
Wer erbt ohne Testament? Die gesetzliche Erbfolge bei kinderlosen Ehepaaren
26.10.2026 | 09:00 Uhr
Viele verheiratete Paare ohne Kinder gehen davon aus, dass der überlebende Ehepartner automatisch das gesamte Vermögen erbt. Tatsächlich sieht die gesetzliche Erbfolge in Deutschland jedoch häufig etwas anderes vor. Wer bei kinderlosen Ehegatten erbt, hängt insbesondere vom Güterstand der Ehe und von noch lebenden Verwandten des Verstorbenen ab.
Dieser Beitrag erklärt, wie die gesetzliche Erbfolge bei Eheleuten ohne Kinder funktioniert, welche Risiken entstehen können und weshalb eine individuelle Nachfolgeplanung sinnvoll ist.
Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge?
Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie legt fest, wer Erbe wird und welchen Anteil die einzelnen Erben erhalten.
Sie kommt immer dann zur Anwendung, wenn eine verstorbene Person kein Testament oder keinen Erbvertrag hinterlassen hat.
Gerade bei verheirateten Paaren ohne Kinder herrscht häufig die Vorstellung, dass der überlebende Ehegatte automatisch Alleinerbe wird. Dies entspricht jedoch nicht der Realität.
Die Stellung des Ehegatten in der gesetzlichen Erbfolge
Ein Ehegatte wird nur dann gesetzlicher Erbe, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Todes bestand. War bereits ein Scheidungsverfahren anhängig und lagen die Voraussetzungen für die Scheidung vor, kann das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten ausgeschlossen sein.
Welche Verwandten werden bei der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt?
Die gesetzliche Erbfolge basiert auf einem Ordnungssystem. Verwandte werden entsprechend ihres Verwandtschaftsgrades in verschiedene Ordnungen eingeteilt.
Erben erster Ordnung
Zur ersten Ordnung gehören die Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, Enkel und Urenkel. Existieren solche Abkömmlinge, schließen sie grundsätzlich weiter entfernte Verwandte von der Erbfolge aus.
Bei kinderlosen Ehepaaren gibt es keine Erben der ersten Ordnung. Daher kommen die Erben der zweiten Ordnung zum Zuge.
Erben zweiter Ordnung
Zu den Erben der zweiten Ordnung zählen die Eltern sowie deren Nachkommen, also insbesondere Geschwister, Nichten und Neffen des Erblassers.
Erben dritter Ordnung
Sind auch keine Erben der zweiten Ordnung vorhanden, werden die Verwandten der dritten Ordnung berücksichtigt. Dazu gehören Großeltern sowie deren Nachkommen.
Neben diesen Verwandten nimmt der Ehegatte eine besondere Stellung ein. Sein gesetzlicher Erbanspruch richtet sich nach den Vorschriften des Ehegattenerbrechts und wird durch den Güterstand der Ehe beeinflusst.
Welche Rolle spielt der Güterstand bei der gesetzlichen Erbfolge?
Zugewinngemeinschaft: Der häufigste Fall
Lebt ein kinderloses Ehepaar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhält der überlebende Ehegatte neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern grundsätzlich drei Viertel des Nachlasses.
Dieser Anteil setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
Die verbleibenden 25 Prozent des Nachlasses stehen den übrigen gesetzlichen Erben zu.
Beispiel: Ehegatte und Eltern des Verstorbenen
Der Ehemann verstirbt ohne Testament. Er hinterlässt seine Ehefrau und seine beiden Eltern. Kinder existieren nicht. Die Ehe wurde im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft geführt.
In diesem Fall erhält die Ehefrau 75 Prozent des Nachlasses. Die verbleibenden 25 Prozent werden zwischen den Eltern des Verstorbenen aufgeteilt. Jedes Elternteil erhält somit 12,5 Prozent.
Dieses Ergebnis überrascht viele Ehepaare. Obwohl keine Kinder vorhanden sind, wird der überlebende Ehepartner nicht Alleinerbe.
Beispiel: Ehegatte und Geschwister, die Eltern sind bereits verstorben
Sind die Eltern des Verstorbenen bereits verstorben, treten deren Nachkommen an ihre Stelle. Dies sind in der Regel die Geschwister des Erblassers.
Verstirbt beispielsweise eine verheiratete Frau kinderlos und leben ihre Eltern nicht mehr, wohl aber ihr Bruder und ihre Schwester, erhält der Ehemann weiterhin drei Viertel des Nachlasses. Das verbleibende Viertel teilen sich Bruder und Schwester zu gleichen Teilen.
In diesen Fällen entsteht zwischen dem Ehegatten und den Geschwistern des Verstorbenen eine Erbengemeinschaft. Für Entscheidungen bezüglich des geerbten Vermögens ist in der Regel die Mitwirkung sämtlicher Miterben erforderlich.
Wann wird der kinderlose Ehegatte tatsächlich Alleinerbe?
Der überlebende Ehegatte wird erst dann Alleinerbe, wenn weder Erben der ersten noch der zweiten Ordnung noch Großeltern des Verstorbenen vorhanden sind.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:
In diesen Konstellationen erbt der Ehegatte den gesamten Nachlass allein.
Die weiteren Güterstände und ihre Auswirkungen
Gütertrennung
Bei vereinbarter Gütertrennung entfällt der pauschale Zugewinnausgleich.
Der Ehegatte erhält neben Erben der zweiten Ordnung grundsätzlich nur die Hälfte des Nachlasses. Existieren beispielsweise noch die Eltern des Verstorbenen, erhält der Ehegatte 50 Prozent. Die übrigen 50 Prozent gehen an die gesetzlichen Verwandtenerben.
Gütergemeinschaft
Bei einer Gütergemeinschaft gelten besondere Regelungen, die von den Eigentumsverhältnissen des Gesamtgutes abhängen. Die erbrechtlichen Folgen sind häufig komplex und bedürfen einer individuellen Prüfung.
Pflichtteil bei kinderlosen Ehepaaren
Welche Rolle spielt das Pflichtteilsrecht?
Das Pflichtteilsrecht gewinnt insbesondere dann an Bedeutung, wenn Pflichtteilsberechtigte durch eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) von der Erbfolge ausgeschlossen oder schlechter gestellt werden. Daneben kann es auch durch lebzeitige Schenkungen des Erblassers zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen kommen, wenn hierdurch die spätere Nachlassmasse vermindert wird.
Bei der gesetzlichen Erbfolge selbst entsteht regelmäßig kein Pflichtteilsproblem, da die gesetzlichen Erben ohnehin bereits am Nachlass beteiligt werden.
Für kinderlose Ehepaare ist jedoch wichtig zu wissen, dass Eltern pflichtteilsberechtigt sind, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind und sie durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Geschwister dagegen haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Das Problem der Erbengemeinschaft
Für kinderlose Ehepaare kann die gesetzliche Erbfolge dazu führen, dass neben dem überlebenden Ehepartner auch Eltern, Geschwister oder andere Verwandte Erben werden.
Es entsteht dann eine sogenannte Erbengemeinschaft.
Gerade der länger lebende Ehegatte kann nicht frei über einzelne Nachlassgegenstände verfügen. Wichtige Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden. Dies betrifft beispielsweise den Verkauf einer Immobilie oder die Aufteilung von Vermögenswerten.
Welche praktischen Risiken bringt die gesetzliche Erbfolge mit sich?
Gemeinsame Immobilie
Befindet sich eine Immobilie im Nachlass, können Eltern oder Geschwister Miterben werden. Der überlebende Ehegatte muss wichtige Entscheidungen dann gemeinsam mit ihnen treffen.
Vermögensauseinandersetzungen
Erbengemeinschaften sind häufig konfliktanfällig. Unterschiedliche Vorstellungen über die Nutzung oder Verwertung des Nachlasses können zu langwierigen Streitigkeiten führen.
Liquiditätsprobleme
Miterben haben grundsätzlich Anspruch auf ihren Erbteil. Fehlen ausreichende liquide Mittel, kann der überlebende Ehegatte gezwungen sein, Vermögenswerte zu verkaufen oder Miterben auszuzahlen.
Fazit: Testament und Nachfolgeplanung als Gestaltungsmöglichkeit
Gerade für Ehepaare ohne Kinder ist es besonders wichtig, die Vermögensnachfolge individuell zu regeln.
Dies kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag erfolgen. Durch die Alleinerbenstellung des Partners wird das Problem einer möglichen Erbengemeinschaft umgangen. Der länger lebende Ehegatte kann über das vorhandene Vermögen frei entscheiden.
Darüber hinaus kann so auch die Versorgung des Ehepartners gezielt geplant werden. Hier hilft eine Finanzplanung, mit deren Hilfe der Risikofall analysiert wird. Sie macht deutlich, wie gut die bisherige Absicherung bereits ist und welche Spielräume bestehen, um Verwandte beispielsweise über Vermächtnisse zu berücksichtigen.
Um das Thema Vermögensnachfolge anzugehen, ist es wichtig, den aktuellen Stand zu kennen. Eine rechtliche und steuerliche Beratung ist dabei stets zu empfehlen.
Gern unterstützen wir Sie als Bank bei den Themen Vorsorge und Nachfolgeplanung, auch mit einer individuellen Finanzplanung.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Raphael Schwenk
Financial Planner
raphael.schwenk@donner-reuschel.de
Tel. +49 89 2395-2015
Christian Hirschbolz
Certified Financial Planner (CFP)
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Autor:
Raphael Schwenk
Finanzplaner
Raphael Schwenk arbeitet seit 2026 als Finanzplaner für DONNER & REUSCHEL und berät Kunden zur strategischen Vermögensstrukturierung sowie zur Vermögensnachfolge. Zuvor war er als Versicherungs- und Vorsorgespezialist u.a. bei der Tochtergesellschaft DONNER & REUSCHEL Finanz-Service GmbH tätig.
Häufige Fragen zur gesetzlichen Erbfolge bei kinderlosen Ehepaaren (FAQ)
Erbt der Ehepartner automatisch alles, wenn keine Kinder vorhanden sind?
Nein. Leben beispielsweise noch Eltern, Geschwister oder andere gesetzliche Erben des Verstorbenen, erhält der Ehepartner häufig nur einen Teil des Nachlasses.
Wie hoch ist der Erbteil des Ehegatten bei Zugewinngemeinschaft?
Neben Erben der zweiten Ordnung oder Großeltern erhält der überlebende Ehegatte in der Regel 75 Prozent des Nachlasses.
Wer erbt neben dem Ehepartner?
Je nach Familiensituation können Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen oder weitere Verwandte gesetzliche Miterben werden.
Wann wird der Ehepartner Alleinerbe?
Nur dann, wenn weder Erben der ersten Ordnung noch Erben der zweiten Ordnung noch Großeltern oder deren Nachkommen vorhanden sind.
Können Geschwister einen Pflichtteil verlangen?
Nein. Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch. Eltern können dagegen unter bestimmten Voraussetzungen pflichtteilsberechtigt sein.
Warum ist ein Testament für kinderlose Ehepaare sinnvoll?
Ein Testament kann verhindern, dass eine Erbengemeinschaft entsteht. Zudem ermöglicht es eine individuelle Gestaltung der Vermögensnachfolge und eine gezielte Absicherung des Ehepartners.
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