LORIAC: Kreative Antwort auf die Investmentsteuerreform

Den Mehrwertphasen Balance UI Fonds gibt es künftig als ausschüttende Anteilsklasse mit variabler Ausschüttung in Höhe von 70 Prozent des Bundesbank-Basiszinses. Außerdem erfolgt die steuerliche Teilfreistellung der Erträge in Höhe von 15%.

30.04.2018 | 11:25 Uhr

Noch hat sich kein klarer Trend durchgesetzt, wie im Zuge des neuen Investmentsteuergesetzes ausschüttende und thesaurierende Fonds im Anlegerdepot so miteinander kombiniert werden, dass für die pauschalierte Vorabbesteuerung in Höhe von 70 Prozent des jährlich neu festgesetzten Basiszinses der Deutschen Bundesbank einerseits keine Liquidität aufgewendet werden muss und andererseits für Anleger keine Ausschüttungen über die benötigte Liquidität hinaus erfolgen. Bekanntlich müssen Anleger gem. § 18 Abs. 4 InvStG auch bei thesaurierenden Fonds eine Vorabpauschale in Höhe von 70 Prozent des Bundesbank-Basiszinses versteuern. Bei ausschüttenden Fonds erfolgt die Besteuerung der Ausschüttung, solange diese der Höhe nach mindestens 70 Prozent des Bundesbank-Basiszinses beträgt.

Was also liegt näher, als die Ausschüttung auf 70 Prozent dieses Basiszinses zu begrenzen? Genau dies hat die LORIAC Low Risk Asset Control GmbH nun erstmals mit der Aufsichtsbehörde durchexerziert. "Es war nicht einfach, diese an sich unproblematische Regelung bei der BaFin durchzusetzen." - so Jürgen Dumschat, Head of Portfoliomanagement bei LORIAC. "Letztendlich war es der hervorragenden Kooperation mit Universal Investment zu verdanken, dass es gelang, die gewünschte Ausschüttungsregelung im Prospekt zu verankern".

Die neue ausschüttende Anteilsklasse kann ab dem 27. April 2018 bei allen Banken und Plattformen sowie über die Börse Hamburg/Hannover geordert werden.

Gleichzeitig wurde auch geregelt, dass der Mehrwertphasen Balance UI als Mischfonds deklariert wird. Durch die jederzeitige Mindestaktienquote von 25 Prozent wird sichergestellt, dass 15 Prozent der Thesaurierungs- bzw. Ausschüttungserträge sowie des künftigen Veräußerungsgewinns von der Abgeltungssteuer befreit bleiben. Dabei geht es bekanntlich nur um die physische Aktienquote, die auch in der jüngsten Korrektur niemals unter 30 Prozent sank. Das tatsächliche Aktienexposure des Fonds ist hingegen deutlich niedriger, da bspw. Long/Short-Fonds regelmäßig auf der Longseite physisch in Aktien investieren, während die Shortseite über Derivate implementiert wird. Zudem arbeiten viele Mischfonds mit Absicherung über Futures, Optionen oder ETF´s, während die Aktien selbst physisch investiert werden.

Durch die Teilfreistellung aller Erträge (egal ob Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne etc.) in Höhe von 15% steigt die Nachsteuerrendite für den Anleger. Bei einem durchschnittlichen Jahresertrag in Höhe von 4% macht dies nach 10 Jahren (bezogen auf die heutige Anlagesumme) immerhin einen Mehrertrag von 7,2% (entspricht 0,7% p.a.) aus. Bei 5% Durchschnittsertrag steigt der zusätzliche Mehrertrag auf 9,4% (bzw. 0,9% p.a.).

(Diese Werte dienen natürlich lediglich der Illustration des steuerlichen Vorteils und sind keineswegs als Prognose für künftige Erträge gedacht.)

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