Ein zentrales Wahlversprechen der Linken in Berlin nimmt Gestalt an: Die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne könnte unter einer von ihr geführten Regierung mit Grünen und SPD Realität werden. In einem gemeinsamen Sondierungspapier haben sie sich zu dem Vorhaben bekannt. Es wäre eine bisher einmalige Maßnahme in Deutschland. Was die Parteien damit erreichen wollen und warum viele das kritisch sehen.
Was haben Linke, Grüne und SPD vereinbart?
Die drei Parteien haben sich in ihrem Sondierungspapier darauf verständigt, etwa 160.000 Wohnungen von fünf Immobilienunternehmen in Landesbesitz zu überführen. Die Entschädigungssumme für die Konzerne soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt, mit Krediten finanziert und über Mieten refinanziert werden. Betroffen sein sollen private Firmen ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen in Berlin.
Einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürften sie dabei behalten. Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Unternehmen sind von der Maßnahme laut Papier ausgeschlossen. Auch Wohnungen, die seit 2021 errichtet worden sind oder sich noch im Bau befinden, betrifft die geplante Vergesellschaftung demnach nicht.
Am stärksten betroffen wäre der Immobilienkonzern Vonovia mit nach eigenen Angaben 130.000 Wohnungen in Berlin.
Die Umsetzung könnte aber dauern. Mitte 2028 wollen die drei Parteien ein Gesetz vorlegen, das erst ein Jahr nach Beschlussfassung in Kraft treten soll. In der Zwischenzeit wird es wohl vom Verfassungsgericht überprüft, Klagen aus der Wohnungswirtschaft sind zu erwarten.
Wie soll die Maßnahme das Wohnungsproblem konkret lösen?
Mit der Vergesellschaftung will die mögliche Koalition aus Linke, Grüne und SPD den kommunalen Wohnungsbestand ausweiten und damit mehr Einfluss auf die Mieten in der Stadt gewinnen. Die Linke hat stets argumentiert, dass niedrige Mieten bei landeseigenen Wohnungen einen dämpfenden Effekt auf den gesamten Markt haben würden.
Demnach wirken sie sich auf den sogenannten Mietspiegel aus, der die ortsübliche Vergleichsmiete in Berlin abbildet und als Grundlage für bestimmte gesetzliche Vorgaben zu erlaubten Mieterhöhungen gilt.
Warum sehen Ökonomen die Vergesellschaftung kritisch?
Fachleute führen drei zentrale Argumente gegen eine Vergesellschaftung an: Sie schaffe keinen neuen Wohnraum; sie verschrecke dringend benötigte Investoren für den Wohnungsneubau; sie sei unbezahlbar und verfassungswidrig.
Der Ökonom Konstantin Kholodilin vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) geht auch bei den aktuellen Plänen davon aus, dass die Mieten in den vergesellschafteten Wohnungen sogar deutlich steigen müssten, um das Vorhaben ohne staatliche Zuschüsse zu finanzieren.
«Bei einem Zinssatz von 4 Prozent, einer Eigenkapitalquote von 80 Prozent und einer Kreditlaufzeit von 30 Jahren würde das jährliche Zahlungen für Zinsen und Tilgung von 740 Millionen Euro bedeuten», schreibt er auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
«Kämen dazu noch Bewirtschaftungskosten in Höhe von 3,73 Euro pro Quadratmeter und Monat (457 Millionen Euro pro Jahr), wäre eine monatliche Nettokaltmiete von 9,78 Euro pro Quadratmeter nötig, um diese Kosten ohne Landeszuschüsse zu finanzieren.» Würde man noch Instandhaltungskosten von 17,18 Euro pro Quadratmeter und Jahr einberechnen, müsste die Miete sogar auf 11,21 Euro pro Quadratmeter steigen, rechnet Kholodilin vor.
Aktuell liegt die Durchschnittsmiete in den betreffenden Wohnungen laut Vonovia bei 8,26 Euro pro Quadratmeter nettokalt.
Was planen die Sondierer sonst noch?
Flankiert werden soll die Vergesellschaftung laut Sondierungspapier durch eine Reihe weiterer Maßnahmen, die unter anderem darauf abzielen, besser gegen Mietwucher vorgehen zu können und bestehende Regelungen durchzusetzen.
«Wir leiten einen Paradigmenwechsel ein und machen künftig den Schutz vor rechtswidrigen Vermietungspraktiken zu einer aktiven öffentlichen Aufgabe», schreiben die Parteien in dem Papier. Geschaffen werden soll unter anderem eine neue Mietenaufsicht und eine Schwerpunktabteilung bei der Berliner Staatsanwaltschaft.
Auch beim Neubau von Wohnungen wollen die Parteien mehr Tempo machen. «Wir wollen von 2026 bis 2031 100.000 Baugenehmigungen erreichen, diese sollen in 100.000 neue Wohnungen münden», schreiben sie.
Was hatte die Linke ursprünglich geplant?
Der nun beschlossene Fahrplan weicht in Teilen deutlich ab von den ursprünglichen Plänen der Linken, mit denen die Partei im Wahlkampf unterwegs war. Nach diesen Vorstellungen sollten Konzerne bereits mit einem Wohnungsbestand ab 3.000 Wohnungen vergesellschaftet werden. Damit hätte die Maßnahme rund 240.000 Wohnungen betroffen.
Die Linke wollte für die Umsetzung eine Anstalt öffentlichen Rechts gründen. Diese sollte die nötigen Kredite aufnehmen, die Wohnungsbestände kaufen und sich später um die Verwaltung kümmern. Im Sondierungspapier der Parteien ist von einem Träger der Vergesellschaftung die Rede.
Kommt ein Vergesellschaftungsverbot?
Die Bundesregierung hatte bereits im Juli beschlossen, dass sie Vergesellschaftung verhindern will. Bislang gibt es allerdings noch keinen Gesetzentwurf, sondern nur einen Beschluss des Koalitionsausschusses. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) betonte auf einem Investitionsgipfel in Berlin, die Regierung arbeite weiter an dem sogenannten Investitionsschutzgesetz: «Wir als Regierung nehmen einen anderen Weg. Wir brauchen mehr Investitionen und wir wollen Investitionen schützen.»

























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