Robeco: Beurteilung möglicher Nachteile von Investments

Robeco: Beurteilung möglicher Nachteile von Investments
Nachhaltigkeit

Mit nachhaltigen Investments sollen Renditen auf eine Weise erzielt werden, die dem Planeten und der Gesellschaft keinen Schaden zufügen. Einige davon wirken sich aber auf die eine oder andere Weise nachteilig aus.

24.03.2021 | 10:14 Uhr

Das gehört zum Leben. Anouk in ‘t Veld, Active Ownership Specialist, erklärt, wie die EU mit einer neuen Verordnung die Offenlegung solcher nachteiligen Auswirkungen erzwingen wird.

In aller Kürze

  • Wichtige nachteilige Auswirkungen (Principal Adverse Impacts) von Investments müssen nach der SFDR offengelegt werden
  • Entwicklung einer Methode zur Feststellung von Auswirkungen auf Ebene des Unternehmens und der Strategie
  • Verpflichtungen zur Minderung der Auswirkungen, z. B. durch Dekarbonisierung


Nachhaltigkeit ist schon lange Bestandteil unserer DNA. Wir investieren nachhaltig, weil die Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren in den Investmentprozess unserer Meinung nach zu fundierteren Anlageentscheidungen und solideren langfristigen, risikobereinigten Erträgen führt. Wir glauben, dass unsere Verantwortung über den Vermögensaufbau hinausgeht und die Schaffung von Wohlbefinden einschließt. Dies spiegelt sich klar in unserer Vision und unserem Leitbild als Unternehmen wider. Wachstum gegenüber Problemen wie dem Klimawandel Priorität einzuräumen, mag kurzfristig zu höheren Renditen führen. Die langfristigen Aussichten für eine solche Strategie sind aber schlechter und für die Gesellschaft immer weniger hinnehmbar.

Mit dem Inkrafttreten der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) am 10. März gelten für nachhaltiges Investieren in den 27 EU-Ländern strengere Bestimmungen als je zuvor. Durch die SFDR sollen die Nachhaltigkeitseigenschaften von Fonds mittels vordefinierter Messgrößen für im Investmentprozess verwendete Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfaktoren (ESG) für Endanleger besser vergleichbar und verständlicher gemacht werden.

Konkret gehört zu den zusätzlichen Offenlegungspflichten von Anbietern nachhaltiger Fonds nach der SFDR die Berichterstattung über die „nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren“ auf Ebene des Unternehmens und des Finanzprodukts. Das bedeutet im Wesentlichen, dass Fonds negative externe Effekte, die sich aus einem Investment in einem bestimmten Unternehmen oder letztlich aus der Gesamtzusammensetzung eines Portfolios ergeben, berücksichtigen und anschließend darüber berichten müssen.

Das Konzept nachteiliger Auswirkungen ist demzufolge nicht neu und wird von Robeco schon lange in alle Investmentansätze integriert. Mit der SFDR tritt ein neues Rahmenkonzept in Kraft, und Robeco wird wichtige nachteilige Auswirkungen ab Juni berücksichtigen. Diese sind definiert als „negative – wesentliche oder wahrscheinlich wesentliche – Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die durch von dem Rechtsträger getroffene Anlageentscheidungen oder von diesem gegebene Empfehlungen verursacht oder verstärkt werden oder damit unmittelbar zusammenhängen.“

Feststellung nachteiliger Auswirkungen

Nach dem durch die SFDR in 2020 vorgegebenen Rahmen hat Robeco Datenpunkte identifiziert, um auf der Grundlage von Daten des S&P Corporate Sustainability Assessment zu den erforderlichen Kennzahlen zu gelangen. Für jeden vorgeschriebenen Indikator hat Robeco kurz die Methode beschrieben, wie es zur Messung dieser Indikatoren gelangt ist, und einen Prototypen entwickelt, um die betreffende Auswirkung für alle seine Fonds zu beurteilen. Danach haben wir ein internes Screening-Tool entwickelt, mit dem wir die Performance von Fonds im Hinblick auf die Indikatoren für wichtige nachteilige Auswirkungen beurteilen können.

Um die rechtzeitige Umsetzung der Verordnung zu gewährleisten, nahmen wir die im November 2019 veröffentlichte „Level-1-SFDR“ als Grundlage für die Durchführung des Screenings und die anschließende Abmilderung wichtiger nachteiliger Auswirkungen. Im Februar 2021 hat die EU dann ihre technischen Regulierungsstandards zur SFDR veröffentlicht, die weitere Informationen zum Inhalt, zur Methodik und zur Darstellung der erforderlichen Offenlegungen enthalten.

In den nächsten Monaten werden wir unser Screening-Tool für nachteilige Auswirkungen mit den in der Level-2-SFDR niedergelegten Kriterien in Einklang bringen. Dies schließt zur Einhaltung der überarbeiteten Standards notwendige Anpassungen ein. Außerdem werden wir in den nächsten Monaten Anpassungen entsprechend den geänderten Definitionen und Erweiterungen im Hinblick auf die Immobilien und Länder betreffenden wichtigen nachteiligen Auswirkungen vornehmen.

Priorisierung nachteiliger Auswirkungen

Entsprechend der in der SFDR dargestellten Klassifizierung von Fonds wird Robeco unter Beachtung der in den technischen Regulierungsstandards enthaltenen Standards Indikatoren für wichtige nachteilige Auswirkungen je Strategie priorisieren. Die Priorisierung wichtiger nachteiliger Auswirkungen wird voraussichtlich den ESG-Prioritäten und den nachhaltigen Zielen der Fonds sowie unserer allgemeinen Erwartung entsprechen, dass sich Unternehmen zur Einhaltung der in unserer Stewardship-Richtlinie dargestellten Grundsätze guter Unternehmensführung verpflichten.

Auf Unternehmensebene bedeutet dies, dass es im aktualisierten Bericht zu den wichtigen nachteiligen Auswirkungen bis Juni 2021 detailliertere Beschreibungen der durch im Portfolio enthaltene Unternehmen verursachten Auswirkungen geben wird. Über die Performance von Unternehmen in Bezug auf wichtige nachteilige Auswirkungen wird zum ersten Mal im Juni 2022 berichtet werden. Auf Produktebene werden weitere Informationen dazu, wie nachhaltige Fonds wichtige nachteilige Auswirkungen berücksichtigen, vor Januar 2022 im Prospekt und den Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) veröffentlicht. Ab Januar 2023 werden die Entwicklung von Fonds in Bezug auf die Indikatoren und eine Beschreibung, welche wichtigen nachteiligen Auswirkungen berücksichtigt wurden, Bestandteil der regelmäßigen Fonds-Berichterstattung sein.

Vorgehen gegen Auswirkungen: ein zweigleisiger Ansatz

Nachteilige Auswirkungen festzustellen, ist eine Sache. Dagegen vorzugehen und sie soweit wie möglich abzumildern, eine ganz andere. Robeco nutzt hierfür eine große Bandbreite von Methoden – von der Verwendung von ESG-Scores bis zur stellvertretenden Stimmrechtsausübung und Interaktion mit Unternehmen. Diese Methoden werden in unseren Richtlinien zu Nachhaltigkeit und Stewardship beschrieben.

Neben den Anstrengungen zur Verringerung dieser Auswirkungen auf der Ebene einzelner Strategien hat Robeco auch mehrere Zusagen gegeben, zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen im Lauf der Zeit beizutragen. Zum Beispiel hat Robeco im Dezember 2020 die Zusage gegeben, sein gesamtes verwaltetes Vermögen bis 2050 klimaneutral zu machen, was den Zielen der EU in Bezug auf Klimaneutralität entspricht.

Ebenfalls im letzten Jahr gab Robeco bekannt, dass es die „Finance for Biodiversity Pledge“ unterzeichnet hat, die Staats- und Regierungschefs auffordert, noch in diesem Jahrzehnt gegen den Verlust von Natur vorzugehen. Zudem werden Investoren darin aufgefordert, mitzuarbeiten, sich zu engagieren, ihre eigenen Auswirkungen auf die Biodiversität zu beurteilen und sich bis spätestens 2024 Ziele in Bezug auf Biodiversität zu setzen und darüber zu berichten.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Statement on Principal Adverse Impacts auf Robeco.com.

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