen?

11.03.2020 | 14:20 Uhr von «Matthias von Arnim»

FundResearch hatte es bereits Anfang der Woche gemutmaßt, nun ist es passiert: Aufgrund des Coronavirus hat die Bayerische Staatsregierung am 10. März 2020 alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern untersagt. Diese Maßnahme trifft nun auch die MMM-Messe. Der Veranstalter, die Fonds Finanz Maklerservice GmbH, hatte in der vergangenen Woche noch verlautbaren lassen, dass sie die Messe stattfinden lassen will. Nun musste der Veranstalter zurückrudern und die MMM absagen. 

"Wir bedauern dies zutiefst und hoffen auf eine Hauptstadtmesse am 08. September unter besseren Vorzeichen", schreibt der Fonds Finanz Maklerservice auf seiner Website. Die Münchner Makler- und Mehrfachagentenmesse hätte am 24. März stattfinden sollen. Die Fachmesse für Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter und Banker ist einHighlight der Finanzdienstleistungsbranche. Im vergangenen Jahr trafen sich dort rund 5.200 Fachbesucher, um sich über aktuelle Trends zu informieren, Kollegen zu treffen und 90 Fachvorträgen zu lauschen. Rund 170 Aussteller würden in diesem Jahr gerne auf ein mindestens gleich großes Interesse hoffen. Jetzt bangen sie darum, dass die Messe überhaupt stattfinden wird.

Die Absage war zu erwarten gewesen. Schließlich wurde in München auf Anraten des bayerischen Gesundheitsministeriums und des Münchner Gesundheitsamts schon die Immobilienmesse kurzfristig verschoben. Sie soll statt in der zweiten Märzhälfte nun vom 24. bis 26. April stattfinden. Im vergangenen Jahr empfing die Messe rund 4.200 Besucher. Das ist eine vergleichbare Größenordnung zur MMM. Und es ist nicht ausgeschlossen, dass auch noch weitere Finanz-Messen betroffen sein könnten. Ende März soll eigentlich noch der Münchner Börsentag stattfinden. Eine offizielle Absage der Veranstaltung gab es bislang noch nicht, doch es ist davon auszugehen, dass dies in den kommenden Tagen passieren wird. In Berlin folgt kurz danach die Berliner Immobilienmesse, für Ende April ist in Stuttgart die Invest geplant. Die Messe in Stuttgart scheint zeitlich zwar noch weit entfernt. Doch wenn sich das Coronavirus weiterhin so schnell verbreitet wie bisher, könnten Ende April sogar noch mehr Veranstaltungen betroffen sein als aktuell. Veranstalter und Besucher sind zunehmend verunsichert – auch, was die Kosten betrifft.

Bleiben die Aussteller auf den Kosten sitzen?

Die kurzfristige Absage oder Verschiebung einer Messe hat für die Aussteller unangenehme Folgen. Der Messebau wurde bereits frühzeitig beauftragt, die Bahn- und Flugtickets für die eigenen Mitarbeiter sind gebucht und die Hotels reserviert. Die Frage ist: Was und wie lässt sich das nun rückabwickeln? Welche Stornokosten kommen auf die Aussteller zu? Muss der Messebauer bezahlt werden? Was ist mit den Hotelbuchungen? 

Fakt ist: Sagen die Veranstalter die Messen ab, könnten sie rein theoretisch dafür finanziell haftbar gemacht werden - auch wenn angesichts der aktuellen Lage wohl kaum davon auszugehen ist, dass ein Gericht im Sinne der Kläger entscheiden würde. Untersagen jedoch Gesundheitsbehörden wegen des Coronavirus öffentliche Veranstaltungen, gilt das quasi als höhere Gewalt. Messebauer und Cateringunternehmen verlieren damit ihren Anspruch auf Vergütung. Für die Aussteller bedeutet das: Sie müssen nicht bezahlen und können sich Anzahlungen zurückzahlen lassen. Vom Veranstalter können sie allerdings auch keinen Schadensersatz einfordern oder entgangenen Gewinn einklagen. Es ist auch eher unwahrscheinlich, dass das Gesundheitsamt belangt werden kann. Laut § 65 des Infektionsschutzgesetzes muss der Staat zwar eine Entschädigung leisten, wenn durch eine behördliche Maßnahme ein „nicht nur unwesentlicher Vermögensnachteil verursacht wird“. Ob diese Vorschrift auf Messe-Absagen anzuwenden ist, ist unter Juristen aber umstritten.

Können Messeteilnehmer Flug- oder Bahntickets sowie Hotelzimmer kostenfrei stornieren?

Ob eine Messe stattfindet oder nicht, hat keinen Einfluss auf Hotelbuchungen und Bahn- oder Flugtickets. Denn der Zusammenhang ist zwar für den Buchenden klar – für das Hotel, die Bahn oder die Fluggesellschaft jedoch nicht automatisch nachvollziehbar. Es liegt zudem kein Fall der „Unmöglichkeit der Leistung“ vor. Reisende können schließlich ihre Reise antreten und das Zimmer auch ohne die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung nutzen. Im Zweifelsfall lohnt es sich, an die Kulanz des jeweiligen Hotels zu appellieren. Tipp: Bleibt noch genügend Zeit bis zur Reise, lassen sich Bahntickets im Internet stornieren. Voraussetzung: Es handelt sich nicht um ein zuggebundenes Angebot.

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