Robeco: Umsetzung von Stufe II der SFDR

Regulierung

Ausbau unserer Stärken im Bereich Sustainable Investing unter Beachtung neuer Vorschriften. Das steht im Mittelpunkt der Bemühungen von Robeco bei der Umsetzung der neuesten Vorgaben der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).

18.10.2022 | 06:51 Uhr

In aller Kürze

  • Die zweite Stufe der SFDR-Regulierung tritt im Januar in Kraft
  • Einige Fonds von Robeco werden unter dem relevanten Artikel umklassifiziert
  • Keine wesentlichen Änderungen am zugrunde liegenden Investmentprozess

Die EU führt derzeit die zweite Stufe ihrer SFDR-Regulierung ein. Diese wird ab Januar für alle Assetmanager gelten, die Investmentprodukte innerhalb des 27 Länder umfassenden Blocks vertreiben. Eine wichtige Weiterentwicklung gegenüber dem derzeit geltenden Reglement der Stufe I betrifft die operationellen Definitionen von Robeco hinsichtlich der Charakteristika einer nachhaltigen Anlage.

Die SFDR ist keine Regelung zur Kennzeichnung, sondern formalisiert den Grundsatz, dass Finanzprodukte, die nachhaltige Eigenschaften anstreben oder behaupten, nachhaltige Anlageziele zu verfolgen, erhöhte Transparenzvorschriften erfüllen müssen.

Dies wird zwar nicht die zugrunde liegende Integration von Nachhaltigkeit betreffen, die Robeco seit Jahrzehnten praktiziert. Doch wird eine Reihe von Neuklassifizierungen von Fonds infolge der Anwendung der neuen Vorschriften stattfinden.

Derzeit gibt es drei Kategorien von Fonds: Fonds gemäß Art. 6, die keine Nachhaltigkeit anstreben; Fonds gemäß Art. 8, die ökologische oder soziale Charakteristika anstreben, und Fonds gemäß Art. 9, bei denen eine nachhaltige Anlage ein spezifisches und nachweisbares Ziel darstellt. Diese Unterteilung wird auch in Stufe II der SFDR fortbestehen.

Revision der Definitionen

Was sich ändert, ist die Klarstellung, dass Produkte gemäß Art. 9 nur Anlagen umfassen dürfen, die gemäß der Definition der SFDR als nachhaltig gelten können.1 Die regulatorische Definition eines nachhaltigen Investments gemäß der SFDR lautet wie folgt:

  • Der Fonds und die darin enthaltenen Vermögensgegenstände sollten zu einem ökologischen oder sozialen Zielen beitragen
  • Sie dürfen andere ökologische oder soziale Ziele nicht wesentlich beeinträchtigen
  • Die Unternehmen, in die investiert wird, müssen gute Governance-Praktiken aufweisen

Die Anwendung der aktualisierten operationellen Definitionen von Robeco hinsichtlich der Charakteristika einer nachhaltigen Anlage bedeutet, dass Fonds, die als Produkte gemäß Art. 9 eingestuft werden sollen, ausschließlich in nachhaltige Anlagen investieren müssen. Das bedeutet nach Ansicht von Robeco eine der folgenden drei Möglichkeiten:

Erstens können wir Unternehmen einbeziehen, die im Rahmen von Robecos SDG Framework einen Score von +1, +2 oder +3 erhalten haben.2 Dabei werden die Beiträge der Unternehmen zu einem oder mehreren der 17 Sustainable Development Goals auf einer Skala von -3 (sehr negativ) über null (neutral) bis +3 (sehr positiv) quantifiziert. Ein positiver SDG-Score zeigt an, dass ein Unternehmen positiv zu einem oder mehreren SDGs bei trägt, ohne andere zu beeinträchtigen.

Zweitens werden bei Fonds mit spezifischem CO2-Reduktionsziel und Verwendung einer Paris-Aligned Benchmark oder einer Climate Transition Benchmark die Bestandteile dieser Benchmarks ebenfalls als nachhaltige Anlagen angesehen. Drittens gelten auch Anlagen in Green Bonds, Social Bonds und Sustainability Bonds als nachhaltige Investments.

Positive SDG-Scores

Die Anwendung der erstgenannten Standarddefinition bedeutet, dass sieben Fonds mit RobecoSAM-Label als Produkte gemäß Art. 8 neu klassifiziert werden. Der Grund dafür ist, dass sie aufgrund der Charakteristik ihres Anlageuniversums auch Unternehmen mit neutralem oder negativem SDG-Score einbeziehen dürfen. Tatsächlich zielt der RobecoSAM Global SDG Engagement Equities ausdrücklich auf Unternehmen mit einem SDG Score von -1 ab, da diese die besten Aussichten auf die Erzielung von Verbesserungen mittels Engagement bieten.

Die anderen Fonds, die als Produkte gemäß Art. 8 klassifiziert werden, sind folgende: RobecoSAM SDG Credit Income, RobecoSAM SDG High Yield Bonds, RobecoSAM Euro SDG Credits, RobecoSAM Global SDG Credits und RobecoSAM Global Gender Equality Equities. Ihre Anlageuniversen beinhalten Unternehmen mit positiven bis neutralen SDG-Scores.

Diese Fonds streben weiterhin ökologische und soziale Charakteristika an und der Anteil zertifizierbarer nachhaltiger Anlagen beim zugrundeliegenden Vermögen ist nach wie vor hoch. Das bedeutet, dass sie zwar nicht zu 100 % die Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen, um als Produkt gemäß Art. 9 in Betracht zu kommen. Sie weisen aber unverändert ein hohes Engagement in Unternehmen auf, die zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.3

Klimabezogene Benchmarks

Die Anwendung der zweiten Definition betrifft die „Smart“-Palette der drei mit RobecoSAM gelabelten Fonds. Diese Produkte verfügen über ein Ziel zur CO2-Reduzierung. Deshalb müssen Sie eine klimabezogene Benchmark aufweisen, um weiterhin als Fonds gemäß Art. 9 klassifiziert zu werden.

Daher wurde die Entscheidung getroffen, dass die Fonds RobecoSAM Smart Energy Equities, RobecoSAM Smart Mobility Equities und RobecoSAM Smart Materials Equities sich künftig an einer Climate Transition Benchmark orientieren. Diese zusätzliche Benchmark wird zur Steuerung, Messung und Überwachung des CO2-Ziels der Fonds verwendet. Im Hinblick auf die reine Wertentwicklung wird weiterhin der MSCI World Index herangezogen.

Neue Leitlinien zur Eignung von Staatsanleihen als nachhaltige Investments haben zur Umklassifizierung des RobecoSAM Climate Global Bonds als Produkt gemäß Art. 8 geführt. Nicht ESG-konforme Staatsanleihen bzw. staatsnahe Anleihen kommen nicht als nachhaltiges Investment in Betracht.

Ein fortlaufender Prozess

Die SFDR und die einzelnen Stufen ihre Umsetzung gelten für alle Assetmanager, die Produkte innerhalb der EU vertreiben. „Es zeichnet sich ab, dass die Assetmanager ihren Ansatz hinsichtlich der SFDR und die sich daraus ergebenden Klassifizierungen einer Revision unterziehen. Das stellt einen natürlichen Schritt auf dem Weg zu einer gemeinsamen Grundlage bei der Interpretation der Marktregulierung dar“ sagt Malene Christensen, Sustainable Investment Specialist bei Robeco.

„Nach einer von Morningstar durchgeführten Untersuchung von Fonds gemäß Art. 8 und 9 wurden im zweiten Quartal dieses Jahres 16 Fonds anderer Anbieter als Robeco neu klassifiziert. Demnach findet bereits in gewissem Umfang eine Umklassifizierung am Markt statt. Das spricht dafür, dass die Assetmanager hinsichtlich ihres Ansatzes vorsichtiger geworden sind.“

„Während Robeco die Anforderungen der Stufe II der SFDR bereits vor der regulatorischen Deadline erfüllt, wird es nach unserer Erwartung zu weiteren Neuklassifizierungen am Markt kommen, wenn die Stufe II in Kraft tritt und sich die Marktteilnehmer einer gemeinsamen Grundlage annähern.“

Beendigung von Greenwashing

Nach Aussage von Malene Christensen ist es wichtig, die SFDR nicht lediglich als Kennzeichnungsvorschrift anzusehen. Die Regulierung hat zum Ziel, die Transparenz zu erhöhen und den Endanleger in die Lage zu versetzen, die zugrunde liegenden Nachhaltigkeitscharakteristika eines Investmentfonds klar zu verstehen und mit anderen zu vergleichen. Dies ist im Zusammenhang mit der weitergefassten Herausforderung der Vermeidung von Greenwashing zu sehen. Dabei gibt ein Fonds (oder Produkt) vor, nachhaltig zu sein, obwohl er das tatsächlich nicht ist.

„Je größer die Zahl der Nachhaltigkeitscharakteristika ist, die ein Assetmanager einem Anlageprodukt zuschreibt, desto mehr unterliegt es Offenlegungsvorschriften und einer sorgfältigen Analyse der verpflichtenden Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen der Investmentstrategie, beispielsweise des Prozentanteils von Anlagen in taxonomiekonformen Aktivitäten usw.“, sagt sie.

„Zu diesem Zweck hoffen und erwarten wir, dass der aktuelle Fokus auf die Klassifizierungen einem Fokus auf die zugrundeliegenden Elemente weicht, zum Beispiel dem Prozentsatz nachhaltiger Investments im Fonds, seiner Taxonomiekonformität und der geltenden Principal Adverse Impact Indicators.“

1 Mit Ausnahme nicht nachhaltiger Anlagen zum Zweck der Absicherung oder Liquiditätshaltung.
2 Eine Ausnahmeregelung besteht für thematische Fonds. Diese dürfen bis zu 10 % ihrer Anlagen in Unternehmen mit einem neutralen SDG-Score tätigen, wenn diese nachweislich in innovative nachhaltige Aktivitäten involviert sind, die noch nicht von Robecos SDG Framework erfasst werden.
3 Fonds gemäß Art. 9 dürfen nach wie vor nicht-nachhaltige Positionen zum Zweck der Absicherung und der Liquiditätshaltung aufweisen.

Die Informationen auf der nachfolgenden Website der Robeco Deutschland, Zweigniederlassung der Robeco Institutional Asset Management B.V., richten sich ausschließlich an professionelle Kunden im Sinne von § 31a Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) wie beispielsweise Versicherungen, Banken und Sparkassen. Die auf dieser Website dargestellten Informationen sind NICHT für Privatanleger bestimmt und entsprechen nicht den für Privatanleger maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen.

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